Kaufvertrag?

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
baba99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag?

Hallo und guten Tag

Habe online einen Fernseher bestellt,habe die elektronische bestelbestätigung erhalten ,mit dem model Philips 9532,was ja bekanntlich noch zu keinem Vertrag führt.
Habe am nächsten Tag die zweite Email mit der bitte um überweisung des geldes erhalten,was meiner kenntnis nach die annahmeerklärung darstellt und somit bindend ist oder?
Nach anruf im Shop wollten die mir klar machen das ich ein anderes Model bestellt hätte,nähmlich den philips 7642 der deutlich günstiger ist.
Habe alles ausgedruckt und hier liegen,lohnt es sich da einen Anwalt einzuschalten?
Ich will einfach das bestellte Gerät haben da es ein guter Preis ist und der Shop anscheinend einen Fehler begangen hat.
Hier ein paar daten aus der elektronischen mail vom ersten Tag:
Bestellte Artikel:
-----------------------------------------------------------------------
Anz. Beschreibung Einzelpreis Gesamtpreis

1 Philips 47PFL9532D 1.999,90 Euro 1.999,90 Euro

Summe Netto: 1.680,59 Euro
Mehrwertsteuer (19%): 328,79 Euro


Versandkosten: 49,90 Euro
Endsumme

Dann die zweite Email am nächsten Tag:

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Bestellung.

Mit dieser E-Mail möchten wir Ihnen den Eingang der Bestellung bestätigen
und Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern:

Sie haben die Zahlungsart "Vorkasse Versand" gewählt.

Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von EUR 2.049,80
auf folgendes Konto:

Deutsche Bank AG
BLZ:XXXXXX
Konto: XXXXXXX
Verwendungszweck: Bestellnummer XXXXXXXXX

Und heute das:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten folgenden Absatz zu lesen:

Die elektronische Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine
Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des
Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung.

Ihre Bestellung wurde von uns storniert.


Ist das rechtens bitte um Hilfe!!!!!!!!!!!

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Auslegungssache.
Die 1. Mail (Bestätigung) stellt in der Tat keine Annahme des Angebot dar. Fraglich ist also, ob die 2. Mail (Zahlungsaufforderung) eine solche Annahme darstellt. Dagegen spricht, dass lediglich 'der Eingang der Bestellung' bestätigt wird. Für eine Annahme spricht, dass die Mail nicht automatisch, sondern wohl erst nach Prüfung einen Tag später verschickt wurde und in der Aufforderung zur Überweisung tatsächlich ein entsprechender Rechtsbindungswille zu sehen ist.

Meiner Meinung nach überwiegt das letztere Argument; es ist also ein Kaufvertrag über das teurere, in der 1. Mail genannte Modell, zu Stande gekommen. Sie haben also Anspruch auf Lieferung des bestellten Modells.

Problematisch wird es allerdings werden, diesen Anspruch durchzusetzen. Sind Sie rechtsschutzversichert?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
baba99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe:

Leider nicht,aber ein Brief von einem Anwalt würde doch wahrscheinlich schon reichen oder ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Das hängt wohl von der Hartnäckigkeit der Gegenseite ab.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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