Hallo,
wir haben vor ein paar Tagen unser Laufband - voll funktionsfähig - bei Eb...-Kl verkauft. Das Laufband wurde zugesagt. Dann kamen die Käufer stellten es kurz an, sahen das es läuft und haben es auseinander gebaut, weil es nicht in den Wagen gepasst hat. Bei uns lief das Band einwandfrei!
Jetzt riefen die Käufer an, dass sie das Laufband zurück geben möchte, weil es nicht voll funktionsfähig ist.
Wie sieht die Rechtslage hier aus? Bei uns hat es funktioniert. Ich, wenn ich Käufer gewesen wäre, hätte es auch nicht komplett auseinander gebaut, sondern wäre mit Wagen & Anhänger vorgefahren. Ich möche jetzt nicht behaupten, dass es auf dem Transportweg Schaden erlitten hat. Ich kann nur sagen bei uns lief es einwandfrei. Ich bin jeden Abend ein Programm gelaufen.
Wie sieht das Recht für uns - Verkäufer - hier aus?
Benötige schnell Hilfe. DANKE DANKE DANKE
Kaufvertrag - Rücktritt
14. Februar 2016
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Frage vom 14. Februar 2016 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag - Rücktritt
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2016 | 13:34
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3145x hilfreich)
Kommunikation einstellen. Sein Laufband, sein Problem.
Ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde ist hier auch irrelevant, da das Laufband bei Gefahrenübergang ja offensichtlich funktioniert hat. Wenn er sich darauf beruft, dass es ein versteckter Mangel war, dann ist er dafür beweispflichtig, dass dieser schon angelegt war und nicht der Ab- und Aufbau bzw. Transport dafür verantwortlich ist.
-- Editiert von JogyB am 14.02.2016 13:34
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