Im vergangenen Sommer wurde bei der Firma Vorwerk ein Staubsauger bestellt, mit Lieferdatum Mai 2006. Die Bezahlung der Ware erfolgt über eine mitangebotene Finanzierung über 12 Monate. Die erste Rate soll - nach vereinbarter Lieferung- im Mai 2006 beglichen werden. Ob es sich hierbei um ein Haustürgeschäft handelt, ist mir nicht klar. Der Vertreter der Firma Vorwerk kam nicht ins Haus, sondern auf die Arbeitsstelle. Durch eine zwischenzeitlich eingetretene Arbeitslosigkeit, möchte der Besteller gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Widerrufsrecht laut Kaufvertrag beträgt zwei Wochen, in Textform oder durch Rücksendung der Ware. Meine Frage lautet nun: Gilt die Rückgabefrist von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder ab dem Zeitpunkt des Kaufvertrages ? Wie gestaltet sich das Rückgaberecht, wenn bei Lieferung eine Anzahlung per Nachnahme von Euro 200,00 bezahlt werden muss ? Oder kann man das Finanzierunggeschäft jetzt noch kündigen, da ja noch kein Geld "geflossen" ist ? Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann und danke schon im voraus allen freundlichen Helfern.
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Kaufvertrag mit Finanzierungsgeschäft
24. April 2005
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Frage vom 24. April 2005 | 13:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag mit Finanzierungsgeschäft
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