Guten Tag,
ich habe am 21.04 mein Auto verkauft. Nun würde ich gerne zurücktreten.
Folgende Situation:
Vertrag ist wie folgt
Kaufvertrag
Hersteller/Modell: Renault Twingo 1.2
Leistung: 43 KW
Baujahr: April/2009 (falsch April 2008)
Kilometerstand : 98000
Fahrzeughalter : 2
Farbe : Blau Metallic
Unfallfrei : Ja (_) Nein (x)
Leichter Blechschaden
Nachlackierung : Ja (_) Nein (x)
Schäden /Mängel : Ja (_) Nein (x)
Gewerblich genutzt : Ja (_) Nein (x)
Re-Import : Ja (_) Nein (x)
Scheckheftgepflegt/Wartungsnachweise :
Ja (x) bis 2016 Nein (_)
Verkaufspreis: 1000€ in Bar
Fahrzeugübergabe: voraussichtlich bis zur KW 19 oder nach Telefonischer Absprache Fahrzeug wird angemeldet übergeben muss jedoch schnellstmöglich abgemeldet werden.
Käufer:
xx
xx
Xx
xx
Hinweis: Mit absenden dieses Formulars (Willenserklärung) erklären Sie sich einverstanden, dass der Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich und ohne Unterschrift rechtskräftig ist.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
1. Barzahlung erfolgt bei Abholung.
2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie
oder Gewährleistung für das gebrauchte Fahrzeug und es wird ausdrücklich als Export Fahrzeug veräusert.
3. Der Verkäufer bestätigt das die oben genannten Fahrzeugdaten überprüft, korrigiert sind und der Richtigkeit Entsprechen.
Die Hinweise und Bedingungen zum Kaufvertrag haben die Parteien zur Kenntnis genommen und mit Rücksendung akzeptiert.
Verkäufer:
Vor- und Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel.:
Fahrgestelnummer:
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe den Vertrag soweit ausgefüllt. Habe allerdings eine Änderung beim Fahrzeug eingetragen. Es war das falsche Zulassungsdatum drin. Änderung um ein 1 Jahr und Scheckheftgeflegt ist es nicht Bzw. bis 2016 nur. Siehe auch oben ergänzt.
Ist dadurch nicht ein neuer Vertrag entstanden? Ist der Vertrag daher nicht zustande gekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Kaufvertrag Rücktritt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Da müssten sie jetzt mal den genauen Ablauf schildern. Ein bestehender Vertrag wird nicht durch eine einseitige Änderung gültig.ZitatIst dadurch nicht ein neuer Vertrag entstanden? Ist der Vertrag daher nicht zustande gekommen? :
Haben denn schon beide Seiten den ursprünglichen Vertrag unterschrieben? Nur dann wäre wohl schon ein Vertrag zustande gekommen. Hat bisher nur der K unterschrieben, wäre das ein Antrag, den der VK dann mit seiner Änderung abgelehnt und mit einem neuen Antrag verbunden hätte.
Außer natürlich der Vertrag wäre schon beweisbar vorher zustande gekommen und das Dokument sollte nur noch mal zur Bestätigung/Beweisbarkeit dienen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Guten Abend,
nun nochmal einmal. Heute morgen wurde es nur schnell mit dem Mobiltelefon getippt.
Am 20.04.2019 wurde folgende Nachricht bzw. Vertrag vom Verkäufer gesendet.
KFZ Kaufvertrag
Hersteller/Modell: Renault Twingo 1.2
Leistung: 43 KW
Baujahr: April/2009
Kilometerstand : 98000
Fahrzeughalter : 2
Farbe : Blau Metallic
Unfallfrei : Ja (_) Nein (x)
Leichter Blechschaden
Nachlackierung : Ja (_) Nein (x)
Schäden /Mängel : Ja (_) Nein (x)
Gewerblich genutzt : Ja (_) Nein (x)
Re-Import : Ja (_) Nein (x)
Scheckheftgepflegt/Wartungsnachweise :
Ja (x) Nein (_)
Verkaufspreis: 1000€ in Bar
Fahrzeugübergabe: voraussichtlich bis zur KW 19 oder nach Telefonischer Absprache Fahrzeug wird angemeldet übergeben muss jedoch schnellstmöglich abgemeldet werden.
Käufer:
Name vom Käufer wurde eingetragen (aus Datenschutz unkenntlich gemacht)
Hinweis: Mit absenden dieses Formulars (Willenserklärung) erklären Sie sich einverstanden, dass der Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich und ohne Unterschrift rechtskräftig ist.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
1. Barzahlung erfolgt bei Abholung.
2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für das gebrauchte Fahrzeug und es wird ausdrücklich als Export Fahrzeug veräusert.
3. Der Verkäufer bestätigt das die oben genannten Fahrzeugdaten überprüft, korrigiert sind und der Richtigkeit Entsprechen.
