Hallo,
ich brauche Hilfe bei edr Beantwortung der Frage, ob hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Folgende Situation:
Person A (Käufer) möchte von Person B (Verkäufer) ein elektronisches Gerät über ein Forum kaufen.
Person B sagt, sie reserviert für Person A das Gerät bis Geldeingang, wenn gewünscht.
Person A sagt: Ja, bitte reservieren.
Danach sagt Person B: Sorry, ein anderer (Person C) hat einfach Geld überwiesen, ohne eine Zusage von Person B zu haben.
Aber nicht Person B einen Kaufvertarg mit Person A geschlossen und muss auch liefern?
Danke für die Hilfe.
Kaufvertrag zustande gekommen? Zusage über ein Forum
2. September 2009
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Frage vom 2. September 2009 | 12:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag zustande gekommen? Zusage über ein Forum
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#1
Antwort vom 2. September 2009 | 13:01
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 168x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. September 2009 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat aber nicht Person B einen Kaufvertarg mit Person A geschlossen und muss nun Person B auch dei Ware an Person A liefern?
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#3
Antwort vom 2. September 2009 | 20:42
Von
Status: Lehrling (1970 Beiträge, 996x hilfreich)
Es ist fraglich, ob einerseits durch A ein verbindliches Angebot (möchte kaufen) gemacht wurde und andererseits durch eine Reservierung von B eine verbindliche Annahmeerklärung als Voraussetzung für einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag erfolgt ist.
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#4
Antwort vom 2. September 2009 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
quote:
Sorry, ein anderer (Person C) hat einfach Geld überwiesen, ohne eine Zusage von Person B zu haben.
Ja und? Da C definitiv keine rechtsverbindliche Zusage von B hatte, ist auch zwischen B und C kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
quote:
Person B sagt, sie reserviert für Person A das Gerät bis Geldeingang, wenn gewünscht.
Sofern der Geldeingang erfolgte, dürfte ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein.
Grundsatz eines Vertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen:
A erklärt 'möchte kaufen'
B erklärt 'reserviere und verkaufe wenn Geld da ist'
A erklärt sich mit Bedingung durch Überweisung des Geldes einverstanden
Ergänzend ist noch zu sagen, das das ganz natürlich erst fundiert beurteilt werden kann wenn man die genauen Formulierungen aller Texte die hin und her gegangen sind kennt.
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