Kaufrücktritt per whatsapp

15. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vzr1800
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufrücktritt per whatsapp

Hallo folgendes ist mir passiert.
Habe mein Motorrad über FB angeboten,
Gestern kam jemand hat sie besichtigt, und mit Änderungen am Lenker würde er Sir kaufen.
Heute ich die Sachen geändert, dann bekam och Nachmittags eine Nachricht per whatsapp das er das Geld nicht hätte
Und die Maschine nicht nimmt.
Gestern waren wir uns einig über preis und umbauten, und das ich sie Samstag liefern sollte.
Welche Rechte habe ich.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119427 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Vzr1800):
Gestern waren wir uns einig über preis und umbauten, und das ich sie Samstag liefern sollte.

Das alles könnte man jetzt wie genau nachweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vzr1800
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Vzr1800):
Gestern waren wir uns einig über preis und umbauten, und das ich sie Samstag liefern sollte.

Das alles könnte man jetzt wie genau nachweisen?


Ja habe kaufrücktritt per whatsapp

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vzr1800
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Vzr1800):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Vzr1800):
Gestern waren wir uns einig über preis und umbauten, und das ich sie Samstag liefern sollte.

Das alles könnte man jetzt wie genau nachweisen?


Ja habe kaufrücktritt per whatsapp


Oh große Not da ist was mit dem Geld schief gelaufen es kommt nicht ich Muß leider vom Kauf zurücktreten sei mir nicht böse aber ich denke in dem guten Zustand ist die schnell verkauft

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 404x hilfreich)

Wenn du nun hörst, dass du grundsätzlich im Recht bist, wirst du ihn dann auf Zahlung des Kaufpreises verklagen?

Wenn ja, dann verkauf die Maschine lieber trotzdem an jemand anderen. Wenn du dann arg zu wenig bekommst, kannst du diesen Minderbetrag immer noch einfordern (bzw nochmal darüber nachdenken, ob das wirklich sein muss).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.621 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen