Kaufvertrag gültig? Oder Betrug durch unzulässigen Rabatt?

14. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
crazyguyks
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 18x hilfreich)
Kaufvertrag gültig? Oder Betrug durch unzulässigen Rabatt?

Hallo,

kürzlich habe ich zwei DVD Player in einem Kaufhaus erworben.
Da ich jemanden kenne, der dort als Mitarbeiter arbeitet, habe ich seine Karte für den Mitarbeitereinkauf bekommen, mit der ich an der Kasse satte 20 Prozent Rabatt auf die Geräte bekam.

Jetzt meine Frage: Ist der Kaufvertrag schwebend ungültig oder ist der für mich unzulässige Rabatt sogar als Betrug an dem Kaufhaus einzustufen?

Ist der Kaufvertrag insgesamt gültig?

Mit freundlichen Grüssen,

Frank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Frank,

Ihre Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Bezüglich einer Strafbarkeit wegen Betrugs kommt es darauf an, ob dem Verkäufer durch den Verkauf ein Vermögensschaden entstanden ist. Mangels näherer Informationen ist dieses jedoch von hier aus nicht zu beantworten. Es kommt auf den Verkehrswert der Sache an.

An das strafrechtliche Ergebnis schließt sich die zivilrechtliche Würdigung an. Ist ein Betrug zu bejahen, dann ist der Vertrag nichtig. Ist er zu verneinen, hat der Verkäufer eine Anfechtungsmöglichkeit und u.U. Schadensersatzansprüche gegen Sie.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
crazyguyks
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,

nun der Verkehrswert der Geräte bewegt sich in dem Rahmen, den ich dafür bezahlt habe.
Es handelt sich um Ausstellungsgeräte, die schon vergünstigt angeboten wurden und auf die ich eben nochmals den Mitarbeiterrabatt von 20% erhalten habe.

So habe ich für die zwei Geräte zusammen knapp 50 Euro bezahlt.

Der Vermögensschaden lässt sich nur aus der Vermutung schliessen, dass ein anderer Kunde eben keinen Mitarbeiterrabatt erhalten hätte und demzufolge 20% mehr bezahlt hätte, was ich als durchaus möglich einstufe.

Betrug ist es insoweit, dass das Kaufhaus in seinem Vertragspartner (in diesem Fall der Käufer) getäuscht wurde.
Der Rabatt wurde unter falschen Voraussetzungen erteilt, da ja nicht der Mitarbeiter der Käufer ist sondern eine dritte Person.

Die Kassiererin (als Bevollmächtigte für Kaufvertragsabschlüsse im Namen des Kaufhauses) hat jedoch nicht geprüft, ob ich rechtmässiger Inhaber des Ausweises bin, ich habe ihn zu dem Zeitpunkt durch freiwillige Überlassung des Mitarbeiters jedoch rechtmässig besessen.

Gruss

Frank

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