hallo zusammen,
ich habe mal eine rechtliche frage.
ich habe vor meinen gebrauchten 2 1/2 jahre alten pc zu verkaufen für 200€.
die käuferin hat gefragt, ob sie in 2 raten zahlen könnte. da ich die käuferin aber nicht persönlich kenne, weiß ich nicht ob ich die zweite rate auch wirklich bekomme. dagegen wollte ich mich jetzt absichern.
ist es möglich und rechtens einen kaufvertrag auzusetzen der besagt, dass der pc erst mit bezahlung der zweiten rate in ihren besitz übergeht, vorher jedoch schon ausgehändigt wird.
falls die zweite rate aber nicht fristgerecht bezahlt wird, der pc jedoch wieder in meinen besitz übergeht?
ist sowas möglich und wie wird es formuliert?
müssen nur beide parteien unterschreiben oder sollte ich noch einen dritten als zeugen unterschreiben lassen?
muss ich für den worst case die erste rate zurückerstatten?
wie würde ich im worst case den pc wiederbekommen, wenn die käuferin sich weigern würde?
ich gehe davon aus, dass alles glatt läuft, möchte mich aber trotzdem absichern.
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Kaufvertrag (Privat zu Privat)+Zusatzvereinbarung
19. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 19. April 2010 | 16:05
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 16x hilfreich)
Kaufvertrag (Privat zu Privat)+Zusatzvereinbarung
#1
Antwort vom 19. April 2010 | 16:28
Von
Status: Master (4219 Beiträge, 1426x hilfreich)
Habe schon befürchtet, du wolltest deine Matratzen verkaufen und wissen, ob man die noch als "neuwertig" bezeichnen könnte. Erinnere mich noch an den letzten Thread von dir.
quote:
ist es möglich und rechtens einen kaufvertrag auzusetzen der besagt, dass der pc erst mit bezahlung der zweiten rate in ihren besitz übergeht, vorher jedoch schon ausgehändigt wird.
Das ist schwierig, aber das meinst du auch nicht.
Besitz ist ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis, in dem Augenblick, wo du der Käuferin den PC in die Hand gibst, ist sie Besitzerin. Wer hat, der hat.
Was du meinst, ist das Eigentum. Und das kannst du tatsächlich so regeln, dass das Eigentum erst bei Zahlung der 2. Rate übertragen wird.
Solange ist die Käuferin Besitzerin, aber eben noch keine Eigentümerin, während du zumindest noch mittelbarer Eigenbesitzer bist.
Hier ist es recht deutlich dargestellt.
Eigentumsvorbehalt
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
quote:
falls die zweite rate aber nicht fristgerecht bezahlt wird, der pc jedoch wieder in meinen besitz übergeht?
So läuft das nicht, da gibt es keine Automatik. Wenn die Käuferin die 2. Rate nicht bezahlt, musst du sie trotzdem mahnen, also in Zahlungsverzug setzen, wenn sie dann nicht bezahlt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den PC herausverlangen (wenn sie ihn noch hat (!). Denn trotz Eigentumsvorbehalt ist gutgläubiger Erwerb eines anderen möglich. Und dann ist dein Eigentum futsch.
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#2
Antwort vom 19. April 2010 | 18:56
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 16x hilfreich)
danke für die ausführliche antwort!
und wieder kommt es anders als man denkt^^
werde daher auf die ratenzahlung verzichten.
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#3
Antwort vom 20. April 2010 | 11:43
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 299x hilfreich)
Wer 200 EUR nicht en bloc bezahlen kann, dem sollte man besser nichts verkaufen.
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