Kaufvertrag KFZ arglistige täuschung

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)
Kaufvertrag KFZ arglistige täuschung

Hallo zusammen ich habe mir am 03.10.2010 von einem ebay mitglied ein KFU gekauft das mitglied hatte den Wagen bei ebay zu auktion gesetzt auf telefonische anfrage hatte der Verkaufe die auktion bei ebay beendet und mir den wagen für 400 € verkauft. Bereits in der Auktion bei ebay hatte der Verkäufer erwähnt das die Bremsen defekt sind und diese gemacht werden müssen dann würde der Wagen auch weiterhin TÜV bekommen, bis Dezember 2010 hat er TÜV. Ich hab daruf bestanden das der Magel mit der Bremse im Kaufvertrag erwähnt wird, was auch geschah, aber nachdem ich den Wagen in einer Werststatt checken liess, bekam ich wirklich einen schock, die stoßdämpfer sind defekt müssen gemacht werden, die dichting am schiebedach ist defekt, der Heckwischer ist defekt das schloss für die anschnaller Rückbank muss erneuert werden, am Kofferraum ( aussen ) das Bremslicht ist defekt, der auspuff ist defekt. Ich bin Azubi ich weiss das ich für 400 € nicht super viel verlangen kann, aber wenn im kaufvertrag nur ein Mangel benannt wird, müsste ich doch das recht haben das der kaufgegenstand intakt ist und nicht das ich noch 400 - 500 € rein stecken muss. Kann mir da einer rechtliche tipps geben, ich habe mich bereits mit dem verkäufer in verbindung gesetzt, dieser weigert sich kfz zurück zu nehmen oder mir einen teil des kaufpreis zurück zu erstatten.
Ich weiss einige hier werden grinsen wegen eines 400 € auto so ein theater zu machen, aber wie gesagt ich bin azubi und 400 € ist für mich ne menge geld. Bitte nur ernste antworten.

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12 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sollte der private Verkäufer die Sachmängelhaftung rechtswirksam (Formulierung ist entscheidend) ausgeschlossen haben, würde nur die arglistige Täuschung verbleiben, die aber von Dir zu beweisen wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

wie kann ich das denn beweisen ich habe nur den kaufvertrag indem nur der mangel mit den bremsen steht und des berichtes des kfz meister´s, reicht sowas ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Was steht genau im KV zur Sachmängelhaftung (Gewährleistung)?

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#4
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
und des berichtes des kfz meister´s, reicht sowas


Dein Kfz-Meister kann ja auch nur feststellen, daß die Mängel vorhanden sind und nicht, daß sie dem VK bekannt waren.

quote:
ich weiss das ich für 400 € nicht super viel verlangen kann


Bei dem Preis kann man ja eigentlich überhaupt froh sein, daß der Wagen nicht nach 5 km auseinanderfällt. Vermutlich hast du jetzt gelernt, daß die 50 EUR für einen Dekra-Check gut angelegt gewesen wären.

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#5
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

im Kaufvertrag steht garnicht von gewehrleistung oder Garantie, also weder das der Verkäufer eine gibt oder nicht, da steht nur wegen der Bremse bedingt Fahrbereit. Die anderen Mängel sind doch offensichtlich, also das die beiden schlösser von den anschnallgurten defekt sind, das schiebedach, sowie die stoßdämpfer ich habe den verkäufer bei der probefahr noch darauf aufmerksam gemacht das der wagen ganz schön hart ist.

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#6
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
im Kaufvertrag steht garnicht von gewehrleistung oder Garantie


Dann gut für dich; dann müßtest du nur noch nachweisen, daß es sich auch um Mängel handelt, d.h. die Sachen bei einem Kfz dieses Alters und dieser Laufleistung unüblich sind.

quote:
Die anderen Mängel sind doch offensichtlich, also das die beiden schlösser von den anschnallgurten defekt sind
...
ich habe den verkäufer bei der probefahr noch darauf aufmerksam gemacht das der wagen ganz schön hart is



Das hast du doch während der Probefahrt offenbar auch bemerkt, oder? Wenn ja, hast du die Mängel akzeptiert. Wenn nein, war es wohl doch nicht so offensichtlich.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

mir wurde gesagt das es normal ist das ein Fiat härter beim fahren ist, ich hatte vorher einen renault und da war es nicht so, also meinst du hätte ich beim anwalt gute chancen das der vk den wagen zurück nehmen muss, oder die mängel nachbessern lassen muss. Im falle der rücknahme (Fahrzeug) was ist mit der renung die ich bereits für die bremsen bezahlt habe, muss der vk den betrag auch erstatten oder bleibe ich auf der rechnung sitzen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Im falle der rücknahme (Fahrzeug) was ist mit der renung die ich bereits für die bremsen bezahlt habe, muss der vk den betrag auch erstatten oder bleibe ich auf der rechnung sitzen ?


Es müsste sich um notwendige Verwendungen gehandelt haben. Die Reparatur der Bremsen kam dem Fiat zugute und ist damit eine Verwendung. Der Fiat konnte ohne funktionsfähige Bremsen auch nicht gefahrlos betrieben werden. Die Verwendung war daher auch notwendig. Damit sind die Voraussetzungen für einen Verwendungsersatz erfüllt. Somit kann Ersatz verlangt werden.

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#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Somit kann Ersatz verlangt werden.


Wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, hätte man ja erst mal dem VK Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.

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#10
 Von 
stephi1705
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 11x hilfreich)

macht er ja nicht er meldet sich ja nicht, am 03.10 wurde das auto gekauft und am 05.10 hab ich die mängel angezeigt seitdem keine reaktion


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Das berechtigt trotzdem nicht zur Selbstvornahme, wenn nicht mal beweisbar eine Frist gesetzt wurde.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:
Die anderen Mängel sind doch offensichtlich,

Dann wurde das Fahrzeug auch in dem zustand akzeptiert, wenn alles sooo offensichtlich war ...



Steht in Kaufvertrag eventuell statt Gewährleistung
'gekauft wie besehen'
oder
'gekauft wie probegefahren' ???



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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