Kaufvertrag zustande gekommen? Angebot auf eine Kleinanzeige angenommen?

16. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 263x hilfreich)
Kaufvertrag zustande gekommen? Angebot auf eine Kleinanzeige angenommen?

Hallo,

es handelt sich um diese Anzeige:

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/epson-stylus-sx510w/21974298

Der Interessent hat heute auf diese Anzeige das hier gemailt:

"Hallo! wurde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!!!"

Ich habe daraufhin das hier geantwortet:
"Ok können wir machen.

Bitte 60 € an:

xxx
BLZ: xxxx
Kto: xxxx

überweisen. "

Der Interessent hat mir doch ein Angebot gemacht und ich habe es doch angenommen. Stimmts? Er sagt er hätte mir eine Anfrage gesendet und will nicht bezahlen.

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen.

Danke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

quote:
"Hallo! wurde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes



quote:
"Ok können wir machen.

Bitte 60 € an:

xxx
BLZ: xxxx
Kto: xxxx

überweisen. "

Das ist das Angebot.


Was jetzt noch fehlt, ist die Annahme in Form der Überweisung ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2509x hilfreich)

quote:
quote:"Hallo! würde ihnen 60€ inkl. versand anbieten!


Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes



Das kann man auch anders sehen. Die ebay-Kleinanzeige ist bereits invitatio ad offerenedum = Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

Umgangssprachlich ist das "ich würde ..." nicht unbedingt als Konjunktiv II zu verstehen. Man könnte das durchaus als verbindliches Angebot ansehen. Würde auch noch davon abhängen, in welchem BL/Dialekt das gesagt wird. In BY/BW wäre das ein Angebot.

Wie das letztendlich ein AmtsR sehen würde, weiss allerdings niemand.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.03.2011 09:39:12
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 263x hilfreich)

Hallo,

vom Käufer ist der volle Name und die Adresse nicht bekannt. Ich kenne mich da aus. Kann der Anwalt den Namen und die Adresse herausbekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

quote:
Kann der Anwalt den Namen und die Adresse herausbekommen?

Da dem Anwalt erstmal keine anderen Mittel wie jedem anderen Bürger auch zur Verfügung stehen, wird das wohl etwas schwierig.



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 263x hilfreich)

kann man nicht über Ebay Kleinanzeigen (IP) und der Polizei die Adresse herausbekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41050x hilfreich)

Er muss ja nirgendwo die korrekte Adresse bei den Kleinanzeigen angeben.

Die IP ist entgegen einem Internetmärchen kein Nachweis wer vor dem Computer saß und mit dir kommunizierte.
Deweiteren wird sie auch regelmäßig nicht in verwertbarer Form über längere Zeit aufbewahrt.

Und die Polizei interessiert sich nicht für deine zivilrechtlichen Privatprobleme.
Denn das ist zum einen nicht deren Aufgabe, zum anderen haben die mit echten Problemen mehr alsgenug zu tun.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.634 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.538 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen