Hallo zusammen,
Verkäufer und Käufer (beide privat) werden sich per email über den Verkauf/Kauf einer Waschmaschine einig. Bezahlung bei Übergabe. Es wird eine Lieferung durch den Verkäufer zu dem Käufer vereinbart.
Der Käufer ist am Tag der Lieferung nicht anwesend. Tage später meldet sich der Käufer und fragt nach der Waschmaschine und droht mit Anwalt weil ein Kaufvertrag per email besteht.
Hat der Kaufvertrag noch bestand?
Gruß
Ina
Kaufvertrag per email, noch gültig
14. März 2014
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Frage vom 14. März 2014 | 12:56
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Kaufvertrag per email, noch gültig
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. März 2014 | 13:22
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
Ja.
Der Käufer befand sich (falls Sie die Lieferung angemeldet hatten) im Annahmeverzug, mehr aber auch nicht.
Der Käufer hat ein Anrecht auf die Waschmaschine, sollte die erste Lieferung angemeldet gewesen sein, muss er aber zusätzlich die Kosten der "Nachlieferung" tragen.
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#2
Antwort vom 14. März 2014 | 14:12
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Der Käufer möchte nun die Maschine abholen aber nur wenn der Verkäufer mit dem Preis runter geht. Ändert diese einseitige Willenserklärung seitens Käufer etwas an dem per email geschlossenen Kaufvertrag?
bzw. was müsste der Verkäufer machen um den Kaufvertrag unter den neu gestellten Bedingungen zu lösen?
Gruß
Ina
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#3
Antwort vom 14. März 2014 | 14:33
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Ändert diese einseitige Willenserklärung seitens Käufer etwas an dem per email geschlossenen Kaufvertrag?
Nein, der besteht weiter (der VK kann dieses Angebot des K annehmen, aber wenn er es nicht tut, ändert sich nix).
quote:
was müsste der Verkäufer machen um den Kaufvertrag unter den neu gestellten Bedingungen zu lösen?
Da der K in Annahmeverzug ist, Fristsetzung zur Benennung eines letztmaligen Liefertermins inklusive Rücktrittsandrohung.
Alternativ müßte auch möglich sein, dem K eine Frist zur Abholung (selbst oder durch Spedition) zu setzen - durch den Annahmeverzug müßte eigentlich sein Anrecht auf Lieferung erloschen sein.
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