Kaufvertrag abgeschlossen? Noch nicht geliefert, Rücktritt?

10. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
go418674-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag abgeschlossen? Noch nicht geliefert, Rücktritt?

Hallo,
vor ca zwei Wochen habe ich mir in einem Fahrradladen ein Fahrrad ausgesucht. Da das für mich passende nicht vorrätig war, hat er eins direkt beim Hersteller bestellt. Der Verkäufer hat mir als Lieferzeit ca 4-5 Wochen genannt. Ich habe nichts unterschrieben und auch keine Anzahlung geleistet.
Nun habe ich von ihm eine Mail erhalten, dass der Fahrradhersteller mitgeteilt hat, dass das Fahrrad in der 40. KW (Ende September) an den Laden geliefert wird. Da das dann aber insgesamt 14 Wochen Lieferzeit sind, möchte ich das Fahrrad gar nicht mehr haben, da es einfach zu lange dauert.
Kann ich einfach so dem Händler sagen, dass ich das Fahrrad gar nicht mehr haben möchte? Ist überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Vielen Grüße
K.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Ist überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande gekommen?

Nach Deiner Darstellung würde ich sagen ja.

Zitat:
Kann ich einfach so dem Händler sagen, dass ich das Fahrrad gar nicht mehr haben möchte?

Nein. Du kannst ihm aber eine angemessene Frist für die Lieferung setzen, ideale wäre das das Ende des Zeitraums von 4-5 Wochen, der Dir genannt wurde - das in nachweisbarer Form, also Fax und/oder Einschreiben. Und anschließend kannst Du zurücktreten.

Wir haben hier zwar durchaus die Problematik, dass nichts Schriftliches existiert und der Händler behaupten könnte, dass Du von vorneherein über die lange Lieferzeit informiert warst. Da dürfte aber Deine Darstellung im Zweifelsfall plausibler sein als die des Händlers. KW40 ist Ende September/Anfang Oktober... wieso sollte man also im Juli ein Fahrrad bestellen, dass man im selben Jahr kaum mehr nutzen kann. Ein Fahrad ist ja typischerweise kein Gegenstand mit monatelangen Lieferzeiten, je nach Modell und Ausstattung kann man die auch mal direkt mitnehmen.

Wobei ich zuerst mal mit dem Händler reden und nicht gleich die rechtliche Schiene fahren würde.



-- Editiert von JogyB am 10.07.2015 15:32

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go418674-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe dem Händler nun nochmal eine Mail geschickt (auf die erste wurde nämlich gar nicht reagiert) und mal schauen was er sagt. Ich bin auch noch gar nicht auf "Streit aus", wollte nur erstmal schauen, welche Möglichkeiten ich überhaupt habe.
Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

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