Kaufvertrag - Annahme wann

30. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)
Kaufvertrag - Annahme wann

Guten Tag

Ich würde gerne eure Einschätzung zu folgendem Fall wissen:

Ein Kunde bestellt ein Zetschriftenabo inklusive Prämie.
Kurz darauf erhält er eine Bestellbestätigung.


Einige Stunden später erhält er eine Mail mit folgendem Inhalt:


Betreff: Ihr Abonnement

... vielen Dank, dass Sie sich für die Zeitschrift entschieden haben. Mit dieser Zeitschrift haben Sie eine gute Wahl getroffen. Sie erhalten die Zeitschrift ab Ausgabe 003/2015 , die am 11.02.2015 erscheint.

Bitte prüfen Sie Ihre Anschrift und informieren Sie uns bitte, sollte es Änderungen geben.

Der Gesamtpreis Ihres Abonnements beträgt EUR 27,00. Wir empfehlen die Zahlung per Bankeinzug. ... Nutzen Sie das vorbereitete Formular, das Sie mit Ihrer Rechnung erhalten. ...

Als Dankeschön für Ihre Bestellung erhalten Sie nach Zahlungseingang das ausgewählte Geschenk . ...



Ein paar Tage später (und nach dem Überweisen des Betrags) erhält der Kunde die Nachricht, dass die Bestellung storniert wird. Ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, da laut AGBs:

Ein Kaufvertrag kommt erst mit Versand der bestellten Ware bzw. durch Mitteilung der Auslieferung an Sie zustande. Die nach Ihrer Bestellung von uns versandte elektroni­sche Bestätigung ist noch keine Annahme, sondern informiert Sie nur über den Ein­gang Ihrer Bestellung in unserem System. Zusammen mit der Ware erhalten Sie eine Rechnung, die zugleich Auftragsbestätigung ist.



Meines Erachtens kam der Kaufvertrag mit der zweiten Email zustande; die beiden hervorgehobenen Stellen sind meiner Meinung nach eindeutige Zusagen.

Wie bewertet ihr das ganze, kam ein gültiger Kaufvertrag zustande?

-- Editiert teador am 30.01.2015 16:08

-- Editiert teador am 30.01.2015 16:09

-- Editiert teador am 30.01.2015 16:09

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hammy123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Meines Erachtens ist der Vertrag zustande gekommen. Der Vertragsabschluss bzw. das bestellen des Abonnements seitens des Kunden ist eine Annahme auf das Angebot des Anbieters. Schließlich ist ein Kauf bei Ebay oder Amazon etc. ebenfalls bindend. Ein Vertrag kommt ja bekanntlich durch Antrag und Annahme zustande. Wie das allerdings bei Abos übers Internet ist weiß ich nicht. Aber mir kommt die Aussage des Anbieters sehr spanisch vor.

-----------------
""

-- Editiert Hammy123 am 30.01.2015 18:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Da eigentlich der Vertragsabschluss bzw. das bestellen des Abonnements seitens des Kunden eine Annahme auf das Angebot des Anbieters ist. Schließlich ist ein Kauf bei Ebay oder Amazon etc. ebenfalls bindend.

Das Präsentieren von Waren und Abos auf einer Homepage stellt noch keine Annahme dar, das ist vergleichbar mit einem Schaufenster. Der Händler muss erst noch konkret darauf eingehen. Da ist die Frage, ob er das hier mit der zweiten Email tat.
Ebay und amazon sind anders geregelt, da diese in Ihren ABGs vorschreiben, dass der Kaufvertrag mit der Kaufabsicht des Kunden zustandekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120011 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie bewertet ihr das ganze, kam ein gültiger Kaufvertrag zustande? <hr size=1 noshade>

Gute Frage.

Ist das
quote:<hr size=1 noshade>Sie erhalten die Zeitschrift ab Ausgabe 003/2015 , die am 11.02.2015 erscheint. <hr size=1 noshade>

nun die
quote:<hr size=1 noshade>Mitteilung der Auslieferung an Sie <hr size=1 noshade>

oder nur eine Ankündigung der Auslieferung?

Wie gut das Unklarheiten in der Regel zu Lasten des Unternehmers gehen.
Also dürfte ein Vertrag zustande gekomen sein.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Auch wenn es nur die Ankündigung der Auslieferung war, so ist dies meines Erachtens als Annahme des Angebots zu werten. Es ergibt relativ wenig Sinn, die Lieferung der Ware anzukündigen ohne dass ein Vertrag besteht - ein solcher ist ja Voraussetzung für die Lieferung.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

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