Kaufvertrag zustande gekommen? Ebay Kleinanzeigen

22. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Maik1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag zustande gekommen? Ebay Kleinanzeigen

Guten Tag,

nach längerer Recherche hier im Forum bin ich zur Erkenntnis gelangt, daß ich eure Meinung zu folgendem Vorgang bräuchte.
Meine Frage lautet, ob eurer Meinung nach, durch diesen Chat schon ein wirksamer Kaufvertrag entstanden ist?

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein Bastlerfahrzeug inseriert zu einem Preis von 999 Euro als Verhandlungsbasis.

Kurz nachdem die Anzeige online war, kam dieser Chatverlauf zustande:

Chatverlauf Anfang

Interesent(I) :

Hi xxxx 1000€ für auto

Verkäufer(Vk) :

Hallo yyyyyy, wenn Sie 1000 Euro zahlen wollen, können Sie es kaufen. Wie gesagt ohne Gewährleistung, das Auto steht jetzt schon 1 Jahr rum.


(I) :
Ok

Entschuldigung Motor und Getriebe ist gut

Und Katalysator ist original?

Ja ohne Garantie ich bin eine hendla

?


(Vk) :
Motor läuft, wie in der Anzeige beschrieben ist die Schaltung schwammig, wahrscheinlich ist das Schaltgestänge ausgeschlagen. Der Katalysator wurde noch nie erneuert und hat 2019 die Abgasuntersuchung bestanden. Genaueres über seinen Zustand kann ich nicht sagen.


(I) :
Ok

Ich komme morgen um 12:00 Uhr mit abschlipp

Bitte schik adresse

(Vk) :
Auto steht in zzzzzzzzzzz
Ich kann aber erst um 13:15 Uhr.


(I) :
Ok ich komme um 14:00

(Vk) :
Ok, das ist meine Arbeitsstelle. Auto steht draußen auf dem Parkplatz. Ich bin um 14 Uhr am Fahrzeug.

(I) :

Ok danke und bis morgen



Chatverlauf Ende

Der Interessent ist dann nicht erschienen, ich habe ihn dann auch über das Chatsystem mehrmals angeschrieben und keine Antwort mehr erhalten.

Meiner Meinung nach ist hier noch kein wirksamer Kaufvertrag entstanden, ich wäre aber sehr dankbar für eure ehrliche Meinung.

Vielen Dank im Vorraus

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Maik1976):
Meiner Meinung nach ist hier noch kein wirksamer Kaufvertrag entstanden,

Das sehe ich kritisch, denn es ergibt sich aus dem Chat durchaus, dass es 2 übereinstimmende Willenserklärungen gibt.


Allerdings ist der Käufer nun im Verzug, da es einen Fixtermin gab.



Die Anschrift vom Käufer hat man?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maik1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Rückmeldung.

Die Anschrift habe ich nicht, der Kontakt fand nur über das Ebay Kleinanzeigen Chatsystem statt.

Meine Befürchtung geht dahingehend, daß dieser Interessent mich bewusst in eine Falle gelockt hat und sich auf einen bestehenden Kaufvertrag berufen möchte, sobald das Fahrzeug von mir an jemand anderen verkauft worden ist.

Haben Sie eine Idee, wie man denjenigen wirksam in Verzug setzen kann, ohne die Anschrift zu haben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

schreiben Sie einfach in den Chatverlauf, dass, da er sich nicht mehr gemeldet hat, sie das Auto für 800.- an jemand anderen verkauft haben.

Er wird sich dann schon melden ...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Maik1976):
Haben Sie eine Idee, wie man denjenigen wirksam in Verzug setzen kann, ohne die Anschrift zu haben?

Alles was man benötigt, ist ein gerichtsfester Zustellnachweis.
Ginge also auch über Chat, aber wenn er nicht antwortet ...



Zitat (von Maik1976):
Meine Befürchtung geht dahingehend, daß dieser Interessent mich bewusst in eine Falle gelockt hat und sich auf einen bestehenden Kaufvertrag berufen möchte, sobald das Fahrzeug von mir an jemand anderen verkauft worden ist.

Vermutlich ja, eine altbekannte Masche ...

Ich würde den mit seinen eigenen Waffen schlagen, die Anzeige entsprechend ändern und einen Verkauf simulieren.
In der Regel werden diese Gestalten dann recht kontaktfreudig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maik1976
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
diesen Gedanken hatte ich auch schon. Ich werde es ihm dann schreiben um ihn aus der Reserve zu locken und die Anzeige auch auf den Status " verkauft" setzen.

Vielen Dank für die Hilfe bis hierher, ich werde berichten, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Maik1976):
Meine Befürchtung geht dahingehend, daß dieser Interessent mich bewusst in eine Falle gelockt hat und sich auf einen bestehenden Kaufvertrag berufen möchte, sobald das Fahrzeug von mir an jemand anderen verkauft worden ist.


Bin gespannt was aus der Sache wird....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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