Hallo miteinander,
ich hatte vor 13 Jahren in einer Zwangsversteigerung ein MFH plus 2 angebaute REH erstanden.
Die Rubrik Kaufrecht müsste ja auch bei Immobilienkauf passen?
Jetzt kam über die Weiterleitung des von Frau ZZZ informierten örtlichen Bauamtes, daß jemand noch Unterlagen zum Objekt hätte, folgendes „Angebot" von Frau ZZZ.
Finde ich ja nett, nach so langer Zeit noch überraschend Unterlagen zum Haus ev. bekommen zu können.
Allerdings hat das „Angebot" schon ein „Geschmäckle", da dem Bauamt und mir als Eigentümer nur eine kurze Frist von 10 Tagen bei Maileingang gegeben wurde, die Unterlagen zu kaufen und zu übernehmen, bevor sie vernichtet werden von Frau ZZZ.
(Vernichtungsandrohung laut Info vom Bauamt).
Andere, die die Mail gelesen hatten, dachte als erstes an Erpressung mit der Info der angekündigten Vernichtung der Unterlagen.
Würde ich jetzt bezweifeln.
Die teils nicht eh schon vorhandenen oder inzwischen veralteten Unterlagen wären nett zu haben, allerdings bei weiten nicht so wichtig, wie scheinbar Frau ZZZ meint.
Was meinen die Sachkundigen?
Guten Tag Herr XXX,
es handelt sich bei den Unterlagen um die vermutlich kompletten Bauakten von 1997/98
Baugesuch, Statische Berechnung, Schliessplan mit Sicherungskarte, Wohnflächenberechnung, Ausstattungsbeschreibung, Bodengutachten, Kellerwerkplanung, u.s.w....
Es sind ca 4,5kg Papier
Ich bin im Besitz der Unterlagen, da Herr YYY (Ex-Eigentümer) und ich eine gemeinsame Tochter haben. Leider ist Herr YYY dieses Jahr verstorben.
Da ich bei der Zwangsversteigerung anwesend war weiss ich, dass sie das Objekt sehr kostengünstig weit unter dem Verkehrswert erworben haben, so dass Herr YYY trotz der Zwangsversteigerung noch auf hohen Baukosten die noch nicht getilgt waren, sitzen blieb.
Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, haben die Bauunterlagen eine hohe Bedeutung beim Verkauf einer Immobilie, da sie für die Finanzierung ganz wesentlich sind und auch bei geplanten baulichen Veränderungen von grosser Bedeutung sind.
Daher werde ich Ihnen diese Unterlagen zum Kauf anbieten.
Ich warte daher momentan auf eine seriöse Aussage, in welcher Grössenordnung der Wert der Bauunterlagen bei einem solch grossen Bauobjekt von 2 Reihenhäussern und 6 Wohnungen im Mittelhaus liegen.
Sollten Sie mir kurzfristig ein seriöses akzeptables Angebot machen, könnte die Übergabe der Unterlagen bereits am kommenden Samstag in –Ort- vor ihrem Objekt stattfinden.
MfG
Frau ZZZZZ
Guten Tag Herr XXX,
es handelt sich bei den Unterlagen um die vermutlich kompletten Bauakten von 1997/98
Baugesuch, Statische Berechnung, Schliessplan mit Sicherungskarte, Wohnflächenberechnung, Ausstattungsbeschreibung, Bodengutachten, Kellerwerkplanung, u.s.w....
Es sind ca 4,5kg Papier
Ich bin im Besitz der Unterlagen, da Herr YYY (Ex-Eigentümer) und ich eine gemeinsame Tochter haben. Leider ist Herr YYY dieses Jahr verstorben.
Da ich bei der Zwangsversteigerung anwesend war weiss ich, dass sie das Objekt sehr kostengünstig weit unter dem Verkehrswert erworben haben, so dass Herr YYY trotz der Zwangsversteigerung noch auf hohen Baukosten die noch nicht getilgt waren, sitzen blieb.
Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, haben die Bauunterlagen eine hohe Bedeutung beim Verkauf einer Immobilie, da sie für die Finanzierung ganz wesentlich sind und auch bei geplanten baulichen Veränderungen von grosser Bedeutung sind.
Daher werde ich Ihnen diese Unterlagen zum Kauf anbieten.
Ich warte daher momentan auf eine seriöse Aussage, in welcher Grössenordnung der Wert der Bauunterlagen bei einem solch grossen Bauobjekt von 2 Reihenhäussern und 6 Wohnungen im Mittelhaus liegen.
Sollten Sie mir kurzfristig ein seriöses akzeptables Angebot machen, könnte die Übergabe der Unterlagen bereits am kommenden Samstag in –Ort- vor ihrem Objekt stattfinden.
