Hallo,
ich habe einen Kaufvertrag bezüglich eines Hauskaufes unterschrieben.
Die Kaufpreisfälligkeit ist an drei Auflagen gebunden.
1. Auflassungsvormerkung im Grundbuch
2. Bescheinigung der Stadt dass kein Vorkaufsrecht besteht
3. Unterlagen in grundbuchmäßiger Form zur lastenfreien Umschreibung durch die Bank des Verkäufers
Die Auflassungsvormerkung und die Bescheinigung der Stadt liegt dem Notar vor.
Ich habe nun zum 3. Punkt eine Frage:
Muss dem Notar nur das Formular zur Löschung der Lasten durch die Bank vorliegen oder muss die Löschung abschließend bearbeitet sein, dass die Kaufpreiszahlung fällig wird?
Wenn die Bank die Löschungsunterlagen bearbeitet hat so muss dieses noch von seiten der Bank durch einen Notar beglaubigt werden. Wird dieser Vorgang abgewartet oder schickt der Notar die Aufforderung zur Kaufpreiszahlung schon an mich, wenn ihm die Unterlagen zur Löschung vorliegen?
Wird der Kaufpreis noch in diesem Monat gezahlt, so steht mir nämlich noch die Miete für den nächsten Monat der Immobilie zu.
Vielen Dank an Euch :-)
LG
S.
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Kaufvertrag Haus - Kaufpreisfälligkeit
20. März 2014
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Frage vom 20. März 2014 | 13:46
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 12x hilfreich)
Kaufvertrag Haus - Kaufpreisfälligkeit
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 31. März 2014 | 22:07
Von
Status: Lehrling (1639 Beiträge, 993x hilfreich)
Die banken übersenden dem Kaufvertragsnotar die Löschungsbewilligung in beglaubigter Form. Maßgeblich ist der Zugang beim Notar.
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