Kaufvertrag beim Notar nur von einer Partei unterschrieben

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
TREBRON
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)
Kaufvertrag beim Notar nur von einer Partei unterschrieben

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Verkäufer und Käufer haben sich auf einen Preis für ein Haus geeinigt.

Hierzu wurde ein Kaufvertrag beim Notar aufgegeben.

Der Verkäufer hat diesen unterschrieben.

Der Käufer war bei dieser Beurkundung nicht dabei - dies sollte nach erfolgreicher Finanzierungszusage erfolgen.

Leider wird die Finanzierung nicht genehmigt und der Käufer kann/will den Hauskauf nicht vollziehen.

Als Vertretung für den Käufer war eine Mitarbeiterin des Notars mit folgendem Titel in der Urkunde dabei:

"[u][i]als vollmachtlose Vertreterin vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung in öffentlicher beglaubigter Form für den Käufer[/i][/u]"

Meines Erachtens, ist somit kein Kauf zustande gekommen und der Verkäufer hat somit Pech gehabt.

Der Notar hat natürlich Anspruch auf Vergütung.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Gab es denn eine nachträgliche Genehmigung in irgeneiner Form?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TREBRON
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 15x hilfreich)

Nein die nachträgliche Genehmigung existiert nicht, da ja die Finanzierungszusage geplatzt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TREBRON):
Nein die nachträgliche Genehmigung existiert nicht, da ja die Finanzierungszusage geplatzt ist.

Dann sollte sich der Käufer (dringend) um einen Kredit bei einer anderen Bank bemühen!
Alternativ drohen hohe Schadensersatzansprüche vom VK gegenüber dem K.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von TREBRON):
Verkäufer und Käufer haben sich auf einen Preis für ein Haus geeinigt.

Hierzu wurde ein Kaufvertrag beim Notar aufgegeben.

Der Verkäufer hat diesen unterschrieben.



Warum macht man sowas wenn noch nicht mal die Finanzierung steht?


Zitat (von TREBRON):
Meines Erachtens, ist somit kein Kauf zustande gekommen



Das ist vollkommen richtig, denn ein Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden,


Zitat (von TREBRON):
und der Verkäufer hat somit Pech gehabt.



Glauben Sie das wirklich?

§ 311BGB
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Normalerweise beauftragt ja der Käufer den Notar und trägt damit das Kostenrisiko.
Aufgrund welcher Grundlage hast du den Notartermin gemacht bei dem der Käufer nicht mal anwesend ist/wollte?

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