Kaufrecht Gebrauchtauto - Mängel

19. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
AlexLaq
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrecht Gebrauchtauto - Mängel

Hallo,

ich habe vor 3 Wochen ein gebrauchtes Auto bei einem Skoda- Händler gekauft, Kaufvertrag ist unterschrieben, Betrag noch nicht bezahlt, Auto noch nicht übergeben.
Bei der Probefahrt sind uns paar Dinge aufgefallen, welche wir dem Verkäufer mitgeteilt haben, seine Antwort: das Auto wird vor der Auslieferung noch durch die Werkstatt geprüft, alle Mängel werden behoben. Das war die Grundlage dafür, dass wir das Fahrzeug gekauft haben.

Nun war das Auto in der Werkstatt:

- Der 4 Gang ging nicht rein, das wurde behoben, dafür ging der 3. nun ca. 2 Mal nicht astrein rein.
- Die Klimaanlage macht ein lautes zischendes Geräusch, welches sich während der Fahrt durch Motordrehzahl, Fahrzeuglage und Beschleunigung verändert.
- das Bremspedal lies sich nicht durchdrücken solange der Motor aus war.
- der vordere Nebelscheinwerfer ist trüb (ist eingelaufen) (ist das ein Mangel?) oder muss man sowas "hinnehmen" obwohl vor Kauf bemängelt?

Ich habe den Verkäufer nochmal auf all diese Punkte aufmerksam gemacht, aber der hat keine Ahnung von Technik, daher muss er wieder die Werkstatt fragen.... Meinte er leitet das so weiter...

wie würdet ihr in dem Fall umgehen?

- Das Fahrzeug ist ca. 12 Jahre alt, bis zu welchem Punkt muss man Mängel hinnehmen? Bzw. bei was kann ein Händler sagen wie z.B. der Wagen ist 12 Jahre alt, da zischt halt mal die Klima?
-würdet ihr das Fahrzeug erst zahlen wenn alles gemacht wurde oder erst wenn alles zu meiner Zufriedenheit erledigt ist? Im Vertrag steht : "Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig". Eine Rechnung habe ich nicht, nur einen Kaufvertrag.
-Sollte ich das Fahrzeug so abnehmen und selbst das Fahrzeug bei einem unabhängigen Gutachter begutachten lassen und damit dann nochmal zum Händler gehen?
-Oder soll ich solange Probefahren und Probefahren, bis alles passt und mir keine Mängel auffallen?

VG Alex


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7873 Beiträge, 1618x hilfreich)

Zitat (von AlexLaq):
wie würdet ihr in dem Fall umgehen?


Also wieder keine Frage nach Recht sondern ein Erwachsener, der nicht in der Lage ist zu entscheiden und an die Hand genommen werden muss.

Ich würde dem Händler die Chance geben, die jetzt noch von Dir gemeldeten Mängel zu beheben. Und wenn noch was übrig bleibt: Das Auto ist 12 Jahre alt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124048 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von AlexLaq):
Bei der Probefahrt sind uns paar Dinge aufgefallen, welche wir dem Verkäufer mitgeteilt haben

Das war vor dem Kauf?



Zitat (von AlexLaq):
nicht astrein rein.

Bedeutet was konkret?



Zitat (von AlexLaq):
Die Klimaanlage macht ein lautes zischendes Geräusch, welches sich während der Fahrt durch Motordrehzahl, Fahrzeuglage und Beschleunigung verändert.

Könnte normal sein oder auch nicht.



Zitat (von AlexLaq):
- das Bremspedal lies sich nicht durchdrücken solange der Motor aus war.

Das ist durchaus normal, die Pumpe läuft ja erst wenn der Motor läuft.



Zitat (von AlexLaq):
- der vordere Nebelscheinwerfer ist trüb (ist eingelaufen) (ist das ein Mangel?)

Ja



Zitat (von AlexLaq):
muss man sowas "hinnehmen" obwohl vor Kauf bemängelt?

Sogenannte offene Mängel kauft man mit.
Allerdings, wenn es eine gerichtsfeste Vereinbarung über die Behebung diese Mangels gab, wäre er auch zu beseitigen.



Zitat (von AlexLaq):
- Das Fahrzeug ist ca. 12 Jahre alt, bis zu welchem Punkt muss man Mängel hinnehmen?

Bis zu dem Punkt wo es bestimmungsgemäßer Verschleiß ist und / oder bis zu dem Punkt wo eine gerichtsfeste Vereinbarung über die Behebung diese Mangels existent ist.



Zitat (von AlexLaq):
Bzw. bei was kann ein Händler sagen wie z.B. der Wagen ist 12 Jahre alt, da zischt halt mal die Klima?

Immer wenn ihm da nach ist.



Zitat (von AlexLaq):
-würdet ihr das Fahrzeug erst zahlen wenn alles gemacht wurde oder erst wenn alles zu meiner Zufriedenheit erledigt ist?

Ich würde es dann bezahlen, wenn die rechtlichen Bedingungen für die Zahlung erfüllt sind.



