Kaufvertrag Brautkleid rückgängig machen

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
samy_87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)
Kaufvertrag Brautkleid rückgängig machen

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Kaufvertrag für ein Brautkleid unterschrieben. Mir haben 2 Kleider gefallen, mir wurde also zugesagt, dass das Kleid nicht bestellt wird, bis ich bestätige, welches Kleid ich will. Ich musste eine Anzahlung von 800 EUR leisten, was ich mit EC-Karte gemacht habe (mindestens so gedacht).

2 Tage später habe ich festgestellt, dass die Verkäuferin einen Fehler gemacht hat - auf dem Zahlungsbeleg steht klar "Vorgang abgebrochen", der Betrag wurde von meinem Konto nicht abgebucht. Das war ein Zeichen.

In dem Kaufvertrag steht folgender Satz "Die Anzahlung verpflichtet zur Abnahme der Ware".

Die Frage ist - nun habe ich keine Anzahlung geleistet, kann ich also den Vertrag rückgängig machen?

Ich habe inzwischen einen besseren Laden gefunden, mit sehr guten Beraterinnen und auch mit meinem Traumkleid.

Desweiteren, habe ich festgestellt, dass ich im ersten Laden falsch beraten wurde: ein Kleid hat mir besonders gut gefallen, mir wurde aber gesagt - das Kleid (und alle andere Kleider der Art aus dieser Kollektion) ist für eine Frau 180 cm gross entworfen worden und man kann es nicht kürzen (ich bin nur 165, mit Schuhen max. 175). Im "neuen" Laden wurde mir erklärt, dass es kein Problem wäre. Das Kleid würde ich gerne im "neuen" Laden bestellen, weil es mein Traumkleid ist.

Koennte mir hier jemand weiterhelfen? Habe ich hier eine Chance?

Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda".

Steht im KV etwas über Rücktrittsmöglichkeiten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
samy_87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Nein, der Vertrag ist allerdings nicht so umfangreich. Es steht Datum, mein Name, Model und Preis, Anzahlungsbetrag und nur der Satz:
"Die Anzahlung verpflichtet zur Abnahme der Ware. Wir verweisen auf unsere AGB"
die Anzahlung ist aber nicht erfolgt, wie oben geschrieben


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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Die fehlgeschlagene Anzahlung ändert NICHTS am bestehenden KV!

Was steht denn in den AGBs?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
samy_87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

die AGBs habe ich leider nicht, ich habe sie auf der Webseite leider nicht gefunden.
Ich werde am Montag anrufen und versuchen, das ganze zu klaeren. Ich wollte mich aber vorher informieren.
Mich irritiert allerdings, dass mir falsch gesagt wurde, dass es nicht moeglich waere, mein Traumkleid zu kürzen. Deswegen habe ich den Vertrag fuer ein anderes Kleid unterschrieben. Im anderen Laden wurde mir aber erklaert, dass es geht.
Ich wurde in die Irre geführt. Kann ich mich vielleicht auf so was berufen? Offensichtlich laueft da was falsch, wenn die Verkauferin nicht sieht, dass die Zahlung nicht erfolgte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Ich wurde in die Irre geführt. Kann ich mich vielleicht auf so was berufen?


Eine bewusste Falschberatung müssten Sie beweisen. Anhaltspunkte dafür sehe ich leider nicht!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
samy_87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

Heisst das also, obwohl:
-ich falsch beraten wurde und ich das Traumkleid woanders bestellen koennte (bei richtigen Beratung wuerde ich nie das Kleid bestellen, das ich bestellt habe)
-der Laden hat das Kleid noch nicht bestellt
-Ich keine Anzahlung gemacht habe,

muss ich sowieso das Kleid abnehmen und dafuer den vollen Preis bezahlen?
Bin ich als Kaeuferin gar nicht geschutzt?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Ja, das heisst es leider.

quote:
-ich falsch beraten wurde und ich das Traumkleid woanders bestellen koennte (bei richtigen Beratung wuerde ich nie das Kleid bestellen, das ich bestellt habe)


Können Sie das hieb- und stichfest beweisen? Bspw. mittels eines unabhängigen Zeugen oder einem Protokoll?
Wenn nein, vergessen Sie es.

quote:
-der Laden hat das Kleid noch nicht bestellt


Rechtlich nicht weiter relevant, da Sie einen Kaufvetrag geschlossen haben, welcher Sie auch zur Abnahme und Zahlung der Ware verpflichtet. Wie der Verkäufer die Erfüllung vorbereitet bzw. die Ware (legal) beschafft ist irrelevant.

quote:
-Ich keine Anzahlung gemacht habe,


Daher können Sie auch kein Recht herleiten vom Vertrag zurückzutreten bzw. deswegen wird der Vertrag nicht ungültig. Viel mehr befinden Sie sich nun im Verzug mit der Anzahlung.

Sie können nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen, den Vertrag zu annulieren.
Rechtlich haben Sie hier, sofern Sie die Falschberatung nicht beweisen können, keinen Anspruch darauf.


Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
samy_87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
-ich falsch beraten wurde und ich das Traumkleid woanders bestellen koennte (bei richtigen Beratung wuerde ich nie das Kleid bestellen, das ich bestellt habe)
Können Sie das hieb- und stichfest beweisen? Bspw. mittels eines unabhängigen Zeugen oder einem Protokoll?
Wenn nein, vergessen Sie es.

Es gab kein Protokoll, ich war alleine im Laden.

Fuer mich macht das ganze wenig Sinn, der Laden macht doch keinen Verlust damit, da das Kleid noch nicht bestellt wurde. Kann man sich nicht darauf einigen, dass ich z.B. die "Beratungskosten" zahle?
Dass ich aber die Geschichte vielen Frauen erzaehle, die wahrscheinlich auch in der Zukunt ein Brautkleid suchen werden, das kann doch Geld kosten, weil sie höchstwahrscheinlich den Laden meiden werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Fuer mich macht das ganze wenig Sinn, der Laden macht doch keinen Verlust damit, da das Kleid noch nicht bestellt wurde.



Der Laden hat Anspruch auf seinen Unternehmergewinn, der ist ja auch Bestandteil des Kaufpreis.

Die AGB liegen oder hängen meistens im Laden irgendwo aus, da sind meistens Zahlungs-Pauschalen genannt, wenn die Ware nicht abgenommen wird.

30% ? Da sollte man beim Händler mal nachfragen. Viel sagen könnte man nicht dagegen, wenn er darauf besteht.

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