Kaufvertrag bei mehrmaliger Angebotsannahme bereits zustande gekommen?

7. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
xxmansonxx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Kaufvertrag bei mehrmaliger Angebotsannahme bereits zustande gekommen?

Wir haben unserem Vermieter unsere Küche beim Auszug zum Verkauf angeboten. Sie wurde ihm per Mail angeboten, Fotos, Preis und was alles vorhanden ist. Er hat sie, auch schon einmal live gesehen und hat uns zurückgeschrieben, er möchte sie so wie genannt mit Preis also kaufen.

Wir boten ihm noch einen Schrank und ein Bett an, er antwortete wieder, nein, er möchte nur die Küche.

Um uns abzusichern schrieben wir ihm eine Rechnung von privat ohne Gewährleistung mit einem Zahlungsziel.

Er antwortete uns, da es noch so lange bis zum Auszug sei, ist es ihm zu früh, sofort zu bezahlen. Er bietet uns an, dass wir einen Kaufvertrag aufsetzen, den er uns unterschreibt, damit wir Sicherheit haben und uns bei der Wohnungsübergabe zu bezahlen. Diesen Vertrag habe ich aufgesetzt, mit Fotos, alle Einzelheiten, Kaufpreis und bar.

Nun schickt er diesen Kaufvertrag einfach nicht unterschrieben zurück. Wir hängen in der Luft, weil wir sie ja rechtzeitig loswerden müssen und denken, er spielt mit uns.

Meine Frage: brauchen wir diesen extra Kaufvertrag überhaupt? Er hat mehrmals ausführlichst das Angebot bekommen und 3x bekundet, dass er die Küche haben möchte. Wenn Kaufverträge auch mündlich schon gelten, dann ist das doch eindeutig, oder?

Wir werden nicht betteln, wie können wir ihm mitteilen, dass er die Küche bereits gekauft hat?

Vielen Dank für Hilfe :)


-- Editiert von xxmansonxx am 07.07.2022 22:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von xxmansonxx):
und 3x bekundet, dass er die Küche haben möchte.

Mit welchem jeweiligen Wortlaut?



Zitat (von xxmansonxx):
Wenn Kaufverträge auch mündlich schon gelten,

Wie genau beweisbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
xxmansonxx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Hier sein Wortlaut:

1. Mail:
"gerne möchte ich Ihr Angebot annehmen. Ich würde die Küche wie beschrieben für 300 Euro übernehmen."

2. Mail: "ich bin lediglich an der Küche interessiert."

3. Mail: "ich finde das Zahlungsziel 21.6.22 sehr früh, wenn man bedenkt, dass ich die Küche erst zum 30.08 übernehmen werde.
Von daher schlage ich Ihnen vor und versichere hiermit, dass die Zahlung bei der Übergabe per Paypal, bar oder per sofort Überweisung stattfindet.
Gerne können Sie für Ihre Absicherung ein Kaufvertrag erstellen der wiedergibt, dass ich die Küche bei Übergabe der Wohnung für den vereinbarten Preis erwerbe."

Diesen Kaufvertrag schickt er nun einfach nicht zurück. Ich muss dazu sagen, wir wurden von ihm beim Kennenlernen bewusst belogen und ziehen nun aus, weil er sie uns wegen angeblichem Eigenbedarf gekündigt hat. Unser Vertrauen ist gleich Null. Er spielt mit uns und hält uns hin. Wäre es nicht so unendlich aufwendig, die Küche abzubauen und zu verkaufen, würden wir uns nicht auf ihn einlassen. Er antwortet bewusst immer erst sehr spät und wir haben ihm klar gesagt, wir brauchen die Sicherheit, weil wir sonst die Küche rechtzeitig woanders verkaufen müssen... Ich möchte beim Auszug nicht hören, er nimmt sie doch nicht oder handelt noch... Dann haben wir ein Problem.

-- Editiert von xxmansonxx am 08.07.2022 04:57

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Für mich ist das eindeutig ein geschlossener Kaufvertrag.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119489 Beiträge, 39732x hilfreich)

Also ich sehe bereits in 1. einen Kaufvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von xxmansonxx):
Dann haben wir ein Problem.
Dann habt ihr evtl. am 30.8. nur die 300,- nicht. Kann nicht viel Küche sein... und dieses Mobiliar bleibt dann eben, wo es ist und wie es ist. Der Vermieter hat es gekauft.

Hat man bis zum 30.8. den Kaufvertrag mit seiner Unterschrift und/oder das Geld nicht , kann man sich ab dann überlegen, was man dann tut, um an die 300,- zu kommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
xxmansonxx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Naja doch es ist eine komplette Einbauküche mit Herd und fast neuem Geschirrspüler... Unsere neue Wohnung hat beteits alles. Er macht ein Superschnäppchen. Und durch unsere Vorgeschichte mit ihm, werde ich sie ihm umsonst lassen oder billiger.

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#7
 Von 
xxmansonxx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Kaum zu glauben, nach über 2 Wochen lag nun der unterschriebene Kaufvertrag im Briefkasten. Aufatmen und lieben Dank für die Antworten, die haben mich beruhigt...

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