Kauf von Eigentum in politsch aktiver Umgebung verschwiegen. Besteht Möglichkeit auf Schadensersatz?

4. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mindblow
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf von Eigentum in politsch aktiver Umgebung verschwiegen. Besteht Möglichkeit auf Schadensersatz?

Hallo, ich habe eine Frag die ich mir leider nicht ohne kurze Hilfe beantworten kann.

Grundsätzlich geht es darum, ob das deutsche Recht die Möglichkeit vorsieht, auch Makler zu Verklagen, wenn diese über den Kauf von Eigentum in einer politisch aktiven Umgebung geschwiegen haben und der Käufer sich dadurch grundsätzlich der Gefahr von politisch motivierten Straftaten aussetzen muss oder ist es so das dieses Risiko vom deutschen Recht ausgeschlossen ist?

Tatsächlich ist es so, dass ein Kollege eine Eigentumswohnung in einem politischen Stadtteil erworben hat in einer Stadt die er vorher nur sporadisch besucht hat und darüber in Unwissenheit war.

Nach Einzug wurden die Scheiben eingeschlafen und Botschaften wie "wir wollen euch hier nicht" an die Außenwände gesprüht.

Zusätzlich ist es so, dass wohl in einschlägigen Foren den Bewohnern offen mit Gewalt gedroht wird.

Dies wurde im Vorfeld durch den Makler sowie den Entwickler der Immobilie verschwiegen und im Expose auch nicht im geringsten erwähnt. Liegt hier schon eine Täuschung vor? Lohnt es sich gegen die Personen (Makler, Entwickler) klage einzureichen?

Danke für die Hilfe. Bin gespannt.




-- Editiert von User am 4. Oktober 2022 13:42

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17 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich sehe hier nichts worauf der Verkäufer hätte hinweisen müssen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Sehr schwierig.

Denn die konkreten Vorfälle (Scheiben, Grafitti) haben sich ja erst nach dem Einzug ereignet.
Da wird der Beweis, dass der Verkäufer schon zum Verkaufszeitpunkt davon hätte wissen müssen, realistisch kaum erbringen lassen.

In irgendwelchen Foren wird ein Makler / Verkäufer nicht recherchieren müssen - zumal der Käufer das ja auch nicht getan hat.

Gab es denn in der Vergangenheit bereits ähnliche Vorfälle in anderen Immobilien, die zum selben Makler / Verkäufer gehören? Und hat der Makler / Verkäufer nachweislich davon erfahren? (Typischerweise ereignen sich solche Vorfälle ja erst nach dem Verkauf, so dass es nicht selbstverständlich ist, dass Makler / Verkäufer davon erfahren.)

Ich sehe da kaum realistische Chancen, zu groß ist das Prozesskostenrisiko. Man wirft schlechtem Geld noch gutes hinterher.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von Mindblow):
Grundsätzlich geht es darum, ob das deutsche Recht die Möglichkeit vorsieht, auch Makler zu Verklagen, ...

Ja, selbstverständlich. Das ist sogar recht einfach, denn die Hürde dafür ist überaus niedrig. Alles was es dafür braucht ist, dass die Klage nicht unsinnig ist, eine Klageschrift mit entsprechender Forderung und die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten.

Ich würde mich jedoch erst mal fragen, wie überhaupt die Erfolgsaussichten wären.
Da gibt es ja einige relevante Faktoren ...



Zitat (von Mindblow):
Dies wurde im Vorfeld durch den Makler sowie den Entwickler der Immobilie verschwiegen und im Expose auch nicht im geringsten erwähnt.

Und woher sollen Makler und Entwickler nun wissen, das die Andern den Kollegen nicht leiden können?

Wie hat der Kollege denn auf seine politische Gesinnung hingewiesen?

Warum konkret hat der Kollege die Inkompatibilität des "politischen Stadtteils" mit seiner politischen Gesinnung nicht erkannt / nicht geprüft?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

solange hier keine Details genannt werden kann man dazu nichts sagen.

Es mag beispielsweise sein, dass ein Makler auf ausländerfeindliche Aktionen hinweisen muss, wenn das in dem Stadtteil gehäuft vorkommt. Aber allein eine "politische Aktivität" kann ja alles mögliche bedeuten.

Also, um was geht es konkret?

Stefan

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#5
 Von 
Mindblow
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich melde mich zurück, tatsächlich ist es so, dass während der Bauphase die bereits bis in das Jahr 2019 zurück datiert ist, Scheiben am Objekt zerstört wurde und sogar Baugerät beschädigt wurde.

Es werden auch Berichte laut, dass das Personal auf der Baustelle angegriffen wurde. Dazu gibt es auch Pressmitteilungen.

Der Entwickler der Immobilie sowie die Makler verschwiegen diese gänzlich. Es kam nur der Hinweis, dass in der Gegend eventuell mit Graffiti gerechnet werden müsse.

Ich habe persönliche Recherche Online angestellt und bin dann doch nach einiger Zeit, darauf gestoßen, dass den Meitern/ Eigentümern und Entwicklern offen mit körperlicher Gewallt gedroht wird. Und das bereits vor Abschluss Kauf-Vertrag.

Es gibt noch mehr Details, die hier aber aktuell nichts zur Sache tun.

Mich hätte der Rechtliche Rahmen interessiert in dem man sich hier bewegen kann und welche Anwalt für welches Recht man am besten aufsuchen sollte.

Danke für die Beiträge bist jetzt.

PS: Es geht vor allem um das Thema der Gentrifizierung in einem Szene-Stadtteil was durch die Bewohner nicht erwünscht ist. Diese beantworteten das Bauvorhaben bereits mit Kritik die sich in Form von kaputten Scheiben und Bedrohungen gegenüber den Entwickler ausweitete.

Die Entwickler und der Makler wiesen jedoch nicht auf diese ihm bekannten Problematiken hin es ist dem Käufer tatsächlich auch nicht leicht, entsprechende Informationen darüber selbst zu ermitteln, da oftmals Aktionen nur in politischen Foren auftauchen. Es gab jedenfalls auch polizeiliche Ermittlungen in Bezug auf die Beschädigungen und Drohungen.

Der "Schreck" folgte erst nach Einzug von meinem Kollegen, da er dann doch recht Zeitnah auf der Straße mit verbalen Anfeindungen konfrontiert wurde, außerdem wiederholten sich Graffiti und es wurde Hauseingänge mit Müll blockiert und Hundekot-Tüten absichtlich vor dir Tür gelegt.



-- Editiert von User am 5. Oktober 2022 10:31

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Das verschiebt die Sachlage von "es ist schwierig, zu beweisen, dass der Verkäufer davon wusste" ins komplette Gegenteil, nämlich zu "der Käufer hat sich gezielt ein Szene-Stadtteil ausgesucht und hätte die Problematik selbst erkennen können, so dass der Verkäufer nicht mehr darauf hinweisen musste".

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Mindblow):
Grundsätzlich geht es darum, ob das deutsche Recht die Möglichkeit vorsieht, auch Makler zu Verklagen, wenn diese über den Kauf von Eigentum in einer politisch aktiven Umgebung geschwiegen haben

Was soll denn eine "politisch aktive Umgebung" sein?
In ganz Deutschland ist man politisch aktiv...

Zitat:
und der Käufer sich dadurch grundsätzlich der Gefahr von politisch motivierten Straftaten aussetzen muss oder ist es so das dieses Risiko vom deutschen Recht ausgeschlossen ist?

Opfer von Straftaten zu werden, egal ob politisch motiviert oder anders, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.

Zitat:
Tatsächlich ist es so, dass ein Kollege eine Eigentumswohnung in einem politischen Stadtteil erworben hat in einer Stadt die er vorher nur sporadisch besucht hat und darüber in Unwissenheit war.

Was um Himmels Willen soll denn ein "politischer Stadtteil" sein?

Zitat:
Nach Einzug wurden die Scheiben eingeschlafen und Botschaften wie "wir wollen euch hier nicht" an die Außenwände gesprüht.

Zusätzlich ist es so, dass wohl in einschlägigen Foren den Bewohnern offen mit Gewalt gedroht wird.

Mit anderen Worten: man hat eine Immobilie in einem "Krawall-Viertel" erworben. Darüber hätte man sich vor dem Kauf Gedanken machen müssen, genauso wie wenn man eine Immobilie in einem "Rotlicht-Viertel" erwirbt, in einer spießigen Vorstadt-Siedlung oder einem Stadtviertel mit hohem Anteil an Migranten.

