Hallo,
angenommen, in einem Kaufvertrag
über z.bsp. ein Fahrrad wird festgehalten dass der Verkäufer (V) dem Käufer (K) die original Rechnung innerhalb einer bestimmeten Frist (z.Bsp. innerhalb X Wochen) nachreicht, dies wird aber von V nicht eingehalten. K möchte deswegen vom Kauf zurücktreten und teilt dies V mit, der auf dessen Mitteilung des Rücktrittes die Rechnung verspätet nachreicht.
Für V ist der Kauf abgeschlossen, K möchte weiterhin vom Kauf zurücktreten. Nach BGB 323 (2) 2. sollte K im Recht sein, der?
Dankeschön!
Kaufvertrag teilweise nicht eingehalten
27. Juni 2016
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Frage vom 27. Juni 2016 | 09:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag teilweise nicht eingehalten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2016 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:K möchte weiterhin vom Kauf zurücktreten
Das ist er doch lt. Darstellung schon. Folglich muß er das jetzt ggfs. gerichtlich durchsetzen (Fahrrad zurück Zug um Zug gegen Geld zurück).
Und jetzt?
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