MfG
Frau ZZZZZ
"Kaufangebot" Bauunterlagen 13 Jahre nach Ersteigerung vom Objekt
Zitat :Daher werde ich Ihnen diese Unterlagen zum Kauf anbieten.
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass das nicht erlaubt ist. Vielleicht gibt es ja jemanden der sich im Baurecht besser auskennt. Hier wurde eine Bauakte ja quasi vorenthalten und soll nun als Wiedergutmachung verkauft werden
Zitat :Ich habe irgendwie den Eindruck, dass das nicht erlaubt ist.
dieser Eindruck wird vielfach geteilt.
Die sehr nette Chefin vom Bauamt, war auch äußerst konsterniert über die Forderungen der Frau ZZZZ.
Ausstattungsbeschreibung, Kellerwerkplanung, sind eigentlich auch die einzigen Dinge, die nicht vollständig sind, so daß Frau ZZZZ das scheinbar erhoffte hohe Angebot kaum bekommen wird:-).
4,5kg Papier sind auch nur 1-2 Ordner, so daß es soooooo umfangreich auch nicht sein kann:-).
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Zitat :4,5kg Papier
Also hier im Umkreis gibt es einen Entsorger, der zahlt pro Tonne Altpapier 50 €.
Bei 4,5 kg entspricht das 0,225 €.
Vielleicht bietest du ihr großzügig 0,50 € an.
-- Editiert von User am 5. November 2025 12:09
Das kann Frau Z gern tun.Zitat :Daher werde ich Ihnen diese Unterlagen zum Kauf anbieten.
Das Kann Frau Z auch gern tun. Du brauchst ihr gar nichts anbieten. Ungesehen dürfte der Wert der Unterlagen bei 0€ liegen. Gebrauchte Leitz-Ordner aus ca 1997 sind evtl. für Sammler von Leitzordnern interessant?Zitat :Ich warte daher momentan auf eine seriöse Aussage, in welcher Grössenordnung der Wert der Bauunterlagen bei einem solch grossen Bauobjekt von 2 Reihenhäussern und 6 Wohnungen im Mittelhaus liegen.
Ausstattungsbeschreibung aus dem Baujahr 1997 ??? ---> dürfte für die Altpapiertonne sein. Noch nicht einmal für Historiker interessant.Zitat :Ausstattungsbeschreibung, Kellerwerkplanung, sind eigentlich auch die einzigen Dinge, die nicht vollständig sind
Kellerwerkplanung meint was? Keller-Werkplanung?? Die Statik für die einzelnen oder das Gesamtobjekt dürfte genügen. Ein Baugrundgutachten wäre etwas anderes als *Kellerwerkplanung*.
Erpressung? Kann ich nicht erkennen. Frau Z unterliegt evtl. einem Irrtum. Aber erlaubt dürfte solch ein *Angebot* sein. Wahrscheinlich hat das freundliche Bauamt Frau Z mitgeteilt, sie könne die Unterlagen vernichten.
Ich würde in Ruhe abwarten, was Frau Z anbietet und dann höflich dankend ablehnen.
Also mir wären die Unterlagen sogar 100€ wert. Diesen Betrag würde ich, wenn es um meine Immobilie ginge, anbieten. Einfach nur um die Unterlagen komplettiert zu haben.
Ausstattungsbeschreibung und Kellergewerk..... wen interessiert das denn schon?
Diese Unterlagen sind, auch bei einem Weiterverkauf, nicht wirklich relevant.
Zitat :Also mir wären die Unterlagen sogar 100€ wert.
So in der Richtung denke ich auch
Kann ja mit Trinkgeld belohnt werden, wenn sie die Unterlagen paar km hinfährt.
Habe sie mal angefragt, was sie sich als ein seriöses akzeptables Angebot für ihre Mühe so vorstellt
Interessant wäre nebenbei die Frage, wer eigentlich Eigentümer von den Bauunterlagen ist.
Der Bauherr oder bei Verkauf der neue Eigentümer?
Kenne die Formulierung bei freihändigem Verkauf, daß relevante Unterlagen mit übergeben werden müssen.
Zitat :Ich habe irgendwie den Eindruck, dass das nicht erlaubt ist.
Es ist nicht verboten, Bauunterlagen sind kein zwingender Bestandteil bei einem Immobilienkaufvertrag.
Zitat :Also mir wären die Unterlagen sogar 100€ wert.
Für eine Menge Altpapier?
Man kann der Dame eine geringe "Aufwandsentschädigung", oder die eigene kostenlose Abholung der Unterlagen anbieten, denn alles was wirklich wichtig ist, liegt archiviert beim Bauamt und kann dort für eine geringe Gebühr eingesehen und kopiert werden.
Einfach nur um alles komplett zu haben. Ja, das meiste ist Altpapier und hat keinen richtigen Wert, das stimmt schon.Zitat :Für eine Menge Altpapier?
