Kaufvertrag Rückabwickeln Netbook

17. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
jabaa123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)
Kaufvertrag Rückabwickeln Netbook

Hallo,

ich habe beim Händler A ein Netbook gekauft. Nach etwas über 6 Monaten trat ein Defekt auf und ich habe es direkt an Hersteller M gesandt. Nach etwa einer Woche kam das Netbook von der Reparatur zurück. Der Defekt war weiterhin vorhanden und ein weiterer Defekt trat auf. Am gleichen Tag habe ich das Gerät wieder an M gesandt. M wirbt mit einer maximalen Reparaturdauer von 15 Werktagen. Diese Frist ist vor 3 Tagen abgelaufen. Vor 3 Tagen hat man mir gesagt, dass das Gerät repariert ist und am gleichen Tag abgeschickt wird. Heute habe ich erfahren, dass das Gerät gestern noch in der Werkstatt war, nicht repariert wird, weil kein Defekt gefunden werden kann und dass es entsprechend noch nicht versandt wurde. Es soll jetzt zeitnah verschickt werden.

Gelten diese Reparaturen als Nachbesserungsversuche und habe ich die Möglichkeit, bei einem weiteren Defekt den Kaufvertrag rückabzuwickeln oder war es ein Fehler, sich direkt an den Hersteller zu wenden? Gibt es eine Möglichkeit, direkt das Geld zurückzubekommen, da ich noch nicht darauf vertraue, dass das Gerät überhaupt bald verschickt wird? Gibt es eine Möglichkeit M eine Frist zu setzen, so dass er sich nicht weiterhin beliebig lange Zeit mit der Reparatur lassen kann?

Vielen Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Gelten diese Reparaturen als Nachbesserungsversuche

Nein



Zitat:
und habe ich die Möglichkeit, bei einem weiteren Defekt den Kaufvertrag rückabzuwickeln

Nein



Zitat:
oder war es ein Fehler, sich direkt an den Hersteller zu wenden?

Ja



Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, direkt das Geld zurückzubekommen, da ich noch nicht darauf vertraue, dass das Gerät überhaupt bald verschickt wird?

Klar, M auffordern das Geld zu erstatten.



Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit M eine Frist zu setzen, so dass er sich nicht weiterhin beliebig lange Zeit mit der Reparatur lassen kann?

Natürlich, Brief per Zustellnachweis mit Rückforderung, Frist nach Datum (14 tage mindestens) setzten und Übergabe an Anwalt und gericht ankündigen falls Frist verstreicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jabaa123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Um meine Unklarheiten zu beseitigen:

Ich setz eine Frist von mindestens 14 Tagen ab heute für den Erhalt meiner Ware. Sollte ich bis dahin meine Ware oder den vollen Kaufpreis nicht erhalten haben, wende ich mich an einen Anwalt. Könnte ich auch alternativ ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Ich setz eine Frist von mindestens 14 Tagen ab heute für den Erhalt meiner Ware. Sollte ich bis dahin meine Ware oder den vollen Kaufpreis nicht erhalten haben,

Die Frist wohl eher ab Montag oder Dienstag, denn der Brief braucht ja etwas.
Den vollen Kaufpreis kann man zwar fordern, wird aber vermutlich nur den Zeitwert bekommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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