Die Hinweise und Bedingungen zum Kaufvertrag haben die Parteien zur Kenntnis genommen und mit Rücksendung akzeptiert.
Verkäufer:
Vor- und Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Tel.:
Fahrgestelnummer:
Mit freundlichen Grüßen
Am nächsten Tag am 21.04.2019 habe ich dann folgendes geantwortet.
> Guten Tag,
>
> nachfolgend der Kaufvertrag ausgefüllt...
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Name von mir
>
>
>
> Gesendet mit der WEB.DE Mail App
>
> Am 20.04.19 um 23:37 schrieb Verkäufer
>
> > KFZ Kaufvertrag
> > Hersteller/Modell: Renault Twingo 1.2>
> > Leistung: 43 KW>
> > Baujahr: April/2009 Richtig ist April/2008
> > Kilometerstand : 98000
> > Fahrzeughalter : 2
> > Farbe : Blau Metallic
> > Unfallfrei : Ja (_) Nein (x)
> > Leichter Blechschaden >
> > Nachlackierung : Ja (_) Nein (x)
> > Schäden /Mängel : Ja (_) Nein (x)
> > Gewerblich genutzt : Ja (_) Nein (x)
> > Re-Import : Ja (_) Nein (x)
> > Scheckheftgepflegt/Wartungsnachweise :
> > Ja (x) Nein (_) bis 2016
> > Verkaufspreis: 1000€ in Bar
> >
> > Fahrzeugübergabe: voraussichtlich bis zur KW 19 oder nach Telefonischer Absprache Fahrzeug wird angemeldet übergeben muss jedoch schnellstmöglich abgemeldet werden.
> >
> > Käufer:
> >
Name vom Käufer
> >
> > Hinweis: Mit absenden dieses Formulars (Willenserklärung) erklären Sie sich einverstanden, dass der Kaufvertrag für beide Seiten verbindlich und ohne Unterschrift rechtskräftig ist.
> >
> > Allgemeine Vertragsbedingungen:
> >
> > 1. Barzahlung erfolgt bei Abholung.
> >
> > 2. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für das gebrauchte Fahrzeug und es wird ausdrücklich als Export Fahrzeug veräusert.
> >
> > 3. Der Verkäufer bestätigt das die oben genannten Fahrzeugdaten überprüft, korrigiert sind und der Richtigkeit Entsprechen.
> >
> > Die Hinweise und Bedingungen zum Kaufvertrag haben die Parteien zur Kenntnis genommen und mit Rücksendung akzeptiert.
> >
> > Verkäufer:
> >
> > Meine Daten eingetragen
> >
> > Fahrgestelnummer: Habe ich die Fahrgestellnummer eingetragen.
> >
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
Die rot markierten Stellen habe ich geändert. Ist hierdurch nicht ein neuer Vertrag entstanden? Es war nie von einer Rede von einen Renault Twingo mit Baujahr 2008.
Der Käufer besteht weiterhin auf seinen Recht und droht mit einen Anwalt.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG
-- Editiert von fb514829-29 am 09.05.2019 21:40
guruhu:
"Herr fb514829-29 verkauft mir sein neues iPhone aus 2019 für 1€"
Glauben Sie dadurch wäre ein Vertrag zustande gekommen?
fb514829-29:
"Ich verkaufe Herr guruhu mein altes iPhone aus 2015 für 10.000€"
Glauben Sie dadurch wäre bereits ein Vertrag zustande gekommen?
Nein, denn es fehlt an den übereinstimmenden Willenserklärungen.
Zitatnun nochmal einmal. :
Auch wenn Du es wiederholst ändert sich die Einschätzung nicht.
Der Kaufvorschlag wird angenommen und damit zu einem verbindlichen Vertrag, wenn das Formular zurückgeschickt wird.
Auf Abweichungen zum Ursprungstext muss der Versender aus nebenvertraglicher Verpflichtung heraus so deutlich hinweisen, dass es für den anderen ohne akribische Suche deutlich wird.
Hinsichtlich des Baujahres (bist Du sicher das Baujahr nicht Erstzulassung?) würde ich die Abweichung deutlicher hervorheben.
2016 bei Scheckheft steht auch schon im ersten Text, warum da eine Korrektur.
Aber: im Eingangstext sagst Du:
Zitatich habe am 21.04 mein Auto verkauft :
Da ein Kaufvertrag bis auf wenige Ausnahmen nicht der Schriftform bedarf (denk an die Brötchen beim Bäcker) ist das Nachgeplänkel in Textform möglicherweise nicht relevant, es gilt dann das vorher vereinbarte (Beweisproblem ausgeblendet).
Berry
Teil II
Zitatich habe am 21.04 mein Auto verkauft. :
von Dir? sonst stimmt es nicht mit Satz 1 überein.ZitatAm 20.04.2019 wurde folgende Nachricht bzw. Vertrag vom Verkäufer gesendet. :
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten