Kaufvertrag über Instagramchat gültig?

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
zoe639
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag über Instagramchat gültig?

Hey Leute,
ich bin Musiker und ich habe ein Instrumental (Beat), welchen ich bei YouTube gefunden habe, gekauft. Der Kauf wurde leider nur über Instagram im Chat kommuniziert und über PayPal abgewickelt.

Nun zu meinem Problem: mir wurde schriftlich (bei Instagram) zugesagt, dass der Beat exclusiv sei und komplett mir gehört. Der Produzent schrieb sogar meinen Namen in den Titel und in die Beschreibung auf YouTube, dass der Beat jetzt mir gehöre und verkauft sei.

Nun, drei Wochen später wurde mein Name aus dem Titel und Beschreibung auf YouTube gelöscht, worauf ich hin dem Produzenten geschrieben habe, was das soll.

Seine Antwort: "du hast lediglich lease rechte" also komplett etwas anderes als vereinbart wurde.

Nun zu meinen Fragen: bin ich im Recht im Sinne eines Kaufvertrags ? Zählt ein Instagramchat, eine Paypal-Überweisung und E-Mail Kontakt (zum verschicken des Beats) als Beweis, dass der Beat mir gehört ?

Den Chat sowie die Youtube Beschreibung habe ich mit Screenshots festgehalten.

Bitte um Hilfe und vielen Dank

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von zoe639):
Kaufvertrag über Instagramchat gültig?

Ja.

Könnte nur problematisch werden, das durchzusetzen wenn der Vertragspartner im Ausland sitzt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen. Man "kauft" dass jemand den Namen des Käufers in die Beschreibung eines Youtube-Videos schreibt?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

So stelle ich mir das auch gerade vor...... was es nicht alles gibt...........

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
zoe639
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für eure Antworten.

Also ich habe den Beat sowie die zugehörigen Einzelspuren nach dem Kauf geschickt bekommen, um damit Musik machen zu können.
Wenn ich jetzt einen Song auf den Beat mache brauche ich ja die Rechte an diesem, um diesen bspw. auf Spotify hochzuladen.
Der Produzent hat mir im besagten Instagram Chat die Rechte zugesichert und meinte, wenn ich ihm das Geld per PayPal schicke habe ich die kompletten Rechte an dem Beat, der Beat gehöre dann mir.

Das Einfügen meines Namens in die Beschreibung sowie den Titel war lediglich ein "Bonus".

Es geht mir in erster Linie darum, ob ich durch diesen Chat einen gültigen Kaufvertrag habe. Da mir die Rechte an dem Beat ja zugesichert wurden.

Jetzt im Nachhinein behauptet er ich hätte nur Leasing Rechte.

Der Unterschied kurz und knapp: Kaufst du einen Beat exklusiv, steht er danach nicht mehr zum Verkauf. Wählst du das Leasing, steht er weiterhin zum Verkauf.



Danke nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von zoe639):
Es geht mir in erster Linie darum, ob ich durch diesen Chat einen gültigen Kaufvertrag habe.

Dazu müsste man die gesamte Kommunikation prüfen.

Nach den bisherigen Aussagen aber "ja".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zoe639
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nochmals danke für die Antwort.

Die Kommunikation über Instagram lief so ab:

ICH: "hallo, wo kann man deine beats kaufen ?"

ER: "wir vereibaren das direkt hier vor Ort [Anmwerkung: hier meint er Instagram] und per Paypal Überweisung"


dann habe ich gesagt, welchen beat ich möchte und er hat mir sein Paypal zum Überweisen genannt

ER: "wie lautet dein Künstlername?"


ICH: "xyz"

ER: "ich änder die beats zu sold to xyz auf Youtube"

ER: "die beats gehören komplett dir"

dann drei Wochen später hat er das "Sold to xyz" wieder aus dem Titel und der Beschreibung auf Youtube rausgelöscht, worauf hin ich ihm geschrieben habe, was das soll

ICH: "wieso hast du mich aus der Beschreibung und dem Titel gelöscht ?"

ER: "weil du lease rechte besitzt"


danach folgten von seiner Seite Beleidigungen, dass ich froh sein solle für das, was ich für das Geld bekomme habe, er keine Ahnung vom Business hatte und quasi viel zu billig verkauft habe

Was kann ich nun unternehmen, um meine Rechte zu sichern und was tun, wenn er die Beats, die ich exclusiv gekauft habe, trotzdem an andere weiterverkauft ?

Seinen bürgerlichen Namen kenne ich durch die Paypal-Überweisung


Danke für Eure Hilfe!



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von zoe639):
er keine Ahnung vom Business hatte und quasi viel zu billig verkauft habe

Das ist ja nun ganz alleine sein Problem.



Zitat (von zoe639):
Seinen bürgerlichen Namen kenne ich durch die Paypal-Überweisung

Falsch, man kennt einen Namen ... irgendeinen ...
Kennt man auch die Adresse?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zoe639
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch, man kennt einen Namen ... irgendeinen ...
Kennt man auch die Adresse?


Nein, ich kenne leider nur die Stadt, aus die er kommt

Also falls ich merke, dass jemand anderes meinen Beat verwendet, müsste ich ihn anzeigen oder wie läuft das ?

Wieder einmal danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von zoe639):
Nein, ich kenne leider nur die Stadt, aus die er kommt

Vermutlich nur aus den Angaben des Verkäufers?


Ich würde jetzt erst mal versuchen die Anschrift des Verkäufers zu ermitteln, ohne das er es merkt.



Zitat (von zoe639):
Also falls ich merke, dass jemand anderes meinen Beat verwendet, müsste ich ihn anzeigen oder wie läuft das ?

Anzeigen könnte man ihn, wäre aber wohl sinnlos.

Man wird auf eigenen Kosten eine Abmahnung / Unterlassungsklage betreiben müssen.



Was ist dieser "Beat" überhaupt?
Eine Abfolge von Tönen?
Da wäre auch die Frage in wie weit der Beat überhaupt geschützt ist, also ob die Schöpfungshöhe hoch genug ist und kein Freihaltebedürfnis besteht.




-- Editiert von Harry van Sell am 24.05.2020 20:55

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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