Hast du denn selbst seit 2012 nicht alles... außer den 2 unwichtigen Ausstattungsbeschreibung, Kellerwerkplanung ?Zitat :Der Bauherr oder bei Verkauf der neue Eigentümer?
Es gab auch schon 1997/98 zu jedem Bauobjekt immer ein Vielfaches an vorzulegenden Dokumentationen. Damals liefen dafür die Kopierer bei den Bauantragstellern bzw. beauftragten Arch. heiß und die Papierlieferanten verdienten gut..., um alle *Beteiligten* mit vollen Ordnern zu versorgen.
Nach 10 Jahren konnte die Entsorgung losgehen.
Der Bauherr konnte sein Eigentum behalten, und was beim Verkauf/Versteigerung über den Tisch gehen muss, ist mW nicht gesetzlich geregelt.
Ich hatte verstanden, Frau Z wartet noch auf eine seriöse *Wertermittlung*... aber wenn du jetzt gleich *mehr* bietest, spart sie sogar die Versandkosten...?Zitat :Habe sie mal angefragt,
Zitat :Ich hatte verstanden, Frau Z wartet noch auf eine seriöse *Wertermittlung*... aber wenn du jetzt gleich *mehr* bietest, spart sie sogar die Versandkosten...?
Nein, ich war nur neugierig, was sie so erwartet.
Möchte doch auch was zum ev. lachen haben, wenn sie zB 50% der Differenz zwischen Gutachterwert und Kaufpreis will für ihre "fast unersetzlichen" Unterlagen,
Mir ist auch keine Regelung bekannt, wonach derartige Unterlagen mit übergeben werden müssen. Wenn, dann wäre sowieso der verstorbene Alteigentümer der "Ansprechpartner".
Ob die Unterlagen was wert sind, hängt vom Inhalt ab und von dem, was man sowieso schon hat.
Grundrisse, Schnitte, Statik, Baugrundgutachten sind z.b. Unterlagen von dauerhafter Bedeutung.
Wenn man einen Umbau plant und dann erst den Bestand aufmessen muss, sind schnell mal ein paar Scheinchen allein dafür weg.
Wenn kein "historisches Interesse" an den Unterlagen besteht, dann würde ich nichts zahlen. Es kann ja auch folgender Fall eintreten: aus den Unterlagen ergibt sich irgend ein Mangel, ein Fehler in der Baukonstruktion. Wenn man die nicht kennt, kann man für die verdeckten Mängel nicht haftbar gemacht werden, z.B. bei einem Verkauf der Immobilie. Wenn man allerdings alle Unterlagen hat, aus welchen das hervorgeht, dann kann das problematisch werden. Und ob das Haus seinerzeit für welchen Preis ersteigert wurde, das interessiert niemanden, daraus kann man nichts herleiten.
Also, genau überlegen, was man macht; zumal man gar nicht weiß, wer derzeit Eigentümer der Unterlagen ist.
wirdwerden
Es geht doch gar nicht um Einsicht.
wirdwerden
Hallo,
ich würde ein Angebot im zweistelligen Bereich abgeben (20 Euro oder so). Damit sagt man indirekt, dass die Unterlagen fast wertlos sind.
Soll sie sich doch überlegen, ob sie 4,5 kg Müll behalten (bzw. entsorgen) möchte - oder doch lieber 50 Euro einstreichen.
Übrigens frage ich mich, ob sie überhaupt Eigentümer der Unterlagen ist.
Sie schreibt ja, dass Schulden übrig geblieben sind (nicht klar ist, ob nur nach der Versteigerung, oder auch noch nach dem Tod des Schudners).
Wenn aber nun auch das Erbe überschuldet war und deshalb ausgeschlagen wurde, dann würden den beiden auch die besagten Bauunterlagen gar nicht gehören.
Stefan
Zitat :Es geht doch gar nicht um Einsicht.
Nicht direkt. Aber während der Einsicht kann man sich Kopien machen. Sollten also noch Unterlagen fehlen, kann man sie sich auf diesem Wege beschaffen. Die Pseudo-Erpresserin wäre dann raus, muss Einsicht gewähren und bekommt keinen Cent.
Zitat :Sollten also noch Unterlagen fehlen, kann man sie sich auf diesem Wege beschaffen
Genau DAS kann ich aus § 810 BGB nicht raus lesen.
Volle Zustimmung, de Bakel!
Nicht direkte, also fehlende Angaben in einer gesetzlichen Regelung ohne dass die Voraussetzungen für eine Analogie vorliegen, auffüllen, und das als festen Anspruch ausformulieren, unter Inanspruchnahme einer Bestimmung, in der das gerade nicht drinne steht, schon spannend.
wirdwerden
Zitat :Wenn aber nun auch das Erbe überschuldet war und deshalb ausgeschlagen wurde, dann würden den beiden auch die besagten Bauunterlagen gar nicht gehören.
