Kaufvertrag ohne Garantie

1. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
evilp2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag ohne Garantie

Hallo zusammen,

ich habe vor etwa 2 Wochen ein neues Gebrauchtes Auto gekauft.
Die Probefahrt war super und der Händler/Kfz Betrieb sagte mir das es ein Top Wagen ist und nichts dran sei.
Außer einer Roststelle die ichmir auch angeschaut habe.
Ansonsten Technisch Top und hat auch gerade neu TÜV bekommen ohne Mängel.

Alles klar dachte ich mir und zahlte den vereinbarten Kaufpreis und erhielt dafür einen Kaufvertrag. Es handelt sich hier um einen "Kaufvertag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug ohne Garantie".
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen ist das die KFZ Werkstatt den Wagen im Auftrag verkauft hat.

Soweit so gut.
Seit einigen Tagen fängt der wacken leise an zu klappern hatte das auch vorher schonmal gehört war dann aber wieder weg. Habe dann mal einen Ölwechsel machen lassen. Hat aber leider nichts geholfen.
Die in der Werkstatt sagen mir das evtl. die Nockenwelle und die Hydrostößel defket sind.

Wie auch immer es wird auf jedenfall teuer.

Meine Frage dazu wäre nun wenn ich nun Belangen kann oder ob ich überhaupt jemanden Belagen kann wegen dem Schaden.
Dieser ist ja nicht von heute auf morgen aufgetretten sondern es ist ein schleichender Fehler.

Außerdem weiß ich nicht genau was ich mit dem Kaufvertrag nun anfangen kann.
In dem Vertrag steht es so geschrieben das der Kaüfer alle Mängel ausschließt.

Danke schon mal
Gruß
evilp

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Gewährleistungsausschluß bei gewerblichem VK ist unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
evilp2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Gilt dies auch dann wenn er den Wagen im Auftrag verkauft hat!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124261 Beiträge, 40347x hilfreich)

Hier wäre zu prüfen, ob diese Verkaufsart nicht der Umgehung der Gewährleistung gedient hat. In dem Falle wäre der Gewährleistungsausschluß unwirksam.
Genauso beliebt wie die Deklaration als 'Bastlerfahrzeug'.


siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=11258&rechtcheck=2



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
evilp2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Kaufvertragspartner ist der letzte auf den der Wagen Zugelassen worden ist.
Also nicht der Händler wiel der heißt anders. Im Vertrag steht nur drin das er den Wagen im Auftrag verkauft hat

Es gibt einen gedruckten Zusatztext im Vertrag.

"gebrazcht wie ausgibig Besichtigt. Bezüglich des Kilometerstandes oder früherer Unfalschäden können vom Verkäufer keine zugesicherten Eigenschaften übernommen werden. Das das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden so wie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Für etwa auftretende Schäden infolge früherer Unfäle oder teschnicher Schäden kann aus diesem Grund vom Verkäufer keine Haftung übernommen werden. Konkret zugesicherte EIgenschaften an o.g. Kaufgegenstand können vom Verkäufer nicht zugesichert werden."

Auf der Rückseite stehen noch die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen it Stand vom 06/07

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