Zitat:
Dies wurde im Vorfeld durch den Makler sowie den Entwickler der Immobilie verschwiegen und im Expose auch nicht im geringsten erwähnt.

Weder Eigentümer noch Makler haften für die Lage der Immobilie. Die muss sich der Käufer schon selber vorher angucken. Der Verkäufer oder der Makler müssen nicht mal darauf hinweisen, daß die Immobilie an einer vielbefahrenen Schnellstraße liegt, oder in der Einflugschneise eines Großflughafens, oder direkt neben einer Kirche mit Glockenturm, oder irgendwo, wo jeden Sonntagmorgen zwanzig Leute "Aale, Aale, Aale!" schreien... Der Käufer kennt ja die Adresse der Immobilie.

Eigentümer und ggf. Makler haften vereinfacht gesagt dafür, daß die Immobilie der Beschreibung entspricht, und dürfen bestimmte Mängel (z.B. Hausbock, Termiten, Schwamm) nicht verschweigen.

Zitat:
Liegt hier schon eine Täuschung vor?

Was wurde denn hier "getäuscht"? Gar nichts...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120034 Beiträge, 39821x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was um Himmels Willen soll denn ein "politischer Stadtteil" sein?

So was ist doch aus Hamburg und Berlin bestens bekannt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Mindblow):
Die Entwickler und der Makler wiesen jedoch nicht auf diese ihm bekannten Problematiken hin


Dann kann der Kaufvertrag wegen "arglistiger Täuschung" angefochten werden ( wenn Makler/ Verkäufer davon ausgehen mussten, dass diese ihnen bekannten, dem Käufer verschwiegenen Tatsachen für den Käufer von entscheidungsrelevanter Bedeutung sein würden )

RK

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Dann kann der Kaufvertrag wegen "arglistiger Täuschung" angefochten werden

Können natürlich.
Die Erfolgsaussichten sind IMO aber sehr gering.
Ohne Anwalt wird der Kollege des TE aber sowieso nicht weit kommen.

Beim nächsten Wohnungskauf dann vielleicht ein wenig vorher schauen, wohin man zieht...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

üblicherweise werben Makler auch mit der Lage einer Immobilie ("ruhiges Stadtvirtel" etc.), was stand denn diesbezüglich in dem Expose?

Stefan

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16968 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das verschiebt die Sachlage....
Ja aber meiner Meinung nach zu Gunsten des Käufers. Ist das wirklich so gewesen, dann würde ich es hier tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mindblow
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es denn nicht in der Pflicht des Maklers mir zu sagen, dass ich eine Immobilie kaufe, die auf einem Gebiet gebaut wurde ist, die andere dort lebende Vereine eines gewissen politischen Spektrums vertrieben hat und demzufolge für die Zukunft mit Gegenaktionen zu rechnen ist? Außerdem hat es auf die Makler der Immobilie während der Bauphase angriffe gegeben die sogar zu Körperverletzung geführt haben und polizeilich verfolgt wurden.

Diese Infos sind aber nicht von den Maklern selbst gekommen sondern durch eine Online Recherche durch mich aufgetaucht. Die Beiträge sind nicht zu finden, wenn man nicht weis nach was man explizit suchen muss.

Grundsätzlich würde es mich interessieren, wer in so einem komischen Fall denn überhaupt eine Mitschuld tragen könnte, da schließlich 3 Partien hier am Kaufvertrag beteiligt gewesen sind.

Markler, Bauherr oder Finanzierungsberater....ganz gleich würde es mich interessieren ob der Notar auch die Pflicht hat auf solch eine Situation aufmerksam zu machen.

Ich gebe natürlich recht, dass es im Vorfeld möglichst genau zu untersuchen gilt, in welchen Gebiet man sich eine Immobilie kauft, jedoch ist es teilweise unmöglich ohne die offene und ehrliche Mithilfe der Verkäufer Partei überhaupt Informationen zu erhalten.

Beispielsweise existieren Drohungen aus dem direkten Umfeld gegenüber dem Projektentwickler, dieser hat meinen Kollegen jedoch in keinster Weise darauf hingewiesen, dass sein Projekt einen Dorn im Auge mancher in dieser Umgebung ist.

Der Projektentwickler verkauft laut Exposé, eine Immobilie die sich hervorragen als Kapitalanlage eignet in einer auszeichneten aber " quirligen" Lage. Die natürlich durch eine Kneipenmeile erwähnt wird....was auch vor kauf klar war. Jedoch nicht, dass sich die Kneipenmeile als extremistisch Forum entpuppt was offen im Internet zu Straftaten gegen die Bewohner aufgerufen hat und das dem Entwickler und Makler bekannt war.

Es ist sogar so, dass einer der Angestellten des damaligen Entwicklers nun beim Makler arbeitet.

Ob es Blauäugig von meinem Kollegen war sei erstmal dahin gestellt, jedoch hat man hier als Eigentümer natürlich auch das Problem, dass in einer solchen Gegend keiner zur Miete wohnen möchte bzw. große Leerstandzeiten befürchtet werden müssen, da Familien die die Wohnung beziehen, auf offener Straße angepöbelt und schikaniert werden.

Der Projekteinwickler ist natürlich erstmal "fein" raus wenn er seinen Wohnungen verkauft hat. Jedoch hat er das wissentlich auf der Grundlage getan, dass gegen ihn während der Bauphase Anschläge verübt wurden "Fensterschreiben sind eingeschlagen wurden, Baukräne wurden angezündet" und es bestanden offenen Drohungen aus einem gewissen Politischen Spektrum, die vom Makler sowie Bauherren geheim gehalten wurden um damit den Verkauf der Wohnungen nicht zu gefährden.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge und auch mein Grund dafür, bei euch nachzufragen ob man hier was machen kann und ob man hier was machen sollte.

Danke und schöne Grüße


-- Editiert von User am 5. Oktober 2022 16:16

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#14
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Immer wieder interessant, wie dumm und gleichgültig diese fiktiven Käufer doch sind und sich nicht mal die Lage der Immobilie angesehen haben..

Noch geiler, jetzt auch noch den Notar und Finanzierungsvermittler verantwortlich machen zu wollen..

Aber das Viertel klingt ja wie ein Kriegsgebiet.. das gewisse Bauobjekte vielleicht nicht bei jedem gut ankommen ist klar. Aber ich denke, das gibt sich wenn man da erstmal wohnt. Oder werden alle Bewohner des Viertels andauernd belästigt und Scheiben eingeworfen?

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#15
 Von 
Mindblow
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
mmer wieder interessant, wie dumm und gleichgültig diese fiktiven Käufer doch sind und sich nicht mal die Lage der Immobilie angesehen haben..


Wenn man nicht in dem Viertel wohnt ist es im ersten und zweiten Eindruck verhältnismäßig ruhig. Jedoch bekommt man von den Bewohner im Umfeld dann doch massive Spitzen ab, wenn diese sehen, dass man im Haus rein und raus geht.

Nachts wird man direkt auf offener Straße angerämpelt und gefragt, was man wohl hier mache und doch verschwinden soll.

Ich glaube nicht, dass das die Umschreibung von "Quirlig" deckt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nachts wird man direkt auf offener Straße angerämpelt und gefragt, was man wohl hier mache und doch verschwinden soll.

Das ist aber kein Mangel an der Immobilie.

Mir scheinen da zu viele Personen verwickelt zu sein (Projektentwickler, Bauherr, Makler ...), um da eine Verantwortung feststellen zu können - wenn denn überhaupt eine besteht.

Wurde die Wohnung denn als Kapitalanlage gekauft oder zur Selbstnutzung? (Könnte Auswirkungen haben.)
Was ist eigentlich das Ziel? Rückabwicklung des Kaufvertrags?

Wenn sich die Wohnung in einer gefragten Lage befindet, könnte man sie ja wahrscheinlich auch ohne Verlust wieder verkaufen. Das könnte u.U. ganz unjuristisch einfach die sinnvollste Lösung sein.

Abhängig davon müsste man überlegen, ob man die Sache einem Anwalt übergibt.
Angesichts des Streitwerts sind die Anwaltskosten enorm und die Erfolgsaussichten meiner Meinung nach nicht gut.
Andererseits geht es ja auch um viel (zumindest, wenn man selbst drin wohnen will) und ohne Anwalt wird man garantiert nichts erreichen können.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ansonsten scheint es eine Reihe von Urteilen zu "schickanösen Nachbarn" zu geben:

OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 4 U 84/01
OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20
OLG München, 26.03.2012 - 18 U 3956/11
OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 695/19

Konnte ich mir aber noch nicht durchlesen.

Signatur:

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