Hallo,
es handelt sich um diese Anzeige:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/epson-stylus-sx510w/21974298
Der Interessent hat heute auf diese Anzeige das hier gemailt:
"Hallo! wurde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!!!"
Ich habe daraufhin das hier geantwortet:
"Ok können wir machen.
Bitte 60 € an:
xxx
BLZ: xxxx
Kto: xxxx
überweisen. "
Der Interessent hat mir doch ein Angebot gemacht und ich habe es doch angenommen. Stimmts? Er sagt er hätte mir eine Anfrage gesendet und will nicht bezahlen.
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen.
Danke
Kaufvertrag zustande gekommen? Angebot auf eine Kleinanzeige angenommen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:
"Hallo! wurde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
quote:
"Ok können wir machen.
Bitte 60 € an:
xxx
BLZ: xxxx
Kto: xxxx
überweisen. "
Das ist das Angebot.
Was jetzt noch fehlt, ist die Annahme in Form der Überweisung ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
quote:"Hallo! würde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Das kann man auch anders sehen. Die ebay-Kleinanzeige ist bereits invitatio ad offerenedum = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Umgangssprachlich ist das "ich würde ..." nicht unbedingt als Konjunktiv II zu verstehen. Man könnte das durchaus als verbindliches Angebot ansehen. Würde auch noch davon abhängen, in welchem BL/Dialekt das gesagt wird. In BY/BW wäre das ein Angebot.
Wie das letztendlich ein AmtsR sehen würde, weiss allerdings niemand.
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""
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--- editiert vom Admin
Hallo,
vom Käufer ist der volle Name und die Adresse nicht bekannt. Ich kenne mich da aus. Kann der Anwalt den Namen und die Adresse herausbekommen?
quote:
Kann der Anwalt den Namen und die Adresse herausbekommen?
Da dem Anwalt erstmal keine anderen Mittel wie jedem anderen Bürger auch zur Verfügung stehen, wird das wohl etwas schwierig.
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"
kann man nicht über Ebay Kleinanzeigen (IP) und der Polizei die Adresse herausbekommen?
Er muss ja nirgendwo die korrekte Adresse bei den Kleinanzeigen angeben.
Die IP ist entgegen einem Internetmärchen kein Nachweis wer vor dem Computer saß und mit dir kommunizierte.
Deweiteren wird sie auch regelmäßig nicht in verwertbarer Form über längere Zeit aufbewahrt.
Und die Polizei interessiert sich nicht für deine zivilrechtlichen Privatprobleme.
Denn das ist zum einen nicht deren Aufgabe, zum anderen haben die mit echten Problemen mehr alsgenug zu tun.
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