Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat ein kleines Problem mit ihrem Smartphone und da ich kein Jurist bin, wäre eine Unterstützung durch euch sehr hilfreich.
Folgender Fall:
Smartphone gekauft:
Kaufdatum liegt am 25.05.2018 2 Jahre in der Vergangenheit (ergo Ansprüche bis diesen Freitag)
Reparatur:
Bisher 2 Nachbesserungen aufgrund des gleichen Defektes über die Gewährleistungsansprüche direkt beim Händler.
aktueller Fall:
Gleicher defekt erneut aufgetreten, jedoch hat, laut ihrer Aussage, der Händler den Besitzer gewechselt (ob gleicher Name etc. ist mir nicht bekannt. Falls dies wichtig ist, bringe ich dies in Erfahrung)
Aufgrund der 2, bereits erfolgten, Nachbesserung ist ein Rücktritt vom Vertrag, bzw. eine Erstattung der Kaufsumme gewünscht.
Da aber aufgrund des Händlerwechsels (der keine Einsicht zeigt [vll weil er es nicht muss?]), frage ich mich ob nun der Weg über die Herstellergarantie möglich ist.
Gelten die 2 Nachbesserungsversuche auf bei der Herstellergarantie? Ist eine Erstattung der Kaufsumme möglich?
Hoffe jemand kann da etwas Licht ins Dunkle bringen.
Freundliche Grüße
-- Editiert von cwh am 21.05.2018 17:52
Kaufrecht: Gewährleistung/Garantie bei Smartphone kauf; 2 Nachbesserung stattgefunden
21. Mai 2018
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Frage vom 21. Mai 2018 | 17:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrecht: Gewährleistung/Garantie bei Smartphone kauf; 2 Nachbesserung stattgefunden
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2018 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120052 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatjedoch hat, laut ihrer Aussage, der Händler den Besitzer gewechselt :
Da wird es darauf ankommen wie genau das ganze abgelaufen ist. Selbst wenn der Name der gleich wäre, würde das noch nicht unbedingt bedeuten, das er für Altlasten des anderen haften müsse.
ZitatGelten die 2 Nachbesserungsversuche auf bei der Herstellergarantie? Ist eine Erstattung der Kaufsumme möglich? :
Das erfährt man, wenn man die Garantiebedingungen liest.
#2
Antwort vom 30. Mai 2018 | 11:18
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGelten die 2 Nachbesserungsversuche auf bei der Herstellergarantie? Ist eine Erstattung der Kaufsumme möglich? :
Wenn die Sache mangelhaft ist,§ 434, kann der Verkäufer nachbessern. Gem. § 440 S. 2 gilt die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kannst Du von dem Kaufvertrag zurücktreten, § 437 Nr. 2.
Rechtsfolge des Rücktritts ist das Entstehen eines Rückgewährschuldverhältnisses, § 346 abs 1. Das bedeutet: Der Verkäufer bekommt das Handy zurück, Du das Geld. Was Du dann mit dem Geld machst ist deine Sache, kannst also einen Luftballon davon kaufen oder Eis essen gehen.
Der Verkäufer kann von den Regelungen nicht abweichen, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff., handelt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft. Ist das bei dir der Fall??
Die Verkäufer und Versandhändler versuchen sich in diesem Falle gern auf die eigene "Garantie" zu berufen und argumentiert dann, dass diese ja eh besser sei und weiter gehe als die gesetzlichen Rechte. Lass dich davon nicht beirren, gem. § 475 kann nicht von den Gewährleistungsrechten zu deinem Nachteil abgewichen werden.
-- Editiert von fbiexpert am 30.05.2018 11:23
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#3
Antwort vom 30. Mai 2018 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120052 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatGem. § 440 S. 2 gilt die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. :
Dein BGB ist wohl kaputt, denn das steht dort gar nicht.
Dort steht, das die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch unter Umständen als fehlgeschlagen gelten könnte.
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