Kaufrecht Vertragsrücktritt

8. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jentsch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrecht Vertragsrücktritt

Im Dezember 2002 kauften wir bei Saturn einen flachbildschirm.
Dieser mußte kurz danach wegen Mängel ausgetauscht werden.
Nun ist der ausgetauschte nach 8 Monaten ebenfalls defekt.
Saturn versuchte eine Reparatur, ohne erfolg.
Wir erhielten nun das angebot uns einen anderen auszusuchen und den mehrpreis zu bezahlen oder den Kaufpreis zurück abzüglich eine Abnutzungsgebühr für die zeit der Nutzung.
Is das denn so richtig.
Wir dachten wir haben 24 Monate gewährleitung und in dieser zeit steht uns dann der volle kaufpreis zu.
Wer kann helfen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, diese Vorgehensweise ist eklatant rechtswidrig.

Sie haben einen 2jährigen Gewährleistungsanspruch. Tritt während dieser Zeit ein Sachmangel auf, haben Sie das Recht auf Nacherfüllung gem. § 437 BGB .

Diese Nacherfüllung kann entweder durch eine Reparatur oder ein Neugerät erfolgen.

Der Händler hat 2mal die Chance, eine Nacherfüllung vorzunehmen. Sind diese nicht erfolgreich, haben Sie Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Eine sogenannte "Abnutzungsgebühr" ist NICHT ZULÄSSIG! Lassen Sie sich hier vom Händler keinen Unfug erzählen.

Dies alles ist nachzulesen in den §§ 433 ff BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr gut!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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