Kaufrecht, Nacherfüllung - Verkäufer entsorgt reklamierte Ware

1. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Pitter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrecht, Nacherfüllung - Verkäufer entsorgt reklamierte Ware

Hallo allerseits,


ich habe eine Frage bzw. ein Problem mit einem Internethändler.


Ich habe im Dezember ein elektr. Gerät zu einem sehr günstigen
Preis bei einem grösseren Internethändler erworben. Leider
funktionierte das Gerät nicht immer einwandfrei. Auf meine Nachfrage
im Januar beim Händler sagte dieser mir eine Ersatzlieferung nach
Rücksendung des Gerätes zu. Die Ersatzlieferung verzögerte
sich, erst nach Rückfrage wurde dies mit der noch fehlenden
Vollständigkeitskontrolle der Rücksendung erklärt, eine
Ersatzlieferung erfolge jedoch sobald diese erfolgt sei. Nun, weiteren
zwei drei Wochen teilt er mir mit, das Gerät sei nicht mehr Lieferbar
und auch nicht mehr reparierbar, somit falle eine Ersatzlieferung aus, er
habe mir den Kaufpreis erstattet. Daraufhin habe ich ihm mitgeteile, ich
sei damit nicht einverstanden und verlangte die Rücksendung meines
Gerätes und eine entsprechende Preisminderung. Wie in Internetforen
zu lesen war, trat der Fehler öfters auf. Durch den
Austausch/Aufrüstung eines Bauteiles war dieser offensichtlich
einfach zu beheben. Nach einigen Mails, in denen ich dem Händler
seine eigenen AGBs erklären musste, teilte er mir mit, dass der
Hersteller solche Geräte nicht mehr repariere, zudem sei das
Gerät auch nicht mehr vom Hersteller zurückzuholen, also
Stornierung des Kaufvertrages.


Kann ein Händler, ohne Information/Einwilligung des Kunden ein ihm
anvertrautes Gerät nach gutdünken entsorgen, verlieren oder
...? Und anschliessend einfach den Kaufvertrag rückgängig
machen? Hat er nicht eine Sorgfaltpflicht beim Umgang mit dem Eigentum
seiner Kunden? Kann er, ohne Rücksprache mit dem kunden, vom Vertrag
zurücktreten?


Gruß


Klaus

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Kann ein Händler, ohne Information/Einwilligung des Kunden ein ihm
anvertrautes Gerät nach gutdünken entsorgen, verlieren oder
...?"

Nein, kann er mE nicht. Schließlich sind Sie (spätestens mit der vollständigen Kaufpreiszahlung) Eigentümer des Geräts geworden. Daran ändert auch eine Rücksendung des Kaufgegenstandes zur Nachbesserung nichts.

"Und anschliessend einfach den Kaufvertrag rückgängig
machen?"

Nein, auch das kann er mE nicht. Falls eine Nachbesserung fehl schlägt, steht grds. Ihnen als Käufer das Wahlrecht nach § 437 Nr. 2 BGB (Rücktritt oder Minderung) zu.

"Kann er, ohne Rücksprache mit dem kunden, vom Vertrag
zurücktreten?"

s.o.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Pitter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja und was kann ich jetzt tun?
Mein Gerät ist nicht mehr auffindbar. Eine von mir vorgeschlagene Ersatzlieferung mit einem etwas geringer ausgestatteten Gerät lehnt der Händler ab, mit der Begründung es sei bereits eine Gutschrift erfolgt und somit keine Ersatzlieferung mehr möglich. Einziger Vorschlag des Händlers: Kauf eines Gebrauchtgerätes auf AMAZON-Marketplace. Dort müßte ich allerdings fast doppelt soviel für ein Gebrauchtgerät zahlen, wie mein Gerät gekostet hat. Es war halt wirklich ein Schnäppchen!

Gruß

Pitter

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sie können Schadensersatz geltend machen - dieser umfasst dann mE auch die Beschaffungskosten für ein (notfalls gebrauchtes) Ersatzgerät.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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