Kaufvertragsentwurf - Inventar Auflisten

7. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go649221-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertragsentwurf - Inventar Auflisten

Hallo zusammen,

wir planen den Kauf eines Hauses und sind derzeit dabei, herauszufinden, wie die "Sonstigen beweglichen Sachen" im "Auftrag für den Kaufvertragsentwurf" korrekt aufgeführt werden sollten.

Uns ist es von höchster Bedeutung, dass der Kaufpreis nicht zwischen Immobilie und Inventar aufgeteilt wird. Wir möchten sicherstellen, dass die Bank uns nicht kündigt, auch wenn eine solche Aufteilung steuerliche Vorteile bieten könnte.

Wenn die Gegenstände "Rasenmäher, Schaukel und Geschirrspüler" aufgeführt werden, sollten in der Liste keine konkreten Beträge angegeben werden, richtig? Wäre dies so im Auftrag korrekt? Oder sollte man explizit ran schreiben "im Kaufpreis enthalten"?

Danke im Voraus

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6 Antworten
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#2
 Von 
go649221-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe zuvor noch keinen Kaufvertragsentwurf gesehen, und im Internet gibt es scheinbar verschiedene Varianten davon.

Meine Frage bezieht sich auf das, was ich im Internet gefunden habe:

Zitat:
Warum sollte ich den Kaufvertragsentwurf bei der Bank vorlegen?
Einige Banken verlangen die Vorlage des Kaufvertragsentwurfs zur Prüfung der Finanzierung.

Neben den allgemeinen Angaben prüfen Finanzinstitute auch:

ob der gesamte Kaufpreis für das Objekt verwendet wird,
oder ob Kosten für mitverkauftes Inventar anfallen.

Die genannten Aspekte sind für den Genehmigungsprozess sehr wichtig.


oder

Zitat:
Eine Aufteilung des Kaufpreises in Immobilie und Inventar sollte im Voraus immer mit der finanzierenden Bank geklärt werden. Das Risiko besteht darin, dass es nachträglich zu einem Zinszuschlag oder sogar (teilweisen) Kündigung durch die Bank kommen kann!


Daher möchten wir keine Aufteilung in Immobilie und Inventar.

Zum Beispiel, Fall 1:
Im Kaufvertragsentwurf werden die Gegenstände aufgelistet (was sinnvoll ist, da nicht automatisch alles als mitverkauft gilt; zum Beispiel, wenn der Rasenmäher nicht aufgeführt ist, gehört er auch nicht uns).

Mitverkauf folgender Gegenstand:

Rasenmäher

Der Kaufpreis für diese Gegenstände ist bereits im Kaufpreis des Hauses enthalten.


In diesem Beispiel findet keine Aufteilung statt, richtig?

Zum Beispiel, Fall 2:

Mitverkauf folgender Gegenstand:

Rasenmäher Y€

Der Kaufpreis beträgt X€, wovon Y€ auf das Inventar entfallen.


In diesem Beispiel wird der Rasenmäher separat aufgeführt oder nicht?, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Das möchten wir jedoch nicht.


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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126971 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von go649221-61):
In diesem Beispiel findet keine Aufteilung statt, richtig?

Selbstverständlich findet diese da statt.



Zitat (von go649221-61):
Daher möchten wir keine Aufteilung in Immobilie und Inventar.

Und man glaubt, dass bei der Bank nur Hirntote sitzen, denen die Diskrepanz zwischen Immobilien wert und Kaufpreis nicht auffällt?

Wie die Bank bei solchen Täuschungsversuchen dann wohl handelt, kann man sich doch an einem Finger abzählen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go649221-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für ein Täuschungsversuch? Wir habe alles gekauft im Haus mit einem Festpreis. Wo ist das problem? Ich verstehe nicht was los ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go649221-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wir der Kredit bei der Bank platzen, weil mir im Inventar ein Rasenmäher eingetragen haben? :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126971 Beiträge, 40739x hilfreich)

Zitat (von go649221-61):
Was für ein Täuschungsversuch?

Das Inventar zu verbergen.



Zitat (von go649221-61):
Wo ist das problem?

Bitte? Du hast doch das Problem selber geschildert.
Zitat (von go649221-61):
Die genannten Aspekte sind für den Genehmigungsprozess sehr wichtig.




Zitat (von go649221-61):
wir der Kredit bei der Bank platzen, weil mir im Inventar ein Rasenmäher eingetragen haben?

Das frage man sinnigerweise den einzigen der diese Frage beantworten kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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