Kaufvertrag Katze, Lieferverzug

1. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Y-U-NO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Kaufvertrag Katze, Lieferverzug

Guten Tag,


meine Eltern haben sich ein Maine-Coon-Kätzchen gekauft.
Eine Anzahlung in Höhe von 200 € wurde geleistet, der Restbetrag bei Übergabe der Katze.

Im Vertrag steht nur allerdings eine Klausel, bei der ich kaum glaube, dass diese so rechtens ist:
- Meine Eltern können den Kaufvertrag ohne Angaben von Gründen auflösen, dafür werden die 200 € Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Die Züchterin kann jederzeit ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag auflösen.

Sind diese Klauseln so zulässig ?
Sie hätten noch eine Bedeutung im Verlauf der Geschichte.


Im Kaufvertrag steht, dass die Übergabe ab der 13. Lebenswoche erfolgen kann.
Die Züchterin rief nun an und sagte, das ganze wird sich 1-2 Wochen verzögern. Nach 2 Wochen haben meine Eltern sie dann angeschrieben und ihr eine neue Frist für die Nacherfüllung der Übergabe gesetzt, weil sie den Termin erneut verschieben wollte.
Die Frist für die Nacherfüllung wäre daher die 16. Lebenswoche, also bereits 3 Wochen nach dem ursprünglichen Übergabetermin.
Die Übergabe ist auch nach Ablauf der neu gesetzten Frist nicht erfolgt, meine Eltern wurden erneut um 1-2 Wochen vertröstet.

Bei Auflösung des Kaufvertrags, möchte die Züchterin nun allerdings die 200 € Anzahlung behalten, weil es ja so vertraglich drin steht, dass wir ohne Angabe von Gründen zurücktreten können, sie dann aber die 200 € behält.

Nun ist die Frage, ob dieser Anspruch gültig ist, als der Liefertermin 2 Wochen überschritten war haben meine Eltern eine angemessene Frist von 7 Tagen zur Nacherfüllung gesetzt, diese ist nun auch verstrichen.

Daher müssten meine Eltern nun doch eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten können und die geleistete Anzahlung zurückfordern können, oder irre ich mich da ?
Es liegt ja nicht an meinen Eltern, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann, die Züchterin verweigert ja die "Lieferung" (sie würden die Katze auch jeder Zeit abholen...).

Weiß da jemand genaueres zur Rechtslage, bzw. wie meine Eltern am besten vorgehen ?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
weil es ja so vertraglich drin steht, dass wir ohne Angabe von Gründen zurücktreten können, sie dann aber die 200 € behält


Es liegt ja kein Rücktritt "ohne Angabe von Gründen" vor, sondern ein Rücktritt wegen Nichterfüllung.

Es dürfte weder der Verkehrssitte entsprechen noch anderweitig zu verargumentieren sein, daß die 200-EUR-Klausel so gemeint sein soll, daß auch bei einem gesetzlich berechtigten Rücktritt die Vertragsstrafe verwirkt sein soll.

Wenn man sich darauf nicht einlassen will, kann man den VK natürlich auch einfach auf Lieferung verklagen.

quote:
Sind diese Klauseln so zulässig ?


Wenn es sich um AGB handelt, schon mal nicht, denn da sind weder pauschalisierte Vertragsstrafen (erste Klausel) noch ein schrankenloses Rücktrittsrecht für den Verwender (zweite Klausel) zulässig.

Aber auch bei Individualvertrag könnte die zweite Klausel den Verbraucher (wir haben ja einen B2C-Vertrag) unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sein.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Y-U-NO
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Konflikt ist im Verlauf bis vor Gericht eskaliert.

Meine Eltern haben die Prozess gewonnen, jedoch nur einen Bruchteil der Zahlung zurückerhalten.
Inzwischen sieht auf der Gerichtsvollzieher von weiteren Besuchen bei der Verkäuferin ab, weil nicht damit zu rechnen sei, dass diese die Forderung begleichen kann (sie bezieht Harz 4).
Die Kosten meiner Eltern übersteigen dabei die zurückerhaltenen Beträge.

Es sei zudem erwähnt, dass die Verkäuferin derzeit auf Ihrer Homepage erneut damit wirbt, 6 Katzen a 400 € zu verkaufen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat:
Es sei zudem erwähnt, dass die Verkäuferin derzeit auf Ihrer Homepage erneut damit wirbt, 6 Katzen a 400 € zu verkaufen.

Nun das wäre doch etwas das man verwerten kann.
Entweder die Tiere pfänden lassen oder den jeweiligen Kaufpreis.


Im übrigen ist der Tietel mindestens 30 Jahre gültig.
Ich hatt mit der Methode ein paar Jahre zu warten und dann nochmal unverhofft zuzuschlagen durchaus Erfolg.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hättet ihr nicht bis zum nächsten Wurf warten können ? , ist doch egal ,........wichtig ist doch nen gesundes , sozialisiertes Kätzchen zu bekommen .

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
Es sei zudem erwähnt, dass die Verkäuferin derzeit auf Ihrer Homepage erneut damit wirbt, 6 Katzen a 400 € zu verkaufen.


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2x Hilfreiche Antwort

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