Kaufvertrag - Vorverkaufsvertrag rechtsgültig?

15. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
der_gummibaer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag - Vorverkaufsvertrag rechtsgültig?

hallo,

ich hätte hier mal eine frage zur gültigkeit eines kaufvertrages.
undzwar habe ich ein auto verkauft, der käufer hatte aber das geld im moment nicht bar.
also haben wir per email einen vorverkaufsvertrag geschlossen der voon beiden seite gegen gezeichnet wurde.
es war vereinbart des der käufer 500 euro auf mein konto überweisst, den rest bar bei abholung.
jetzt hat der käufer aber weder die 500 euro überwiesen, oder sich gemeldet.
jetzt wollte ich wissen ob, und wie ich rechtlich gegen den käufer vor gehen kann und ob der kaufvertrag überhaupt rechtskräftig ist?
danke schon mal im vorraus

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Vertrag ist nach Ihrer Schilderung in jedem Fall rechtskräftig.

Ob ein Kündigungsgrund vorliegt, wäre zu prüfen.
Üblicherweise muß dazu die Gegenseite in Verzug sein, was lediglich bei einer genauen Terminierung (Bezahlung/Abholung zum "XX.XX.2003") ohne vorherige Fristsetzung der Fall ist.

Sie können also, so wie es aussieht, lediglich dem K per Einschreiben/Rückschein eine Frist (10-14 Tage) zur Bezahlung und Abnahme setzen und gleichzeitig erklären, bei Fristverletzung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen,

(1) der Vertrag ist mit Unterzeichnung der jeweiligen Parteien rechtskräftig geworden.

Dieser Kaufvertrag wurde unter Bedingungen geschlossen. Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.

(2) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen.

Gesetzliche Rücktrittsgründe ergeben sich besonders bei Verstößen gegen den Vertrag. Dieser ist natürlich gegeben, wenn der Vertragspartner einen Vertrag unterschreibt, diesem dann aber nicht nachkommt. Vor einem Rücktritt ist jedoch eine Fristsetzung notwendig, die den Käufer in Verzug setzt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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