Kaufvertrag Haus

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag Haus

Käufer und Verkäufer sind sich einig und es kommt zu einem Notariell beglaubigtem Kaufvertrag.
Kaufpreiszahlung war der 01.03.
Der Verkäufer hat 10 Tage nach dem 01.03 die Löschungsbewilligung der Grundschuld immer noch nicht beim Notar abgegeben.
Dadurch sind die Bedingungen für die Kaufpreiszahlung nicht erfüllt.
Im Kaufvertrag ist darüber keine Frist festgesetzt, da sowas normalerweise nicht vorkommt.
Der Käufer muss zum 01.04 sein Mietverhältnis kündigen und die Bank wartet auch schon auf die Auszahlung.

Gibt es Gesetzliche Fristen die der Verkäufer einhalten muss?
Kann der Käufer ab einer bestimmten Zeit Schadensersatz fordern?
Ist der Käufer ab einer bestimmten Zeit zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigt?

Gruß Kere

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Gesetzliche Fristen, die der Verkäufer einhalten muss, gibt es nicht. Möglicherweise liegt es auch nicht an dem Verkäufer, sondern die Verkäuferbank kommt nicht in die Socken. Wenn die Grundschuld des Verkäufers noch einen Kredit besichert, wird der Verkäufer die Löschungsbewilligung gar nicht selber vorlegen können, da die Bank diese nur unter der Auflage, dass Summe X € an sie gezahlt wurde, an den Notar übersendet.
Die Aussichten auf Schadensersatz schätzte ich als gering ein, wenn keine Frist vereinbart war.
Auch ein Rücktritts dürfte schwierig werden, wenn dazu im Kaufvertrag nichts vereinbart wurde. Wenn erst zum 1.4. gekündigt werden "muss", hat der Käufer ja ab da noch mindestens drei Monate Zeit bis zum Auszug- oder ist bereits gekündigt und das Auszugsdatum gemeint?
Möglicherweise kann das über eine nachträgliche Vereinbarung der Parteien, das Ganze über Anderkonto des Notars abzuwickeln, gelöst werden. Ist in diesem Fall auch nicht ganz ohne und kostet auf jeden Fall zusätzliche Notargebühren in nicht unerheblicher Höhe, die von einem der beiden Kaufvertragsparteien zu zahlen sind.
Würde aber das geplante Übergabe/Einzugsdatum sichern.
Was sagt denn der Notar dazu?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Kere):
Der Verkäufer hat 10 Tage nach dem 01.03 die Löschungsbewilligung der Grundschuld immer noch nicht beim Notar abgegeben.

Und was sagt der Notar dazu?

Verkäufer schon mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis angeschrieben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kere
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt wurde der Käufer immer von Notar und Verkäufer vertröstet mit worten wie "nächste Woche" oder "spätestens freitag".

Haus sollte eigentlich laut Vertrag im März dem Käufer gehören. Der Käufer duldet ein weiteres Wohnen des Verkäufers in dem Haus bis 31.05.
Verkäufer sollte im März, April und Mai eine Entschädigungssumme X zahlen.

Entschäfigungssumme wurde bis jetzt auch noch nicht gezahlt da Verkäufer ja noch kein Geld bekommen hat.


Käufer muss jetzt zum 01.04. Sein Mietverhältniss kündigen damit sich die Kündigungsfrist nicht unnötig nach hinten verschiebt. Dies will er aber ungern tun, bevor er nicht 100prozentig sicher sein kann, dass die Löschungsbewilligung kommt.

Vertrag wurde Anfang März unterschrieben. Heisst Verkäufer hatte zwei Monate Zeit sich um die Bewilligung zu kümmern. Eine Woche vor Kaufpreiszahlung hat er sich aber erst darum gekümmert.

Es kann doch nicht sein, dass der Käufer wegen der Schlamperei des Verkäufers jetzt den Ärger hat.

Danke für die Antworten

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#4
 Von 
Hans50
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

-

-- Editiert von Hans50 am 10.03.2017 10:17

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