Da ist was dran
Das kann man so nicht stehen lassen. Die Unterlagen und das Haus sind ja nicht untrennbar miteinander verbunden. Ob die Unterlagen überhaupt zum Erbe gehört haben oder wann und ob ein Eigentumsübergang, aus welchem Grund auch immer, stattgefunden hat, das lässt sich hier doch gar nicht ermitteln.Zitat :Wenn aber nun auch das Erbe überschuldet war und deshalb ausgeschlagen wurde, dann würden den beiden auch die besagten Bauunterlagen gar nicht gehören.
Hallo,
Natürlich nicht, gerade das ist ja das Problem. Würden sie zum Haus gehören, dann wären sie mitersteigert worden.Zitat:Die Unterlagen und das Haus sind ja nicht untrennbar miteinander verbunden.
Klar, das war eine Vermutung. Den Besitzern dürfte es imho aber schwerfallen, beispielsweise eine Schenkung zu Lebzeiten glaubhaft zu machen.Zitat:Ob die Unterlagen überhaupt zum Erbe gehört haben oder wann und ob ein Eigentumsübergang, aus welchem Grund auch immer, stattgefunden hat, das lässt sich hier doch gar nicht ermitteln.
Ich würde das auch erstmal gar nicht ansprechen, oft kommt sowas alleine heraus (etwa: "... als wir nach dem Tode alle Unterlagen durchgesehen haben ist uns dieser Ordner aufgefallen.").
Stefan
Ok, also die Mutter einer potenziellen Erbin droht mit der Vernichtung von Teilen der Erbmasse zulasten der Erbengemeinschaft?
Oder auch anders:
Die Mutter einer potenziellen Erbin versucht Gegenstände zu verkaufen, die sie zwar besitzt, aber nicht eignet?
Na wenn das mal nicht einen (sogar mittlerweile amtlich bekannten) Anfangsverdacht für Erbunterschlagung darstellt?
Also ich würde zum Schein erstmal drauf eingehen und bei der Abholung den Nachweis darüber verlangen, dass die Dame nicht nur Besitzerin sondern auch Eigentümerin der Unterlagen ist.
Woher kommt denn die Erkenntnis, dass die Anbieterin als Erbin oder sonstwie Berechtigte ausscheidet? Kann sie doch auch als Vertreterin der Erben anbieten. Aber das ist doch überhaupt nicht das primäre Problem.
wirdwerden
Zitat :Woher kommt denn die Erkenntnis, dass die Anbieterin als Erbin oder sonstwie Berechtigte ausscheidet?
Ganz einfach: Es wurde nicht dargelegt, sie behauptet in eigenem Interesse (und nicht etwa als Vertreter einer minderjährigen Erbin) zu handeln und zumindest nach gesetzlicher Erbfolge kommt sie nicht als Erbin in Betracht. Da sind denke ich Zweifel an der Eigentümerschaft nicht ganz unangebracht.
Zitat :Habe sie mal angefragt, was sie sich als ein seriöses akzeptables Angebot für ihre Mühe so vorstellt.
Ich finde es immer gut, wenn man nach einer Frage auch über den weiteren Gang berichtet.
Und da ich jetzt auf meine Frage zwecks Angebot eine Antwort erhalten habe, werde ich diese zur vermutlich allgemeinen Erheiterung gleich mal einstellen.
voila:
Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihr Interesse an den Unterlagen.
Es handelt sich bei den Unterlagen um die vermutlich kompletten Bauakten von 1997/98 zu den Häusern –Ort- d.h. 2 Reiheneckhäuser und 6 Wohnungen.
Baugesuch, Statische Berechnung, Schliessplan mit Sicherungskarte, Wohnflächenberechnung, Ausstattungsbeschreibung, Bodengutachten, Kellerwerkplanung, u.s.w....
Gerne biete ich Ihnen diese vorhandenen Unterlagen zum Preis von € 10.000 an.
Falls Sie daran interessiert sind, bitte ich um Ihre Rückmeldung per mail bis spätestens 15.12.2025
MfG
Frau ZZZZZ
Sehr geehrte Frau ZZZZZ,
ich muss Ihr großzügiges Angebot leider ablehnen, da ich meinen Klammerbeutel verlegt habe....
Nach der "ersten" Nachricht war aber schon irgendwie klar, dass sie da andere Vorstellungen hat.
Zitat :voila:
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Zitat :Gerne biete ich Ihnen diese vorhandenen Unterlagen zum Preis von € 10.000 an.
You made my day! Großartig und echt erheiternd. Danke für die Info.
wirdwerden
@rossifumi
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