Kaufvertrag: Thailändisches Recht - wer hat Ahnung davon?

1. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
bepe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag: Thailändisches Recht - wer hat Ahnung davon?

Hallo, habe bereits am 03.02. schon einen Beitrag geschrieben. Inzwischen ist die in Thailand bestellte Ware in D angekommen und wir müssen nicht nur 19% MwSt, sondern auch noch 12% Zoll für Kleidung zahlen, was über 200 EUR ausmacht! (von denen in Thailand niemand was gesagt hat) Was passiert, wenn wir die Annahme der Ware beim Zoll verweigern? Und letztendlich aber doch keinen Erfolg haben - auch mit Anwalt - nicht. Kann es dann passieren, daß wir das Geld und die Ware los sind?? Oder hat man dann wenigsten s die Chance die Ware wieder zu kriegen?

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"BePe"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In wiefern hat das was mit thailändischem Recht zu tun? Es geht doch offenbar um den deutschen Zoll.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Mareike, BePe hatte vor einiger Zeit einen Beitrag eingestellt, in dem sie/er erklaerte, in Thailand zum Kauf von Kleidung ueberredet worden zu sein. BePe wollte damals wissen, ob man in Thailand wegen Kaufreue von einem Kaufvertrag zurueck treten koenne.

Damals konnte auf den Beitrag nicht geantwortet werden (der Admin hat's wohl gesperrt), darum an dieser Stelle: Auch in Thailand sind Kaufvertraege einzuhalten. No Way!

Jetzt haengt das Zeug wohl beim Zoll und BePe will Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nicht bezahlen. Hat also mit Kaufrecht nix zu tun und gehoert imo eher ins Steuerrecht. Ich denke aber mal, dass die Ware futsch ist, wenn man dem Zoll gegenueber angibt, sie nicht haben zu wollen (sofern man ein solches Wahlrecht ueberhaupt haben sollte, weiss ich nicht).

Ergaenzend stellt BePe aber indirekt auch die Frage, ob er vom Haendler in Thailand auf diese Zollgebuehren und Steuern haette hingewiesen werden muessen und - wenn ich das richtig verstanden habe - aus dem Ausbleiben entsprechender Hinweise nun vielleicht doch ein Ruecktrittsrecht abgeleitet werden koenne. Auch hier wird man BePe enttaeuschen muessen. Der Haendler hat mit Zoll und Steuern im Zielland nichts zu tun (sofern nichts anderes ausdruecklch vereinbart wurde) und kann auch kaum wissen, was da in welchem Land gerade aktuell an Zoellen und Steuern anfaellt. Das ist einzig und allein Sache des Importeurs.

Fazit: Das bereits in Thailand bezahlte Geld ist unwiederbringlich weg. Da kommt BePe nie im Leben wieder ran. Sollte hier jedoch eine Optionsmoeglichkeit bestehen, was besser im Steuerrecht zu klaeren waere, bestuende hier nur noch die Moeglichkeit zwischen "alles futsch und nix mehr bezahlen" und "wenigstens die Ware erhalten, dafuer aber Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen".

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

... mal ganz abgesehen von der praktischen Frage, seine Verbraucherrechte in Thailand von Deutschland aus durchsetzen zu wollen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Mareike, grundsaetzlich ginge das schon. Waere aber ein recht beschwerlicher Weg, der sicher erst ab einem sehr deutlich 4-stelligen Eurobetrag Sinn machen wuerde, vielleicht auch erst ab einem 5-stelligen. Einerseits dauern zivilrechtliche Verfahren in Thailand gern mal 3 oder noch mehr Jahre und andererseits geht es dann sowieso nur um die Hauptforderung. Die Verfahrenskosten sind also - unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens - erst einmal vom Klaeger zu bezahlen. Will er die vom Beklagten zurueck erhalten, mus er dies in einem weiteren Verfahren durchsetzen.

Aber hier bestehen ja ueberhaupt keine Ansprueche, da Kaufreue auch in Thailand keine rechtliche Handhabe liefert, um von einem einmal geschlossenen Kaufvertrag zurueck zu treten.

Es gilt hier in Thailand auch keinesfalls als verwerflich, einen absurd ueberhoehten Preis zu vereinbaren. Die Sympathien liegen da auch eher auf Seiten des Haendlers, weil der ja anscheinend besonders schlau war und so viel rausgeholt hat. Der Kaeufer, der dem zugestimmt hat, wird hingegen als Bloedmann gesehen, der es nicht besser verdient hat.

Anders saehe es aus, wenn hier eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden koennte, zum Beispiel reine Kaschmirwolle vereinbart und billige Kunstfaser geliefert wurde. Dies zu beweisen duerfte allerdings selbst dann regelmaesig ausserordentlich schwer fallen, wenn tatsaechlich betrogen wurde. Der Verkaeufer wuerde eine entsprechende Zusicherung einfach abstreiten und der Kunde wuerde diese niemals beweisen koennen. Hier scheint es aber lediglich um die Vereinbarung eines ueberhoehten Preises zu gehen (was bei thailaendischen Schneidern eigentlich nie in wirklich absurder Hoehe geschieht). Eine solche ist aber kein Betrug sondern ganz normales Geschaeftsgebaren.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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