Guten Tag
Ich würde gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall wissen:
Ein Kunde bestellt ein Zetschriftenabo inklusive Prämie.
Kurz darauf erhält er eine Bestellbestätigung.
Einige Stunden später erhält er eine Mail mit folgendem Inhalt:
Betreff: Ihr Abonnement
... vielen Dank, dass Sie sich für die Zeitschrift entschieden haben. Mit dieser Zeitschrift haben Sie eine gute Wahl getroffen. Sie erhalten die Zeitschrift ab Ausgabe 003/2015 , die am 11.02.2015 erscheint.
Bitte prüfen Sie Ihre Anschrift und informieren Sie uns bitte, sollte es Änderungen geben.
Der Gesamtpreis Ihres Abonnements beträgt EUR 27,00. Wir empfehlen die Zahlung per Bankeinzug. ... Nutzen Sie das vorbereitete Formular, das Sie mit Ihrer Rechnung erhalten. ...
Als Dankeschön für Ihre Bestellung erhalten Sie nach Zahlungseingang das ausgewählte Geschenk . ...
Ein paar Tage später (und nach dem Überweisen des Betrags) erhält der Kunde die Nachricht, dass die Bestellung storniert wird. Ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, da laut AGBs:
Ein Kaufvertrag kommt erst mit Versand der bestellten Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung an Sie zustande. Die nach Ihrer Bestellung von uns versandte elektronische Bestätigung ist noch keine Annahme, sondern informiert Sie nur über den Eingang Ihrer Bestellung in unserem System. Zusammen mit der Ware erhalten Sie eine Rechnung, die zugleich Auftragsbestätigung ist.
Meines Erachtens kam der Kaufvertrag mit der zweiten Email zustande; die beiden hervorgehobenen Stellen sind meiner Meinung nach eindeutige Zusagen.
Wie bewertet ihr das ganze, kam ein gültiger Kaufvertrag zustande?
-- Editiert teador am 30.01.2015 16:08
-- Editiert teador am 30.01.2015 16:09
-- Editiert teador am 30.01.2015 16:09