Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen mir 4 Auto Felgen gekauft über ebay im wert von 598€uro, als die Felgen ankammen fehlte das Gutachten für die Felgen. Ich habe direkt nachgefragt ob sie es vergessen hat es mitzuschicken und sie schrieb nein zu diesen Felgen gibt es kein Teilgutachten, diese Felgen kann man nicht eintgargen. Jetzt meine Frage ist das arglistige täuschung und was kann ich dagegen tun ?
Kauf von Auto Felgen
Es stellt sich die Frage, stand in der Anzeige was von ABE, oder wurde die zugesichert?
Und was genau war zu den Themen Felgen, Gutachten, Eintragungsfähigkeit vertraglich vereinbart?
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Nein da stand nichts von einem Gutachten, ich bin davon ausgegangen das man die felgen eintragen lassen kann.
Dann war es keine Täuschung, es gibt auf dem Zubehörmarkt viele Dinge, welche man nicht im Straßenverkehr verwenden kann / darf, aber verkauft werden.
Zitat :ich bin davon ausgegangen
DAS ist aber ein Fehler dem man dem VK nicht vorwerfen kann...
Ergo - deine Felgen - dein Problem
Link zur Auktion?
Zitat:DAS ist aber ein Fehler dem man dem VK nicht vorwerfen kann...
So pauschal stimmt das natürlich auch nicht. Wenn die Felgen für das angebotene Auto ("Felgen für Audi A3") überhaupt nicht eintragbar sind, ist das natürlich das Problem des VK, weil er falsch beschrieben hat.
Wenn überhaupt nichts angegeben war, wird man verständigerweise zumindest davon ausgehen können, daß die Felgen für *irgendein* Auto (und sei es ein VW Dodo aus dem Jahr 1923) eintragbar sind.
Wenn es sich um gar nicht eintragungsfähige Teile handelt, liegt darin ein elementarer Mangel, auf den der VK hätte hinweisen müssen.
Zitat:es gibt auf dem Zubehörmarkt viele Dinge, welche man nicht im Straßenverkehr verwenden kann
Richtig, allerdings muß der VK darauf hinweisen, weil der verständige Verbraucher nun mal in erster Linie Dinge kauft, die er auch im Straßenverkehr verwenden möchte. Bei erkennbar ausgefallenen Tuningteilen (Felgen mit LCD-Display etc.) mag das im Einzelfall anders aussehen.
Sehe ich auch wie JenAn. Der Durchschnittskäufer wird bei Felgen davon ausgehen und muss auch davon ausgehen können, dass er diese wie üblich, also im Straßenverkehr benutzen kann.
Hier ist der Verkäufer in der Pflicht, auf die Abweichung von der üblichen Beschaffenheit hinzuweisen.
Ich wiederhole mal meine Frage: Link zur Auktion?
Und jetzt?
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