Kaufvertrag Rücktritt möglich

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaufvertrag Rücktritt möglich

Hallo,

anscheinend liest niemand mehr meinen alten Post. Hab einen Kaputten LCD der komich Flimmert und das erst nach ablauf der 6 bMonate Gewährleistungsfrist bemerkt. Oder besser gesagt richtig bemerkt.

Händler meinte direkt an ....... wenden. Die haben schon mal vergeblich mit nem Techniker Vor Ort repariert und heute kommt er zum 3ten mal. Was aber enden wird wie die letzten beiden Male.

Kann ich beim Händler jetzt ein funktionierendes Gerät fordern ? Oder sogar vom Kauf zurück treten ?

Falls das was taugt hab 3 Zeugen das das Gerät nach 2 Wochen schon rumspinnte aber ich mich einnullen liess vom Händler anderes Kabel zu probieren.......

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

zuständig für die Sachmängelhaftung ist ausschließlich der Händler.

Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, müssen Sie nach 6 Monaten ab Kaufdatum nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe (also beim Kauf) vorhanden war. Wenn Sie dies nicht können, ist der Händler erst einmal aussen vor.

Wenn Sie jedoch angeben, dass der Fehler schon nach 2 Wochen aufgetreten ist, müssen Sie sich fragen lassen, weshalb Sie nicht damals nachdrücklich reklamiert haben.

Noch einen schönen Sonntag,

Nervin

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#2
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich den Fehler beim Händler meldete und dieser mich an den hersteller verweist......ist das ein Zustimmen zur Nachbesserung ? Auch wenn nur stillschweigend. Oder sogar Vorsetzlicher betrug ?

Da er ja genau weiss das i.d.R. der hersteller nach Garantie handelt und dieses nicht als Nachbesserung gilt.

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#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Wenn ich den Fehler beim Händler meldete und dieser mich an den hersteller verweist......ist das ein Zustimmen zur Nachbesserung ?

Ja, in dem Fall müßte der VK die Nachbesserung gegen sich gelten lassen. Außer natürlich, er möchte hinterher bestreiten, daß überhaupt ein Gewährleistungsfall vorlag, sondern vielleicht (nur) ein Garantiefall.

> Oder sogar Vorsetzlicher betrug ?

Es ist noch kein Betrug, zu versuchen, Gewährleistungsfälle erst mal vom Hersteller auf Garantie abzuwickeln.

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#4
 Von 
Nebulah
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

So danke dir,

jetzt geht es weiter. Als der LCD erworben worden war war es noch ein anderer Laden der jetzt Insolvenz angemeldet hat. Der jetzige Händler hat diesen laden und die Mitarbeiter übernommen. Wusste nicht das das eine Rolle spielt.

Aufjedenfall hat der Geschäftsführer gemeint entweder eine 3te Nachbesserung oder aber wenn man zurück treten möchte vom Kaufvertrag geht das an denn Insolvenzverwalter und ich erhalte nur einen Teil meines Geldes.

Also bleibt mir keine andere wahl oder ist das anfechtbar. Gibts die Möglichkeit wenigestens auf Kaufpreisminderung und dann Garantie Technisch nur mit dem Hersteller zu verhandeln ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Verhandeln kannst du viel.

Wenn dein VK aber insolvent ist, hast du außer dem Inso-Verwalter niemanden, an den du Gewährleistungsansprüche stellen könntest (und bei dem wirst du nicht in der ersten Reihe stehen).

Alles weitere Entgegenkommen des neuen Ladenbesitzers wäre reine Kulanz.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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