Kaufvertragsanfechtung wegen Irrtums?

19. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertragsanfechtung wegen Irrtums?

Guten Tag,

ich habe gestern bei einem Internetshop einen Gegenstand im Wert von ca. 300€ fuer 0€ bestellt. Ich habe die Rechnung unmittelbar per eMail erhalten. Heute ist der Artikel fuer 300€ ausgezeichnet.

Kann ich auf Erfuellung des Kaufvertrages bestehen?

Eigentlich muesste der Haendler ja bei Irrtum unmittelbar nach Entdeckung dieses irrtums anfechten. Mit der änderung des Preises im Shop müsste er den Irrtum doch eigentlich aufgedeckt haben und mich unmittelbar ueber die Nichtigkeit des Kaufvertrages informieren.
Bisher habe ich noch keinerlei Informationen dies bzgl. erhalten.

Ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen?

Vielen Dank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Deine Bestellung alleine ist noch kein Kaufvertrag. Der Verkäufer muß diesen Kaufvertrag erst seinerseits bestätigen. Hat er das nicht getan, dann muß er auch nichts anfechten.

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#2
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Zusendung der Rechnung per eMail, also die Zahlungsaufforderung, in diesem Fall nicht als Bestätigung zu betrachten?

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ist die Zusendung der Rechnung per eMail, also die Zahlungsaufforderung, in diesem Fall nicht als Bestätigung zu betrachten?*

Ja, da hast du allerdings recht. Ist es aber wirklich eine Rechnung, oder lediglich eine automatische Eingangsbestätigung deiner Bestellung?

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#4
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine automatisch nach dem Bestellen abgesandte Rechnung. Davon gehe ich zumindest aus, denn ich habe gestern um ca. 1 Uhr Nachts bestellt und die eMail landete nur wenige Minuten danach in meiner Mailbox, ich glaube nicht das da noch wer am Arbeiten war... ;)

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#5
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ansonsten eine Rechnung ist es auf jedenfall, ich werde dazu aufgefordert einen Betrag auf ein Konto zu überweisen...

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Hier wird es auf den genauen Wortlaut ankommen, aber bei einer automatisch generierten mail ist wohl nicht von einer Willenserklärung für den kaufvertrag auszugehen. Allerdings, wenn du augefordert wurdest, die Summe bereits zu überweisen...

Bevor ich mich hier aufs Glatteis begebe, solltest du dir lieber die Meinung von anderen Usern anhören, die sich damit noch besser auskennen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey, danke schonmal soweit...

Dann moechte ich hiermit die anderen User bitten sich meinem Problem an zu nehmen.

Danke im Vorraus

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#8
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12312.03.2019 14:24:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh jeee... da hat sich aber jemand sehr viel Mühe gemacht.
Vielen vielen Dank, der Beitrag hat mir sehr geholfen!!

Gruß

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#10
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ergänzend §122 II BGB :

'Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). '

Bei einem 0-EUR-Preis ist das fast immer gegeben (Ausnahmen vielleicht bei den bekannten Kombi-Lockangeboten Handy+Vertrag). Hier kann man kaum argumentieren, man hätte auf den Inhalt der Willenserklärung des VK vertrauen können.

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#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Als Denkanstoß:

Wenn man einen Gegenstand für 0 EUR "erwirbt" liegt dann überhaupt ein Kaufvertag vor und nicht eher ein Schenkungsvertrag(da keine Gegenleistung verlangt wird)?

Letzterer müsste zur Wirksamkeit (vor der Leistung) notariell beglaubigt werden.

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

liegt dann überhaupt ein Kaufvertag vor

Guter Punkt.
Es kommen auf die 0 EUR doch bestimmt noch Versandkosten drauf. ;)

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