Kauf über Internet-Geld zurück??

18. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Kauf über Internet-Geld zurück??

Hallo,
ich habe mir über Internet ein Terrarium aus Holz bestellt.
Es wurde angefertigt und ich habe es dann beim Verkäufer abgeholt. Beim näheren hinsehen als ich dann zu Hause war stellte ich fest das es aus dem falschen Material gefertigt wurde
und nur eine Lüfung anstatt zwei angebracht wurden.
Kann ich mein Geld zurückverlangen und kommt meine Rechtschutzversicherung auf, wenn ich zum Anwalt gehe?
Danke
Ingmar

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Ingmar,

bevor Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung einräumen. Sie können dem Verkäufer eine angemessene Frist für die Nacherfüllung setzen. Wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, oder der Verkäufer diese endgültig und ernsthaft verweigert, können Sie zurücktreten. Aus Beweisgründen sollte die Korrespondenz (Aufforderung zur Nacherfüllung, Rücktritt usw.) per Einschreiben verschickt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
der Verkäufer meldet sich ja nicht mehr bei mir.Er antwortet nicht auf meine e-mails.
Mfg
Ingmar

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

In Fällen, in welchen sich der Verkäufer nicht mehr meldet, kann der Käufer dem Verkäufer per Einschreiben eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Verstreicht diese, kann der Käufer zurücktreten. Gegen Rückgabe des Werkes wird der Kaufpreis zurückerstattet.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
die Eigenschaften wurden aber nicht schriftlich festgelegt aber ich habe einen Zeugen.
Ingmar

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Wie meinen Sie das? Wurde das Terrarium nicht Ihren Wünschen entsprechend angefertigt? Sie müssen doch die Beschreibung des Verkäufers haben, oder Schriftsätze, die belegen, dass das Terrarium die Eigenschaften aufweisen soll, welche Sie bemängeln, dass diese nicht vorhanden sind. Erläutern Sie bitte genauer.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#6
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

wir haben alles per telegramm über Internet geregelt und die telegramme kann man nicht speichern.
Ich weiß auch nicht ob der Verkäufer Gewerbe angemeldet hat oder Privatperson ist.
Ingmar

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bedeutet dies, dass Sie weder einen Kauf-/Werkvertrag haben, noch irgendwelche anderen Schriftstücke, die Beweiskraft haben könnten, oder anderweitige Beweisstücke? Sie haben einen Zeugen? Was bezeugt denn dieser Zeuge?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#8
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Schriftliche Unterlagen habe ich keine.
Der Zeuge war anwesend als die Telegramme
mit den Eigenschaften geschickt wurden
Ingmar

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#9
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

außerdem waren die Lüftungsbleche auf das Holz aufgeklebt. Ist das nicht arglistige Täuschung
Ingmar

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Eine arglistige Täuschung kann ich nicht erkennen. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kann ich mich nur den Ausführungen des Kollegen Roenners anschließen.

@ J. Roenner: Werklieferungsvertrag, oder?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#11
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
aber er kann doch nicht einfach bleche aufkleben und behaupten das wären Lüftungen??
Ingmar

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob.Vila,

ja, ich sehe das bezüglich des Werklieferungsvertrags genauso. Problematisch sehe ich hier die Beweissituation, da nach Sachverhaltsschilderung des Fragestellers, keinerlei Beweise vorgelegt werden können, weder für das Schuldverhältnis an sich, noch zu dessen genauer Ausgestaltung. Was meinst du?

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#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bezüglich der arglistigen Täuschung schliesse ich mich meinem Kollegen Bob.Vila an. Was Sie bemängeln ist eine mangelhafte Werklieferung. Dieses wird auch nicht bestritten. Problematisch ist jedoch die Beweissituation. Haben Sie Überweisungsbelege?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#14
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, die Beweissituation sieht nicht wirklich gut aus...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ingmar
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
der Verkäufer hat sich eben gemeldet.
Ich bekomme das Geld zurück.
Vielen Dank an alle
Ingmar

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Es freut mich zu lesen, dass es Ihren Erwartungen gemäß ausgegangen ist.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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