Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe am 18.10.2013 über ebay einen Kauf getätigt. Diesen habe ich wiederum am 23.10.2013 über ebaY ohne vorher bezahlt zu haben, mit folgendem Inhalt widerrufen:
"Hallo Verkäufer(geändert),
hiermit möchte ich den Kaufvertrag widerrufen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
- Mein ebay-Nutzername
1x XXXX
Artikelnummer: xxxx
Angebotsende: 18.10.13 20:30:51
Käufer: Mein ebay-Nutzername
Der Bezug zu welcher Auktion sich dieser Widerruf
bezieht, ist eindeutig aus der eMail zu erkennen.
Der Verkäufer bietet auch einen Widerruf an:
"Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246
§ 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB
sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit Artikel 246
§ 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."
Auf den Widerruf gab es damals keine Reaktion und der Verkäufer eröffnete einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, worauf ich Ihm folgende Nachricht gesendet habe:
Hallo Verkäufer,
ich habe von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht, daher kann ich Ihre Reaktion nicht nachvollziehen! Ich schlage Ihnen die unten aufgeführte Option vor! Vielen Dank für Ihr Verständnis
Wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, den Kauf nicht zu vollziehen (z. B. wegen Irrtum) oder rückgängig zu machen (z. B. wegen Mangel), dann gibt es hierzu bei Ebay einen etwas versteckten Link. Das tolle: so kann der Verkäufer seine Ebay-Gebühren zurück erhalten!!
Für Verkäufer:
Unter "Unstimmigkeiten online klären" auf "Nicht bezahlten Artikel" klicken und dann die Passage "Eine Gutschrift der Verkaufsprovision für einen zurückgegebenen Artikel oder eine nicht abgeschlossene Transaktion anfordern" auswählen. Ihr Kunde erhält darauf hin eine Mail, in der er die Rückabwicklung bestätigt - schon haben Sie Ihre Gebühren wieder zurück!
- mein ebaY-Nutzername
Der Fall wurde zugunsten des Käufers geschlossen. Nun habe ich eine letzte Mahnung per Post erhalten, mit 10 Euro Mahngebühr, da ich keinerlei Reaktion auf Zahlungserinnerungen gezeigt hätte (glatt gelogen, habe ja meine eMails als Beweis!). Auf eine eMail-Nachfrage hieß es, der Widerruf sei ungültig! Daraufhin habe ich gegen den Mahnbescheid widersprochen und den Kaufvertrag nochmals über eMail widerrufen mit Bitte um eine kurze Bestätigung! Der Verkäufer hat mir den Widerruf nun bestätigt, verlangt aber weiterhin die 10€ Mahngebühr, da Kosten entstanden wären.
Ansonsten droht er mit Inkasso und Anwalt? Sollte ich zahlen?
Das witzigste an der Sache ist, die Mahngebühren überschreiten den Betrag des Kaufgegenstandes + Versandkosten. Ich verstehe nicht, wie man sich so anstellen kann..Wo bitte is die Kulanz des Händlers,geschweige denn der gute alte "der Kunde ist König"-Gedanke. Hätte er meinen Rat befolgt, wären Ihm überhaupt keine Kosten entstanden..
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-- Editiert Tribut am 06.11.2013 13:57
Kaufvertrag über ebaY, Widerruf, Mahnung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Hallo
quote:Wieso gelogen??? Wo ist denn dein Beweis, dass der VK deine Mails auch bekommen hat? Wenn du ihm schon unterstellst, dass er lügt, dann beweise doch bitte, dass er die Mails auch erhalten und gelesen hat, oder UNTERLASSE es ihn als Lügner darzustelen, wenn du das nicht beweisen kannst!
(glatt gelogen, habe ja meine eMails als Beweis!)
quote:Nein brauchst du nicht.
Sollte ich zahlen?
quote:So wie das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann ist der Kunde Heut zu Tage leider nicht mehr König, sondern schon Gottgleich gesetzt :-(
Wo bitte is die Kulanz des Händlers,geschweige denn der gute alte "der Kunde ist König"-Gedanke
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quote:
Wo ist denn dein Beweis, dass der VK deine Mails auch bekommen hat?
Der TE hat doch erkennbar über das interne eBay-System kommuniziert, da dürfte es mit dem Zugangsbeweis nicht schwer sein.
Abgesehen davon behauptet der VK ja auch nicht, den Widerruf nicht erhalten zu haben:
quote:
Auf eine eMail-Nachfrage hieß es, der Widerruf sei ungültig!
Und womit begründet er das? Kann er nämlich nicht.
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Hallo lesen-denken-handeln,
quote:
(glatt gelogen, habe ja meine eMails als Beweis!)
Wieso gelogen??? Wo ist denn dein Beweis, dass der VK deine Mails auch bekommen hat? Wenn du ihm schon unterstellst, dass er lügt, dann beweise doch bitte, dass er die Mails auch erhalten und gelesen hat, oder UNTERLASSE es ihn als Lügner darzustelen, wenn du das nicht beweisen kannst!
Laut letzter Mahnung hätte ich auf keine Zahlungserinnerung reagiert, er hat aber schon inoffiziell bestätigt, dass mein erster Widerruf bei Ihm eingegangen ist und dieser ungültig sei. Also habe ich auf seine Zahlungserinnerung reagiert!
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Wird es auch keine Probleme geben wegen meinem ebaY-Nutzername unter dem Widerruf?
Hier die Antwort, welche ich auf Nachfrage erhalten habe:
guten tag
unserer firma liegt kein ausführlicher schriftlicher juritisch korrekt formulierter wiederrruf von ihnen vor.
eine simple eMail mit "ich trett vom Kauf zurück", "ich möchte stornieren " oder "ich will die Ware zurückgeben
ist NICHT ausreichend und stellt keinen korrekt en wiederruf eines rechtsverbindlichen Kaufvertragen dar.
derlei eMails können daher auch weder von unserer Firma bearbeitet noch rechtlich anerkannt werden.
Schließlich geht es es um rechtsverbindlichen Kaufvertrag.
ein ordentlicher Wiedrruf enthält: name, adresse, ort datum, untersschrift, alle artikeldaten, das kaufdatum
den korrekt formulierten wiederruf an sich unter berufung auf die in deutschland geltene gesetzliche wiederrufsbelehrung.
Das schriftstück muss komplett und korrekt sein, wie sollen wir es sonst zum steuerberater geben?
wie soll es sonst juritisch anerkannt werden? wie sollen wir sonst stornieren können?
es geht hier um gesetzliches vertragsrecht, nicht einfach um "spaßkäufe" die man mit einem satz wiederrufen kann.
derartige spaßkäufe schädigen unsere Firma.
unserer firma sind durch ihren kauf bereits kosten entstanden die wir gemäß den geleten deutschen gesetzten (siehe wiederrufsbelehrung)
auch im falle eine wiederrufes in rechnung stellen werden.
xxx GmbH
Abteilung Mahnwesen
PS: An der Rechtschreibung wurde nichts geändert!
-- Editiert Tribut am 06.11.2013 14:31
Für einen Rücktritt/Wiederruf vom Kauf gibt es keine spezielle Rechtsform, einfach schreiben, trete vom Kauf zurück genügt...
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quote:
von lesen-denken-handeln am 06.11.2013 14:32
Für einen Rücktritt/Wiederruf vom Kauf gibt es keine spezielle Rechtsform, einfach schreiben, trete vom Kauf zurück genügt...
Hat es ja gemacht. Siehe hier:
quote:
von Tribut am 06.11.2013 13:25
hiermit möchte ich den Kaufvertrag widerrufen
KV ist widerrufen, alles ist gut. Harre den Dingen, die dort kommen mögen und widerspreche denen.
quote:
von Tribut am 06.11.2013 14:19
dass mein erster Widerruf bei Ihm eingegangen ist und dieser ungültig sei.
Das ist lächerlich.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Vielen Dank an alle!
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""
Das Verhalten des Verkäufers ist zu 100% abmahnwürdig und rechtswidrig. Wenn man jetzt dazu befügt wäre abzumahnen würde ich das machen...
Als Nicht-Konkurrent und als Nicht-Verbraucherschutz-Verein ist man dazu leider nicht befugt...
Den Verkäufer würde ich einfach ignorieren.
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
Hallo zusammen,
der Verkäufer lässt einfach nicht locker und das wegen läppigen 5,50€! Heute habe ich folgenden Brief bekommen:
Mein Widerruf vom 23.10.2013:
Wie gesagt unter dem Widerruf steht nur mein ebaY-Nutzername, nicht mein richtiger Name, muss ich mir wirklich keine Sorgen machen?
MfG
Tribut
-- Editiert Tribut am 20.11.2013 14:38
-- Editiert Tribut am 20.11.2013 14:49
quote:
von Tribut am 20.11.2013 14:34
Wie gesagt unter dem Widerruf steht nur mein ebaY-Nutzername, nicht mein richtiger Name, muss ich mir wirklich keine Sorgen machen?
Ich bin immernoch der Meinung, dass das lächerlich ist.
Meiner Meinung nach, kannst du esruhig auf eine Klage ankommen lassen. Immer schön dem Mahnbescheid widersprechen.
Viel Glück.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:<hr size=1 noshade>Wie gesagt unter dem Widerruf steht nur mein ebaY-Nutzername, nicht mein richtiger Name, muss ich mir wirklich keine Sorgen machen? <hr size=1 noshade>
Nein, im Ergebnis nicht.
Interessant ist das aber trotzdem, nach § 355 BGB muss der Widerruf in "Textform" erfolgen.
Das ist in § 126b BGB so definiert:
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden .
"Mein ebay-Nutzername" ist das sicher nicht.
Da die Widerrufsfrist aber erst mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt, hast du sicher mit einer deiner zahllosen Mails wirksam widerrufen, bevor du in Zahlungsverzug geraten wärst.
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""
Nur 98,4% positive Bewertungen für den VK? Das ist aber ziemlich schlecht. Den würde ich voll auflaufen lassen. Überlege mir spaßeshalber selbst dort zu bestellen und dann zu widerrufen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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