Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
sir.saibot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen

Hallo liebes Forum,

ich weiß, es gibt schon unzählige Beiträge zu diesem Thema, die ich mir auch alle schon fleißig durchgelesen habe, aber schlauer bin ich nun trotzdem nicht, weil ich noch keine eindeutige Antwort gefunden habe.

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten zu einem Festpreis in Höhe von 100,00 Euro. Daraufhin hat sich ein Interessent gemeldet und gefragt, ob der Artikel noch zu haben wäre.

Ich bejahte diese Anfrage und wir einigten uns auf einen Abholtermin, sprachen aber weder über den Preis, noch über sonst irgendwelche "Bedingungen". Ich habe dem Interessenten lediglich gesagt, dass ich den Artikel bis zum Abholtermin für ihn zurück halte.

Nun hatte sich ein anderer Interessent gemeldet, ist sofort vorbeigekommen und hat den Artikel gekauft und mitgenommen.

Die Frage, die sich mir nun stellt:

Ist zwischen dem ersten Interessenten und mir ein Kaufvertrag zu stande gekommen? Kann dieser irgendwelche Ansprüche gegen mich geltend machen?

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten.

Liebe Grüße
Tobias

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14328 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

nein, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Aber wenn der Interessent vorbei kommt und die Ware nicht mehr da ist, hat er Anspruch auf Schadenersatz (seine Fahrtkosten).
Daher wäre es ratsam, ihn auf den bereits erfolgten Verkauf hinzuweisen (freundlich mit Entschuldigung).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8535 Beiträge, 4067x hilfreich)

Hallo,

bist du dir da so sicher, dass da wirklich noch kein KV zustandegekommen ist?

Ich würde eher sagen es ist ein KV zustandegekommen. Über den Preis oder sonstige Dinge braucht doch nicht mehr gesprochen zu werden, dass steht doch alles in der Anzeige drin.

Da ein ABHOLTERMIN ausgemacht wurde, haben doch damit beide Seiten den Kauf zugestimmt, sonst würde man doch keinen Abholtermin ausmachen, sondern einen Besichtigungstermin...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14328 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo lesen-denken-handeln,

so wie ich es verstanden habe hat zumindest der Käufer dem Vertrag noch nicht zugestimmt (die Ware bleibt reserviert, aber er muss nicht kommen).
Daher sehe ich es immer noch als Angebot, nicht aber als Vertrag. Aber du hast recht, so ganz klar ist das doch nicht, kommt dann wohl auch auf die genaue Formulierung an.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.321 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.041 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen