Kaufvertrag und anwalt

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb467498-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag und anwalt

Hallo,

Ich bin mir nicht sicher ob das hier die richtige Kategorie ist ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Es geht um folgendes :
Mai 2017 ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
Nach kurzer Zeit kamen viele Fehlermeldungen der Händler nimmt sich dessen aber nicht an.
Wir wollten zum Anwalt gehen aber das erweist sich etwas schwierig.
Der Kaufvertrag läuft über meinen Schwiegervater ( Auto ist über Finanzierung gekauft) da bei uns leider der Antrag abgelehnt wurde. Das Auto ist aber auf uns zugelassen. Nun, wie gesagt wollten wir gerne zum Anwalt gehen. Aber wer von uns muss zum Anwalt? Der dem das Auto gehört oder derjenige auf dem der Kaufvertrag läuft?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten.
Liebe Grüsse

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

evtl solltest du erstmal sagen um was für Fehler es sich handelt! Der VK muss sich nämlich nicht um jedes kümmern! Wenn es normaler Verschleiss sein sollte, dan wäre das nicht sein Problem, sondern Eures.

Auch wäre es mal gut, du würdes Alter und Laufleisstung nennen, sowie das Fahrzeug benennen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Verklagen muss ihn der Vertragspartner, also der Schwiegervater.



Zitat (von fb467498-21):
der Händler nimmt sich dessen aber nicht an.

In welcher Form denn?

Ihr seid nicht Veretragspartner, von daher muss er gar nichts machen wenn ihr ihm einen Fehler meldet. Nicht mal antworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Bislang lautet die Frage ja allein, wer sich an den Händler wenden darf. Um darauf einzugehen, sind weitgehend die nötigen Informationen gegeben worden.

Richtige Ansprechpartner können nämlich beide sein. Zum einen ist immerhin denkbar, dass der Vertrag sehr wohl zwischen Verkäufer und Fragendem besteht - wenn der Schwiegervater als verdeckter Vertreter gehandelt hat. Jedenfalls aber kann zum anderen der Schwiegervater seine Rechte an den Fragenden abgetreten oder aber auch seinerseits den Fragenden als seinen Vertreter mit der Durchsetzung seiner Rechte beauftragt haben. An dieser Stelle nun kann man beim Fragenden nachhaken.

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