Kauf über Rakuten

27. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)
Kauf über Rakuten

Hallo,

ich habe über meinen Acccount bei Rakuten eine Software gekauft. Nach dem Kauf erhielt ich eine Information, dass es sich bei dem Kauf um ein ABO handelt. Das war in der Produktbeschreibung so ohne weiteres nicht zu lesen. Diese Information war zugeklappt, über eine Schaltfläche wäre sie zu sehen gewesen. Dies hatte ich übersehen, da ich nicht im Traum von einem ABO ausging.

Im Titel afand sich ABO nicht, wo ich es am ehesten erwartet hätte.

Nun will der Verkäufer nichts von einem Widerruf wissen, da der Account meine Geschäftsadresse aufführt.

Ich sehe mich aber als Opfer einer Abofalle.

Wie ist dies denn rechtlich zu sehen?

Danke für eine Stellungnahme?

Hier der Artikel:
[link=http://www.rakuten.de/produkt/microsoft-office-365-personal-1-userpc-vollversion-deutsch-windowsmac-download-esd-1710345624.html?cid=google_base&utm_source=gshopping&utm_medium=referral&utm_campaign=googlebase-2010-07&portaldv=6&sclid=a_cofinance_de_pm_103270_softcore_internethandel&gclid=CLWqwvmf-88CFWsq0wodbrYCMA ]http://www.rakuten.de/produkt/microsoft-office-365-personal-1-userpc-vollversion-deutsch-windowsmac-download-esd-1710345624.html?cid=google_base&utm_source=gshopping&utm_medium=referral&utm_campaign=googlebase-2010-07&portaldv=6&sclid=a_cofinance_de_pm_103270_softcore_internethandel&gclid=CLWqwvmf-88CFWsq0wodbrYCMA [/link]

Stefan




-- Editier von Steveee011 am 27.10.2016 17:01

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sieht schlecht aus, da man als Unternehmer aufgetreten ist. Die Info war nun wirklich nicht sehr versteckt; ausschließlich nach Überschriften und Bildern kaufe ich auch als Privatperson nicht. Würde die paar Euro vergessen, das Abo kündigen und vor Ablauf der 12 Monate mich um was anderes kümmern.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Steveee011):
Ich sehe mich aber als Opfer einer Abofalle.

Wie ist dies denn rechtlich zu sehen?


Opfer einer Abofalle halte ich für nicht zutreffend, da es faktisch kein Abo ist.

Du hast ein Produkt mit einer Laufzeit von 365 Tagen erworben und dafür den ausgewiesenen Preis bezahlt. Opfer einer Abofalle wärst Du nur, wenn sich das Abo automatisch verlängern würde und Du dafür dann erneut zahlen müsstest.
(Abonement = der Vorgang, dass jemand regelmäßig gegen Bezahlung etwas erhält)
Das ist aber grade nicht der Fall und wird auch so von Rakuten kommuniziert. Nach 365 Tagen ist Schluss. So steht es zumindest in dem von Dir verlinkten Artikel.

Zitat (von "Rakuten"):
Beachten Sie, dass es sich bei dem von Ihnen erworbenen Nutzungsrecht um ein Abonnement handelt, welches nach Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraums automatisch erlischt und durch uns nicht verlängert wird. Gleiches gilt für ein bereits bestehendes Abonnement, welches mit dem vorliegenden Angebot nicht verlängert werden kann.


Ist zwar ausgesprochen blöde ausgedrückt, gleichwohl aber nicht unverständlich.
Zitat:
Nun will der Verkäufer nichts von einem Widerruf wissen, da der Account meine Geschäftsadresse aufführt.
womit er richtig liegen dürfte.

Grüße

Berry

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#3
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
naja also normal informiert man sich ja schon ein bisschen was man kauft und Microsoft macht da ja kein wirklches Geheimnis draus, das die Versionen mit 365 eine Laufzeit von 1 Jahr haben und die Dauerversionen die Jahreszahl der Version. Daher sehe ich hier auch in keinster weiße eine Falschangabe oder fehlende Information von Seiten des Verkäufers, diese sind sogar alle schon im Titel enthalten.
Beim Widerruf ist man dann selber Schuld wen man mit einem gewerblichen Account kauft.

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#4
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Die Frage, die ich mir stelle ist die, ob es überhaupt zulässig ist, solch wichtige Informationen in einem Reiter zu verstecken, den ich zuallerest ausklappen muss. Dies ist im Übrigen nur der Fall, wenn ich über das Shopping Portal von Google komme. Direkt über die organische Suche angeklickt wird die Info angezeigt. Das wusste womöglich der Händler selbst nicht, weshalb ich hier auch nicht mehr von einer Falle sprechen mag.

Ein kurzer Hinweis im Titel ("ABO") hätte das Problem erst gar nicht aufkommen lassen.

Grüße

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Die Frage, die ich mir stelle ist die, ob es überhaupt zulässig ist, solch wichtige Informationen in einem Reiter zu verstecken, den ich zuallerest ausklappen muss.


Bei so einem bekannten Produkt wird dem gewerblichen K unterstellt, er wisse, was er tue.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich sehe hier kein Abo. Ein Abo würde bedeuten, dass sich der Vertrag immer wieder verlängert. Ich kann dies nirgendwo im Angebot entdecken. Im Gegenteil, es wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass die Nutzungsmöglichkeit automatisch nach 1 Jahr endet. Man kauft hier eine auf 12 Monate Laufzeit beschränkte Lizenz diese Software nutzen zu können. Dies ist kein Abo. Es werden keine Angaben versteckt. Alles ist ganz leicht erkennbar. Auch wenn in der Beschreibung das Wort "Abonnement" benutzt wird, so denke ich nicht, dass man ein Laufzeitbegrenztes Produkt tatsächlich als Abo werten kann. Man kauft hier für knapp 40€ eine Software mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr. Fertig. Ich sehe hier keine Täuschung. Noch nicht einmal einen Täuschungsversuch.
Deinem Posting hier entnehme ich, dass du noch starke Defizite im Gewerberecht hast. Du solltest diese unbedingt aufbessern um mit deinem Gewerbe nicht auf der Nase zu landen!!!

-- Editiert von micbu am 28.10.2016 10:25

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#7
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Zitat (von Steveee011):
Ein kurzer Hinweis im Titel ("ABO") hätte das Problem erst gar nicht aufkommen lassen.


Das wäre aber falsch gewesen, da du kein Abo abgeschlossen hast!

Du hast dir eine Jahreslizenz gekauft, nicht mehr und nicht weniger!

Signatur:

Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#8
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

ABO: Das ist natürlich richtig. Dann vielleicht Jahreslizenz oder sowas.

Naja, der Betrag ist ja überschaubar, vielleicht regt sich ja der Händler noch ein wenig Richtung Service / Kulanz.

Ab ins Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Hmm, was nun seltsam ist: Der Händler überweist mir über Rakuten den Betrag zurück und fordert mich nun auf, den Betrag direkt an ihn zu überweisen.

Wo steckt denn da der Sinn?

Dies alles ohne Rücksprache.

Grüße
Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Da würde ich
A) Rakuten informieren und fragen was das soll
B) den Händler fragen was das soll

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hat evtl. Rakuten selbst, auf dein bestreben hin, den Betrag zurückgebucht?

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