Kaufrecht-Widerruf

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)
Kaufrecht-Widerruf

In den AGBen eines Lebensmittel-Online-Händlers wird der Widerruf bei der Lieferung von Lebensmitteln ausgeschlossen, ebenso bei Auslandslieferungen wegen der Höhe der Versandgebühren. Soweit ich informiert bin, handelt es sich hierbei um Verbrauchsgüterkäufe, die eine Änderung des Widerrufs zu Gunsten des Verbrauchers (z.B. Beweislastumkehr) gebracht haben. Es fehlen bei der neuen Regelung im § 355
BGB Ausschließungsgründe oder ein Hinweis auf § 312d BGB , so daß nach meiner Auffassung der Händler zu Unrecht diese Ausschließungsklausel verwendet. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln könnte man noch verständnis dafür haben, nicht aber bei Konserven oder Lebensmitteln, die ein angemessen spätes Verfallsdatum haben. Nicht zu akzeptieren ist der Ausschluß bei Auslandslieferungen, weil dem Händler die Rücksendegebühren zu hoch sind. Dies ist wohl mit den bestehenden gesetzlichen Regeln nicht zu vereinbaren oder täusche ich mich? Für Antworten wäre ich dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie verwechseln da etwas: § 355 BGB regelt nur das WIE des Widerrufsrecht, aber nicht das OB. Um § 355 BGB anzuwenden, muss sich zunächst ein Widerrufsrecht aus einer anderen Vorschrift ergeben. § 312d BGB ist also sehr wohl anwendbar, nämlich bei der Frage des OB.

Allerdings sehe ich genau so wie Sie, dass ein Ausschluss bei Auslandslieferungen ungültig ist. Haben Sie mal einen Link zu den AGB?`

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für den Hinweis, der mir sagt, daß beide Bestimmungen im unmittelbaren Zusammenhang stehen und der § 355 BGB nur eine Verbesserung der Verbraucherrechte hinsichtlich der Gewährleistung/Mängelhaftung bedeutet.
Nach nochmaliger Betrachtung des § 312d Abs.4 BGB bei dejure.org ist der Ausschluß des Widerrufs bei leicht verderblichen Waren, nicht aber bei Lebensmitteln, gegeben. Damit hat sich meine Annahme bestätigt, daß die Klauseln nicht den gesetzlichen Regeln entsprechen.
Hier ein Abdruck aus den AGBen des Händlers über den Widerruf:
Widerrufsrecht:
"Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarungen und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen u.a. nicht bei Verträgen:
- bei Lieferung von Lebensmitteln und Getränken (Manipulationsgefahr und Haltbarkeit).
- bei Lieferungen ins Ausland, wegen der hohen Versandkosten".
Von einem Link möchte ich wegen Wahrung der Anonymität des Händlers in diesem Forum absehen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, die Klausel ist meiner Meinung nach so unwirksam.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Hallo,
danke für die Erläuterung. Ich teile uneingeschränkt Ihre Auffassung.

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