Hallo,
folgender Sachverhalt:
Verkäufer und Käufer haben sich auf einen Preis für ein Haus geeinigt.
Hierzu wurde ein Kaufvertrag
beim Notar aufgegeben.
Der Verkäufer hat diesen unterschrieben.
Der Käufer war bei dieser Beurkundung nicht dabei - dies sollte nach erfolgreicher Finanzierungszusage erfolgen.
Leider wird die Finanzierung nicht genehmigt und der Käufer kann/will den Hauskauf nicht vollziehen.
Als Vertretung für den Käufer war eine Mitarbeiterin des Notars mit folgendem Titel in der Urkunde dabei:
"[u][i]als vollmachtlose Vertreterin vorbehaltlich nachträglicher Genehmigung in öffentlicher beglaubigter Form für den Käufer[/i][/u]"
Meines Erachtens, ist somit kein Kauf zustande gekommen und der Verkäufer hat somit Pech gehabt.
Der Notar hat natürlich Anspruch auf Vergütung.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank
Kaufvertrag beim Notar nur von einer Partei unterschrieben
12. Juli 2016
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Frage vom 12. Juli 2016 | 23:26
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 15x hilfreich)
Kaufvertrag beim Notar nur von einer Partei unterschrieben
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2016 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Gab es denn eine nachträgliche Genehmigung in irgeneiner Form?
#2
Antwort vom 12. Juli 2016 | 23:39
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 15x hilfreich)
Nein die nachträgliche Genehmigung existiert nicht, da ja die Finanzierungszusage geplatzt ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2016 | 08:19
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatNein die nachträgliche Genehmigung existiert nicht, da ja die Finanzierungszusage geplatzt ist. :
Dann sollte sich der Käufer (dringend) um einen Kredit bei einer anderen Bank bemühen!
Alternativ drohen hohe Schadensersatzansprüche vom VK gegenüber dem K.
Ich empfehle mich.
#4
Antwort vom 13. Juli 2016 | 09:50
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatVerkäufer und Käufer haben sich auf einen Preis für ein Haus geeinigt. :
Hierzu wurde ein Kaufvertrag beim Notar aufgegeben.
Der Verkäufer hat diesen unterschrieben.
Warum macht man sowas wenn noch nicht mal die Finanzierung steht?
ZitatMeines Erachtens, ist somit kein Kauf zustande gekommen :
Das ist vollkommen richtig, denn ein Kaufvertrag über eine Immobilie muss notariell beurkundet werden,
Zitatund der Verkäufer hat somit Pech gehabt. :
Glauben Sie das wirklich?
§ 311BGB
Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
gruß charly
#5
Antwort vom 13. Juli 2016 | 10:44
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Normalerweise beauftragt ja der Käufer den Notar und trägt damit das Kostenrisiko.
Aufgrund welcher Grundlage hast du den Notartermin gemacht bei dem der Käufer nicht mal anwesend ist/wollte?
Und jetzt?
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