Kauf von Auto Felgen

13. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Taccrew
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf von Auto Felgen

Hallo

Ich habe vor ein paar Tagen mir 4 Auto Felgen gekauft über ebay im wert von 598€uro, als die Felgen ankammen fehlte das Gutachten für die Felgen. Ich habe direkt nachgefragt ob sie es vergessen hat es mitzuschicken und sie schrieb nein zu diesen Felgen gibt es kein Teilgutachten, diese Felgen kann man nicht eintgargen. Jetzt meine Frage ist das arglistige täuschung und was kann ich dagegen tun ?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Es stellt sich die Frage, stand in der Anzeige was von ABE, oder wurde die zugesichert?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Und was genau war zu den Themen Felgen, Gutachten, Eintragungsfähigkeit vertraglich vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Taccrew
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein da stand nichts von einem Gutachten, ich bin davon ausgegangen das man die felgen eintragen lassen kann.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2391x hilfreich)

Dann war es keine Täuschung, es gibt auf dem Zubehörmarkt viele Dinge, welche man nicht im Straßenverkehr verwenden kann / darf, aber verkauft werden.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Taccrew):
ich bin davon ausgegangen

DAS ist aber ein Fehler dem man dem VK nicht vorwerfen kann...
Ergo - deine Felgen - dein Problem

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Link zur Auktion?

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#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
DAS ist aber ein Fehler dem man dem VK nicht vorwerfen kann...


So pauschal stimmt das natürlich auch nicht. Wenn die Felgen für das angebotene Auto ("Felgen für Audi A3") überhaupt nicht eintragbar sind, ist das natürlich das Problem des VK, weil er falsch beschrieben hat.
Wenn überhaupt nichts angegeben war, wird man verständigerweise zumindest davon ausgehen können, daß die Felgen für *irgendein* Auto (und sei es ein VW Dodo aus dem Jahr 1923) eintragbar sind.
Wenn es sich um gar nicht eintragungsfähige Teile handelt, liegt darin ein elementarer Mangel, auf den der VK hätte hinweisen müssen.

Zitat:
es gibt auf dem Zubehörmarkt viele Dinge, welche man nicht im Straßenverkehr verwenden kann


Richtig, allerdings muß der VK darauf hinweisen, weil der verständige Verbraucher nun mal in erster Linie Dinge kauft, die er auch im Straßenverkehr verwenden möchte. Bei erkennbar ausgefallenen Tuningteilen (Felgen mit LCD-Display etc.) mag das im Einzelfall anders aussehen.

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Sehe ich auch wie JenAn. Der Durchschnittskäufer wird bei Felgen davon ausgehen und muss auch davon ausgehen können, dass er diese wie üblich, also im Straßenverkehr benutzen kann.

Hier ist der Verkäufer in der Pflicht, auf die Abweichung von der üblichen Beschaffenheit hinzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Ich wiederhole mal meine Frage: Link zur Auktion?

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