Kaufvertrag nach Neuauswahl - Fehler Verkäufer

13. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Schokiblume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag nach Neuauswahl - Fehler Verkäufer

Hallo,

Folgendes ist passiert:

Letztes Jahr haben wir ein 2er und 3er Sofa aus Leder gekauft. Bei der Lieferung waren die Herren wohl ein bisschen unvorsichtig und es sind kleine Schäden an den Sofas aufgetreten. Diese habe ich sofort gemeldet. Die Spedition hat "Beweisfotos" gemacht. Alternativ hätten sie das Sofa wieder mit genommen, aber da wir schon lange gewartet hatten und es an eher unauffälligen Stellen war, haben wir die Sofas behalten. Resultat: 200€ Preisnachlass

Vor ein paar Monaten meldete ich einen weiteren Schaden: bei dem 2er Sofa ist ein Riss in der Armlehne aufgetreten. Nachdem ich Fotos hin geschickt habe ging es auch ganz zügig und ich durfte mir in der Filiale ein neues Sofa (gleiche Art und Güte) aussuchen. Fand ich auch Super, keine Frage.

Letzte Woche waren wir also in der Filiale und haben ein neues Sofa gefunden. Der Verkäufer druckte unseren alten Auftrag aus und sagte, dass wir uns für 907,00€ ein neues aussuchen können. Ich fragte noch einmal nach, ob er sicher mit dem Preis ist und er war es.

Kaufvertrag fertig gemacht, er und ich haben unterschrieben. Laut AGB ist der kaufvertrag gültig - ohne Rücktritt von beiden Seiten - wenn beide unterschreiben und der Stempel drauf ist - Check!

Preis des Sofa: 1.352,00€ - 907,00€ = 445,00€

Etwas später bekam ich dann einen Anruf, dass ICH ihm hätte sagen MÜSSEN, dass wir bereits reklamiert haben und 200€ bekommen haben. Dann verlangte er noch, dass ich ihm eine Email schreiben soll, worin ich mich damit einverstanden erkläre die 200€ mehr zuzahlen.

In der Email stand kein Preis, welchen ich zur Verfügung habe - also vertraut man auf das Wort des Verkäufers. Außerdem hätte ihm das auffallen müssen, da er ja meinen alten Auftrag ausgedruckt hat, spätestens da sieht man doch, was alles über den Kunden gelaufen ist.

Kann ich also auf den laut Kaufvertrag ausgezeichneten Preis bestehen? Dazu muss man noch sagen, dass wir auch nicht gehandelt oder sonst einen Rabatt bekommen haben.

Grüße

Schokiblume

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schokiblume
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sehe ich ja auch so. Also anrufen oder Email schreiben und mit rechtsgültiger kaufvertrag argumentieren?

1x Hilfreiche Antwort

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