Kaufvertrag - gültig ohne Annahme der Ware?

5. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)
Kaufvertrag - gültig ohne Annahme der Ware?

Hallo liebe Forum-Gemeinde!

Folgende Problematik habe ich zur Zeit mit einem Internetversandhaus, welches frische Lebensmittel als "Paket" versendet.

Ich habe über die Homepage die Lieferung für 49,00€ die Woche getätigt. Daraufhin habe ich zu keinem Zeitpunkt eine E-Mail als Bestätigung erhalten. Stattdessen habe ich zwei Wochen später das Paket geliefert bekommen. Dieses habe ich auch angenommen. Die Ware hat mich aber nicht überzeugt, so das ich per E-Mail jede weitere Lieferung gekündigt habe. Es folgte keine Reaktion. Dennoch erhielt ich in den folgenden Wochen noch dreimal eine Lieferung, deren Annahme ich stets verweigerte. Ich schrieb also erneut eine E-Mail, nachdem auch weiterhin Geld abgebucht wurde. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass keine Kündigung eingegangen ist und sie natürlich ab sofort die Kündigung annehmen und keine weitere Ware senden.

Natürlich wurde noch zweimal Pakete gesendet, welche ich nie angenommen haben.

Nun möchte der Händler von mir einen Gesamtbetrag von ca. 150,00 Euro. Hierbei handelt es sich um sämtliche Pakete, die ich bis zum Zeitpunkt der erneuten Kündigung erhalten habe. Diese Pakete habe ich aber nie angenommen.

Darf mich der Händler in Zahlungspflicht nehmen, obwohl ich nur ein Paket angenommen habe und auch dieses bereits bezahlt habe?

Ab wann gab es ein rechtsgültiges Geschäft? Mit der Annahme des Paketes? Erneuert sich dieses Geschäft nicht mit jeder weiteren Zusendung?

Ich freue mich auf eure Meinungen und Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Nun, sofern man beliebig kündigen konnte, bist du im Recht. Das Problem wäre aber die Beweislast.
Kannst du die Zustellung deiner Kündigung irgendwie nachweisen, zB durch eine automatische Rückmail des Verkäufers oder ähnlichem?



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#2
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Leider nein. Wie gesagt, ich habe auch nie eine Bestätigung nach Tätigung der Bestellung erhalten. Und ich beweise ja auch, dass ich keine weitere Ware angenommen habe -> keine Annahme der Ware

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Guido47057 am 05.02.2013 14:49

frische Lebensmittel <hr size=1 noshade>

Eine Annahmeverweigerung wird normalerweise als Widerrufsrecht gedeutet, welches du aber nach §312d BGB nicht hast!
Ergo müsstest du die Ware auch bei AV bezahlen. Durch AV entsteht nämlich keine Kündigung. Auch sind bei Kündigung(en) Frist(en) zu wahren.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

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#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Versuch noch mal mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, den Fall zu schildern und mache Screeshots die die Mail in deinem Mailfach als Ausgang zeigen.
Vielleicht zeigen sie sich kulant oder sind so nett und geben zu, dass man deine Mail übersehen hatte.

Es gibt Amtsgerichte, die würden dir vermutlich den Mailversand abnehmen, wenn du eine solche Mail im Mailsausgang hast und dieses als "Zugangsbeweis" akzeptieren. Andere urteilen dort anders.

Ansonsten gilt, was der Radler schon sagte; bei verderblichen Lebensmitteln hast du kein Widerrufsrecht und wenn davon ausgegangen wird, dass keine Kündigung (zumindest laut Verkäufer) erfolgte, hilft dir die Nichtannahme da auch nicht weiter. Das Unternehmen kann damit ja nach Rücksendung vermutlich auch nicht mehr machen, als diese Lebensmittel zu entsorgen.

Auch brauchte man dir keine Bestellbestätigung oder eine Widerrufsrechtbelehrung zu zu senden. Die Bestellung kam mit dem Absenden der Bestellung zu stande und ein Widerrufsrecht, über welches man hätte belehren müssen,gibt es nicht.

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