Moin, ich habe am Wochenende auf dem Kleinanzeigenmarkt einen schönen Schrank gesehen. Anzeige lautete in etwa so: Kleiderschrank NP 2780 €, VB 250 €, mit Foto und Maßangaben.
Angekommen bei der Frau, lag die VB dann plötzlich bei 500 €. Wir haben uns dann auf 450 € geeinigt. Sie sagte uns, dass der Schrank 1993 gekauft wurde.Wir haben eine Anzahlung über 100 € gezahlt. Der Schrank wird in zwei Wochen angeliefert. Zuhause angekommen, wurde mir bewusst, dass wir total überstürtzt auf den Kauf eingegangen waren. 1993 gab es doch noch gar keinen Euro. Schriftlich haben wir lediglich nur die Anzahlung festgehalten, jedoch nicht den VP. Wie stehen meine Chancen von dem "Kaufvertrag" zurück zu treten? bzw. was kann ich machen?
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Kaufvertrag Privat zu Privat
Ihr habt zwar nicht schriftlich den Verkaufspreis festgelegt, aber doch mündlich.
Ob du nun im nachhinein der Meinung bist, dass der Preis zu hoch ist, spielt keine Rolle.
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Es geht mir um den Sachverhalt, dass sie einen falschen NP angegeben hat. Der NP trug schließlich zur Kaufentscheidung bei.
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-- Editiert HorstLogan am 21.08.2011 16:34
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Es geht mir um den Sachverhalt, dass sie einen falschen NP angegeben hat.
Was spielt das letztendlich bei eurem Kaufvertag für eine Rolle?
Meiner Meinung nach keine.
Ob der Schrank damals 2780,- DM oder auch nur 1200,- DM gekostet hat, ist doch für euren Kaufvertrag uninteressant, auch wenn der VK jetzt sagt, dass der Schrank damals 2780,- Euro gekostet hat.
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Also, wie gesehen so gekauft? Danke für die Hilfe.
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-- Editiert HorstLogan am 21.08.2011 16:50
quote:
Es geht mir um den Sachverhalt, dass sie einen falschen NP angegeben hat.
Woraus schliest du denn das?
Hast du einen Beweis dafür?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja, ich habe die Anzeige gespeichert. Sie hat dort einen NP in € angegeben. Der Schrank wurde 1993 gekauft. Meiner Meinung nach gab es zu dieser Zeit diese Währung noch gar nicht.
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Hallo
quote:Schonmal darüber nachgedacht, dass dies auch der VK bewusst sein könnte und diese DM in Euro umgerechnet hatte...
1993 gab es doch noch gar keinen Euro
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Das in der Anzeige die heute übliche Währung angeben wird, ist kein Beweise für einen falschen Neupreis.
Da müsste schon etwas mit Substanz herhalten.
Dann müsste man noch glaubhaft verarguntieren, das der Neupreis entscheidend zur Kaufentscheidung beitrug.
Was bei gebrauchtne Waren eher schwer sein wird.
Alles in allem sehe ich da ein sehr hohes Prozessrisiko bezüglich einer Anfechtung.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Noch dazu müßte man bei einer Anfechtung nachweisen, daß es sich um eine arglistige Täuschung handelte und nicht etwa um ein Versehen ("2780 EUR" statt "2780 DM" geschrieben).
Ich halte die Hürde da auch für viel zu hoch.
Wenn du schon schreibst "einen schönen Schrank gesehen", wird es wohl schwer, zu verargumentieren, ein entscheidendes Kaufargument sei gewesen, daß der Schrank (umgerechnet) 2780 EUR neu gekostet habe und nicht 2780 DM.
Wenn ich einen schönen Mantel für 50 EUR kaufen kann, ist mir ziemlich latte, ob der mal 250 EUR oder 500 EUR oder 1000 EUR gekostet hat. Ein Schnäppchen wäre es allemal. So auch in deinem Fall.
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