Hallo an die Forumgemeinde,
voriges Jahr habe ich mehrere Artikel per Import bei eBay eingestellt, jedoch mit Fehler der Preise.
Ein Konkurrent von mir hat daraufhin viele Artikel eingekauft, ich habe Ihn gesperrt und er hat dann von seine Frau aus einfach erneut bestellt, die Frau habe ich dann auch gesperrt.
Habe den Kaufvertrag ca. 3 Werktage später angefechtet.
Das alles ging vor das Gericht, wir haben uns darauf geeinigt das der Kläger bei mir aus dem Geschäft im Wert von 380 Euro Wertsachen entnehmen kann.
Gut, da dachte ich, alles ist in Ordnung und ich habe es hintermir.
Jetzt kam eine neue Klage nämlich den Kaufvertrag von der Frau des Klägers, obwohl man hundertprozentig zuordnen kann, das die Teile für eine und die selbe Person ist, nämlich für sein Gewerbe.
Was könnt Ihr dazu sagen?
Eine Sache habe ich noch im Anhang, wenn ich von meinen Lieferanten einen Vertrag habe, das ich bestimmte Artikel nicht den Preis für den Endverbraucher (Mindestpreis) unterschreiten darf, zwecks Vertragsbruch, wäre das ein Grund für den Staatsanwalt, das es wirklich ein Fehler war?
Ich danke für Eure Hilfe.
Mfg.
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Kaufvertrag eBay von zwei Personen
4. November 2011
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Frage vom 4. November 2011 | 09:54
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
Kaufvertrag eBay von zwei Personen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. November 2011 | 10:39
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 435x hilfreich)
quote:
wäre das ein Grund für den Staatsanwalt, das es wirklich ein Fehler war
Was hat denn der Staatsanwalt damit zu tun? Nach deiner Aussage geht es doch um die Erfüllung der Kaufverträge, also Zivilrecht.
quote:
obwohl man hundertprozentig zuordnen kann, das die Teile für eine und die selbe Person ist, nämlich für sein Gewerbe
Für wen eine Sache gekauft wird, ist rechtlich irrelevant. Wenn du nur den A sperrst (also deutlich machst, daß du Kaufverträge mit dieser Person nicht mehr schließen willst), kann jeder andere B weiterhin wirksame Kaufverträge mit dir schließen, egal ob B nun A's Frau, A's Zwillingsbruder oder der Papst ist.
Ergo kommt es nur darauf an, ob das hier
quote:
Habe den Kaufvertrag ca. 3 Werktage später angefechtet.
dir einen wirksamen Rücktritt ermöglicht hat oder nicht. Die Erfolgsaussichten wirst du ja vermutlich anhand des ersten Prozesses dieser Art einschätzen können.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.

#2
Antwort vom 4. November 2011 | 10:51
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
Ok, danke für die Hilfe.
Gut, wollte im Prinzip nur wissen, ob es rechtens ist wenn zwei unterschiedliche Personen bei mir kaufen obwohl es die eine Sache ist :-).
Naja, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen :-(
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#3
Antwort vom 4. November 2011 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41036x hilfreich)
quote:
ob es rechtens ist wenn zwei unterschiedliche Personen bei mir kaufen
Ja das ist es.
quote:
Das alles ging vor das Gericht, wir haben uns darauf geeinigt
Und die Verträge der Frau sind darin nicht erwähnt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 5. November 2011 | 09:03
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
quote:
Und die Verträge der Frau sind darin nicht erwähnt?
Leider nicht, man könnte sagen wir wurden reingelegt oder mein Anwalt unkompetent.
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#5
Antwort vom 5. November 2011 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41036x hilfreich)
quote:
Leider nicht, man könnte sagen wir wurden reingelegt oder mein Anwalt unkompetent.
Obwohl du es wusstest hast DU ja auch nicht daran gedacht ...
Warum sollen andere denn dann Schuld sein?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#6
Antwort vom 6. November 2011 | 18:04
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
quote:
Obwohl du es wusstest hast DU ja auch nicht daran gedacht ...
Warum sollen andere denn dann Schuld sein?
Naja, du hast recht, war blöd von mir.
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