Kaufpreis niedriger

7. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
standarduser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufpreis niedriger

Folgende Situation:
Jemand geht in ein Baumarkt und sucht sich ein Artikel aus. Spricht mit dem Verkäufer über einen Rabatt.
Der Artikel von 669€ soll 120€ Rabatt erhalten, also nur noch 549€ kosten.
Keine Bestellung, kein Vertrag werden aufgesetzt. An der Kasse tippt die Kassiererin falsch.
Auf dem Bon steht: Artikelname alter Preis -669€, Artikelname neuer Preis 120€.
Betrag dankend erhalten.
Wie verhält sich hier die Sachlage? Der Kauf wurde mit 120€ nun beendet.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von standarduser):
Wie verhält sich hier die Sachlage?
Die verhält sich wie beschrieben.
Zitat (von standarduser):
Der Kauf wurde mit 120€ nun beendet.
Wie darf man diesen Satz verstehen?
Hat der Jemand 120,- bezahlt, hat den Kaufbeleg/Bon und den Artikel erhalten und mitgenommen?

Wo ist das Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
standarduser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja mit EC bezahlt und Ware mitgenommen.
Könnte rein rechtlich eine Nachzahlung gefordert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ja, der Baumarkt könnte den Vertrag aufgrund eines offensichtlichen Irrtums anfechten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von standarduser):
Könnte rein rechtlich eine Nachzahlung gefordert werden?
Man wartet ab, ob sowas kommt. Falls ja, fragt man hier wieder mit allen notwendigen Fakten nach, ob das *rechtens* sei. Und was man tun solle.


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?

Die begangene Straftat namens Betrug.



Zitat (von fm89):
Ja, der Baumarkt könnte den Vertrag aufgrund eines offensichtlichen Irrtums anfechten.

Korrekt.

Er könnte auch noch Strafanzeige erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.748 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen