Hallo,
ich müsste mal wissen, ob bei einem Kaufvertrag zwischen 2 Unternehmern ein Widerrufsrecht / Rückgaberecht gilt, wenn keine AGBs vorhanden sind oder anerkannt wurden (weder im Online-Shop noch mit Erhalt der Ware).
Dazu sei gesagt:
Bei der gekauften Sache handelt es sich um Software für Buch- und Lagerhaltung - im OnlineShop sind ausschliesslich Brutto-Preise genannt (USt-IdNr. vorhanden!).
Nun ist hat die Software andauernd kleinere Programmfehler (vom Ablauf, Tasten funktionieren nicht usw). Der Hersteller hat bereits mehrere Updates geschickt - Problem gelöst, das nächste tritt auf.
Das geht jetzt seit 4 Wochen so - jeden 2. Tag gibt es Probleme.
Die Software haben wir jetzt (weil bei uns so üblich) unfrei an den Verkäufer = Hersteller zurückgesandt; und kam postwendend mit dem Vermerk Annahme verweigert zurück.
Auf Nachfrage wurde gesagt, dass 1. grundsätzlich keine unfreien Pakete angenommen werden und 2. diese Software nicht zurückgenommen wird, weil es angeblich ein Benutzerfehler sei (kann ich mir nicht vorstellen - dann bräuchte es nicht andauernd Updates zur Behebung der Fehler).
Was können wir machen? Habe im HGB leider nichts gefunden.
Greift dann das BGB?
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
Kaufvertrag zwischen Unternehmern - Widerrufsrecht?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hi,
Bei kein AGB heißt daß nicht das V oder K keine Rechte oder Pflichte haben, sondern hier gilt den deutschen Recht.
Zwischen zwei Unternehmern gibt's keine Widerrufsrecht.
Das Rückgaberecht ebenso gilt nur für Verbraucher beim Ferngeschäfte, sonst gilt nur nach Vereinbarung.
Mein Tipp: kontaktier der Hersteller von der Software per email und teil ihm mit Deine technische Probleme, der kann helfen, der V kann nur verkaufen.
MfG
Hallo Audio,
das ist das Problem. VK ist auch Hersteller der Software.
Das es zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht gibt, kann ich nicht so ganz glauben (zwar vorstellen - aber wo steht das, bzw. wird das ausgeschlossen?).
Wenn ich etwas für die Firma kaufe (z.B. im Online-Shop für Bürobedarf - nur für Industrie, Handel und Handwerk), wird ein 14-tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt. Dass die das alle nur aus reiner Kulanz machen, kann ich mir nicht vorstellen - zumal der VK in diesem Fall nicht davon ausgehen konnte, dass nur Unternehmer das Produkt kaufen.
Gruss
MichiM
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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus "
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Hallo MichiM
Steht bestimmt : "Verbraucher im Sinn § 13 BGB
" wenn das steht nicht denn es handelt sich um Kulanz. Unternehmer im Sinn § 14 BGB
haben keine Widerrufsrecht/Rückgaberecht, es sei denn, auf Kulanz geräumt werden.
Du hat aber hier Recht auf Gewährleistung die bis zu 2 Jahre erfüllt werden muss, falls den V das nicht tun möchte, hast Du dann-von Kaufvertrag- Rücktrettrecht.
MfG
-- Editiert von Audio am 01.04.2005 16:22:03
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