Kaufvertrag, Auflösung durch Rücksendung nach Ablauf der Lagerfrist?

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb506401-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag, Auflösung durch Rücksendung nach Ablauf der Lagerfrist?

Hallo Leute,

ich habe vor Weihnachten ein Handy günstig im Telekom-Onlineshop bestellt (ohne Vertrag). Lieferung und Abholung in einen Telekom-Shop wurde von mir gewünscht. Bezahlt wurde sofort per Paypal. Das Handy konnte erst mit erheblicher Verspätung geliefert werden. Zu diesem Zeitpunkt war ich dann leider im Urlaub. Das Gerät wurde nach 7 Werktagen zurückgeschickt und nun wurde mir der Betrag auch per paypal zurückgezahlt. Kann die Telekom einen, meiner Meinung nach gültigen Kaufvertrag auf diese Weise auflösen?

MfG

Tobias

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hallo Tobias,

nein.

Schöne Grüße
Droitteur

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb506401-62):
Kann die Telekom einen, meiner Meinung nach gültigen Kaufvertrag auf diese Weise auflösen?

Kommt darauf an, ob und wie diese Vorgehensweise in den vertraglichen Vereinbarungen formuliert wurde und ob diese dann auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb506401-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke euch für die Infos. Und vor allem: Hätte die Telekom fristgerecht geliefert, dann hätte ich den Artikel ja auch ohne Probleme abholen können. Des weiteren stand in einer Email "Sobald Sie Ihre Bestellung im Telekom Shop abholen können, informieren wir Sie." Eine weitere Email mit einer Information kam auch nicht, man hat mich nur versucht auf meinem, im Urlaub nicht aktivem Handy anzurufen.

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Dann einfach nochmal Lieferung verlangen. Man kann ja gern noch darüber streiten, wer für die Kosten der erneuten Versendung aufkommen soll, aber der Vertrag löst sich in aller Regel nicht einfach so in Luft auf - ganz zu schweigen davon, dass sogar bereits bezahlt war.

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