Kaufvertrag aufgelöst - Rückbuchung der Anzahlung erfolgt nicht

21. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schneckchen-67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag aufgelöst - Rückbuchung der Anzahlung erfolgt nicht

Hallo,

ich habe am 27. Januar 2007 bei "Seats and Sofas" eine Sofagarnitur gekauft und mit Checkkarte und PIN die Häfte der Kaufsumme angezahlt. Die Anzahlung wurde auch sofort am gleichen Tag noch abgebucht. Am Abend des 27.01. rief der Verkäufer von Seats and Sofas bei uns an und teilte mit, dass die Garnitur nicht mehr geliefert werden könnte, weil zum Hersteller keine Geschäftsbeziehungen mehr existieren würden und er hätte das nicht gewust. Er bat uns darum, vorbei zu kommen und den Vertrag rückgängig zu machen. Es würden uns keine Kosten entstehen, es wäre ja ihre Schuld.
Gesagt, getan. Am darauf folgenden Montag bin ich sofort dorthin und haben den Kaufvertrag rückgängig gemacht. Für die Rückzahlung meiner Anzahlung wurde ein extra Forumular ausgefüllt mit meinen Bankdaten. Mir wurde erklärt, dass der Betrag auf's Konto zurück gebucht werden müsste, weil ich ja mit Karte und Pin bezahlt hätte. Aus diesem Grund wäre eine Barauszahlung nicht möglich. Ich fragte noch, wie lange die Rückbuchung denn dauern würde. Daraufhin sagte man mir, das könnte gut 1 Woche bis 1 1/2 Wochen dauern. Ich fand das zwar etwas lang aber o.k.

Bis heute ist meine Anzahlung noch nicht zu mir zurück gebucht worden. Vor genau 3 Wochen und 2 Tagen habe ich den Vertrag rückgängig gemacht. Ich habe bereits mehrfach bei Seats and Sofas angerufen. Ständig bekomme ich gesagt, dass es etwas dauern würde (Standardaussage). Die Buchführung säße in Holland (weil ein Holländisches Unternehmen) und nur die würden das Zentral für ganz Deutschland machen. Meine Einwände, dass ich ja nicht in Holland einen Vertrag gemacht hätte sondern in Deutschland, das ich an die Presse gehen würde usw. prallen an dem Unternehmen einfach ab. Letzte Woche teilte man mir mit, es käme jemand aus Holland, der die Unterlagen abholt und zur dortige Buchführungsabteilung mitnimmt. Aha, und wenn der meinen Beleg unterwegs verliert?????
Zwischenzeitlich habe ich auch versucht den für Deutschland zuständigen Geschäftsführer mit Sitz in Bochum zu sprechen. Doch dieser Herr ist selbstverständlich niemals für mich zu sprechen. Ich solle ich doch schriftlich an ihn wenden.

So langsam habe ich keine Geduld mehr. Ich frage mich:
- wie lange darf sich ein Unternehmen mit einer Rückbuchung Zeit lassen
- und was kann ich noch unternehmen um die Sache zu beschleunigen.

In diversen Foren habe ich gelesen, dass sich bereits der Verbraucherschutz mit dem Unternehmen befasst. Ich habe die dumpfe Vermutung, dass ich die Anzahlung niemals zurück bekommen.

Für Antworten und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

LG Schneckchen-67

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Setzen Sie dem Unternehmen schriftlich eine Frist bis zum .... (ich würde 7 Tage setzen. Weisen Sie darauf hin, dass bei Nichteingang des Geldes Sie rechtl. Schritte einleiten und behalten Sie sich Schadenersatz vor.

Lassen Sie von sich hören, ob sie reagiert haben.


Privatmeinung :grins:

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