Zitat (von AlexLaq):
bei einem unabhängigen Gutachter begutachten lassen

Das macht man eigentlich vor dem Kauf.
Aber man kann es natürlich auch nach dem Kauf machen, wenn Unklarheit über Mängel herrscht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14232 Beiträge, 4430x hilfreich)

Hallo,

bei jedem dieser Mängel einzeln(!) würde ich sagen: kann man hinnehmen, soll die Werkstatt reparieren und man wird sehen.
Hier häuft es sich aber so sehr, dass du mit diesem Fahrzeug immer wieder Probleme haben könntest.
Aus der Ferne aber schwer zu beurteilen.

Gut ist jedenfalls, dass es sich um einen Händler handelt, der steht mindestens 12 Monate in der Sachmängelhaftung.

Zu den Mängeln:

Zitat:
- Der 4 Gang ging nicht rein, das wurde behoben, dafür ging der 3. nun ca. 2 Mal nicht astrein rein.
Das deutet auf eine Einstellungssache hin. Da muss die Werkstatt nochmal nachbessern würde ich sagen.

Zitat:
- Die Klimaanlage macht ein lautes zischendes Geräusch, welches sich während der Fahrt durch Motordrehzahl, Fahrzeuglage und Beschleunigung verändert.
Hört sich nach einer Pumpe oder einem Lager an der Verschleißgrenze an; vielleicht auch nur ein lockerer Riemen. Ich würde auf einen Austausch bestehen.

Zitat:
- das Bremspedal lies sich nicht durchdrücken solange der Motor aus war.
Das dürfte normal sein. Oder packt die Bremse dann auch nicht?

Zitat:
- der vordere Nebelscheinwerfer ist trüb (ist eingelaufen) (ist das ein Mangel?) oder muss man sowas "hinnehmen" obwohl vor Kauf bemängelt?
Klarer Mangel, damit gäbe es vermutlich keinen TÜV.
Bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug lässt sich aber bestimmt leicht Ersatz beschaffen. [soll natürlich der Händler machen]


Zitat:
Sogenannte offene Mängel kauft man mit.
Dafür vereinbart man "mängelfrei", oder noch besser nimmt man in den Vertrag die Mängel als behoben mit auf (damit schuldet der Händler bzw. die Werkstatt einwandfreie Arbeit, und kann sich nicht mehr einfach mit "gewöhnlicher Verschleiß" herauswinden).

Und um wirklich offene Mängel (die Beule im Kotflügel, oder der Fleck auf einem Sitzpolster) geht es hier auch gar nicht.
Ein Laie kann nicht beurteilen, ob beispielsweise dieses Zischen nun normal ist, oder da demnächst alles auseinander fällt. Er darf sich da auf den Verkäufer verlassen, wenn der zusichert, dass das so gehört; insbesondere wenn auch eine Werkstatt beteiligt ist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124048 Beiträge, 40314x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dafür vereinbart man "mängelfrei"

Ein Händler der das bei so einem Auto macht, steht im Verdacht
A) wegen cerebraler Insuffizienz nicht mehr geschäftsfähig zu sein
B) sich für Recht und Gesetz nicht zu interessieren und berechtigte Ansprüche ins leere laufen zu lassen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AlexLaq
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das war vor dem Kauf?

Ja, vor dem Kauf bin ich Probegefahren, habe dem Verkäufer alles was mir aufgefallen ist mitgeteilt. der hat einiges schriftlich festgehalten im Vertrag, und mündlich zugesichert, dass der Wagen vor Auslieferung durch die Werkstatt geprüft und mangelfrei übergeben wird (Zeuge: meine Frau). Im Vertrag steht dass das Fahrzeug vom Vorbesitzer mängelfrei übergeben wird.

Zitat (von Harry van Sell):
Bedeutet was konkret?

Ich bin ca. 6 KM gefahren, dabei hat das Schalten jedes mal funktioniert, nur einmal bin ich etwas hakig in den 3ten gang gekommen... ich denke es wird rein die Einstellungssache der Schaltungsseile sein und das kann die Werkstatt ja dann machen...

Zitat (von reckoner):
Das dürfte normal sein. Oder packt die Bremse dann auch nicht?

Sobald der Motor an ist funktioniert die Bremse normal

Danke .. ich denke das passt dann so alles wenn die Klima/Lüftung noch ruhig gestellt wird.. vermute auch entweder Verschleiß am Lüfter oder Kühlmittelfüllstand.

Den Nebelscheinwerfer bastel ich selbst rein. und gut.



Zitat (von cirius32832):
Also wieder keine Frage nach Recht sondern ein Erwachsener, der nicht in der Lage ist zu entscheiden und an die Hand genommen werden muss.

Ja richtig bei dem Thema lasse ich mich als Erwachsener gerne mal an die Hand nehmen und versuche mich beim Autokauf möglichst nicht über den Tisch ziehen zu lassen und würde mich gerne in einem solchen Forum rechtlich rückversichern. Kaufe nicht jeden Tag ein Auto..
Wenn Sie in Ihrem Alltag komplett alleine rum kommen ohne irgendwo eine Hand zu brauchen dann klopfen Sie sich auf die Schulter und seine sie stolz auf sich.

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